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IGNORED

Unbeglaubigte Kopie der WBK beim Transport


walthi

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Im Regelfall ist dies ja auch möglich und eigentlich ja ganz im Sinne der Waffenbehörde. Was erledigt ist, ist erledigt.

Natürlich ist bürgerfreundliches Verhalten der Behörde möglich.

 

In manchen Ländern scheint es aber die Devise zu sein, seit schikanös, dann lassen sie vielleicht ab von ihrem lästerlichen Tun. Waffenbesitz unbequem machen.

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Kurz als Zwischenfrage, unabhängig vom restlichen Inhalt, den ich teile und zu dem ich bei Bedarf analog verfahre:

vor 3 Stunden schrieb Bautz:

Ein Voreintrag kostet soviel wie die Erteilung der enstprechenden WBK. Da kann ich mir den Voreintrag auch in eine neue WBK machen lassen.

vor 3 Stunden schrieb Bautz:

OK das ändert sich, wenn weitere Waffen drauf kommen, was eigentlich immer der Fall ist. Hier spart die einzelne WBK dann Geld, weil sie ja schon da ist und der Eintrag in eine vorhandene WBk ist hier günstiger.

Widerspricht sich das nicht?

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vor einer Stunde schrieb German:

Widerspricht sich das nicht?

Ein Voreintrag (eigentlich müsste ich schreiben die Erteilung einer Erwerbserlaubnis) kostet die Gebühr für eine neue WBK, eagl ob er in eine neue WBK kommt oder ob er in eine leere Zeile einer vorhandenen WBK kommt.

Der Eintag einer auf Jagdschein erworbenen Waffe kostet unterschiedlich. Kommt die Waffe in eine vorhandene WBK, ist das deutlich günstiger als wenn eine neue WBK ausgestellt wird. Das liegt natürlich an der Gebührenordnung des Kreises. Diese Gebührenordnung nahm sich aber die alten Kostenverordnung nach WaffG a.F. zum Vorbild und das ist sicher nicht nur bei meinem Kreis so.

 

Praktischer Fall:

Ich will einen neue Kurzwaffe.

Dafür lasse ich mir eine gesonderte WBK ausstellen, obwohl in einer WBK noch Platz wäre, denn damit habe ich eine weitere WBK mit 7 freien Zeilen. Es kostet 80 Euro aber weil der Voreintrag immer 80,- Euro kosten würde ist es kostentechnisch neutral ob er in eine neue oder eine vorhandene Karte kommt. Vorteil die neue WBK hat 7 freie Zeilen.

 

Nun kaufe ich mir einen Jagdlangwaffe auf Jagdschein.

- alternative A: die Waffe kommt in eine neue WBK nicht weil ich das möchte sondern weil keine Zeile in vorhanden WBKs mehr frei ist. Das kostet etwa 80 Euro

- alternative B: die Waffe kommt in eine vorhandene WBK auf der keine Kurzwaffe steht. Das kostet ca. 18 Euro und ich kann problemlos einen anderen Jäger als Mitbenutzer eintragen lassen

- alternative C: die Waffe kommt in eine vorhandene WBK auf der eine Kurzwaffe steht (die von oben). Das kostet ca. 18 Euro aber ich tue mir schwer hier Mitbenutzer eintragen zu lassen.

- alternative D: die Waffe kommt in eine neue WBK, weil ich das halt so haben will. Das kostet etwa 80 Euro.

 

Eine volle WBK kostet an Gebühren:

80 Euro für die erste Waffe (ein Voreintrag wäre da kostenneutral mit drin)

plus

7 * 18 Euro für jede weitere Jagdlangwaffe

 

 

 

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vor 1 Minute schrieb Bautz:

Ein Voreintrag (eigentlich müsste ich schreiben die Erteilung einer Erwerbserlaubnis) kostet die Gebühr für eine neue WBK, eagl ob er in eine neue WBK kommt oder ob er in eine leere Zeile einer vorhandenen WBK kommt.

Der Eintag einer auf Jagdschein erworbenen Waffe kostet unterschiedlich. Kommt die Waffe in eine vorhandene WBK, ist das deutlich günstiger als wenn eine neue WBK ausgestellt wird.

Das war der Teil, der gefehlt hat. Klar, wenn ich Waffen ohne Voreintrag erwerbe und diese dann eintragen lassen muss, macht das einen Preisunterschied.

 

Da wir hier aber von einer WBK für jede Waffe geredet haben, um das Problem der abgegebenen WBK zu lösen, habe ich diesen Fall nicht berücksichtigt, da da dann ja wieder das Problem besteht. Aber klar, unter den Voraussetzungen widerspricht sich das nicht. Danke für die Klarstellung.

 

Bei der Gelegenheit fällt mir mal wieder auf, wie deutlich sich die Gebührenordnungen deutschlandweit unterscheiden. Gibt's da irgendwo eigentlich eine Übersicht (auch wenn ich die Antwort vermutlich schon kenne)?

Bzw. können die Gebühren auch innerhalb eines Bundeslandes zwischen verschiedenen Waffenbehörden unterschiedlich ausfallen? Oder sind die zumindest bundeslandeinheitlich?

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vor 1 Minute schrieb German:

Bzw. können die Gebühren auch innerhalb eines Bundeslandes zwischen verschiedenen Waffenbehörden unterschiedlich ausfallen?

Jeder Kreis kann (fast) wie er mag.

Wüsste nicht, dass es da eine Übersicht gibt.

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vor 3 Minuten schrieb German:

Da wir hier aber von einer WBK für jede Waffe geredet haben, um das Problem der abgegebenen WBK zu lösen, habe ich diesen Fall nicht berücksichtigt, da da dann ja wieder das Problem besteht.

Für den Sportschützen der keine gelbe WBK hat oder der Waffen erwerben will, die es nicht auf Gelb gibt, ist eine eigene WBK für jede (solche) Waffe ja relativ kostenneutral. Je nach Gebührenordnung.

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vor 15 Stunden schrieb Waffen Tony:

Ich kannte es bisher nur so: Entweder es gibt eine (landesweit?) gültige Gebührenordnung

Zumeist trifft dies so zu.

Zitat

 

oder die alte WaffKostV gilt weiter.
 

In den anderen Bundesländern ohne landeseinheitliche Gebührenregelung nur dann, wenn noch keine eigene GebührenVO verabschiedet wurde.

 

Mit Wirkung zum 01.10.2019 wird die WaffKostV übrigens aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (BGebRAG). Spätestens ab nächsten Monat müssen also alle Waffenbehörden (z.B. in Baden-Württemberg), die zuletzt noch die WaffKostV angewendet haben, eigene Gebührenregelungen geschaffen haben. In der Regel beinhaltet diese komplett alle Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde, also je nach Zuständigkeit z.B. auch Gebühren für Sprengstoffrecht, Jagdscheinerteilung, gewerberechtliche Verfahren, Gaststättenrecht, Heimaufsicht, Gesundheitswesen, Veterinärwesen, Baurecht, Naturschutz, Forst, Abfallrecht, Landwirtschaft, Immissionsschutz etc.

 

Bearbeitet von Sachbearbeiter
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