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IGNORED

Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MT80:

Leider nicht bei uns. Ich wurde schon vor Jahren angeschrieben mit der Bitte(?), meine sichere Aufbewahrung durch Fotos der Schränke (auch mit Anzahl und Position der Bolzen und nat. Typenschilder) nachzuweisen.

Habe meine damaligen Tresore fotografiert und die Bilder meinem SB geschickt. Die sichere Aufbewahrung wurde mir bestätigt und diese E-Mail natürlich auch gesichert.

 

Es ging beim Nachmelden der beiden neuen Tresore auch eher um den Nachweis, dass die Schränke zum Stichtag in meinem Besitz und in Nutzung waren. Der A-Schrank war z.B. gebraucht gekauft aus der Nachbarschaft. Habe ich also keine Rechnung drüber.

Die Frage wer in der Beweislast ist. Bei privat sollte ein schicker Kaufvertrag reichen. Und was die Behörde sagt macht zwar Ärger, aber was steht dazu im Gesetz?

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Ballerkopp:

Hier scheinen einige Behörden mal wieder ihr eigenes Süppchen zu kochen - oder dieses zu wollen...

Nein. Du bist in der Pflicht, deine korrekte Aufbewahrung nachzuweisen. Nachweisen, nicht behaupten. Die Tresore sind natürlich nicht "meldepflichtig", aber ohne die Meldung von Tresoren kannst Du die Aufbewahrung nicht nachweisen.

 

Ich habe auch vor dem Stichtag den aktuellen Bestand an Tresoren an die Behörde übermittelt, und um Bestätigung gebeten. So kann ich für alle vorher erworbenen Tresore zweifelsfrei nachweisen dass ich sie schon hatte, und ganz wichtig: auch für die Aufbewahrung von Waffen genutzt habe.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb callahan44er:

Schränke waren nie Meldepflichtig, 

Meine SB war anderer Meinung und ist jetzt verschnupft, daß ich etwas hartleibig war in dem Punkt.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Fyodor:

Nein. Du bist in der Pflicht, deine korrekte Aufbewahrung nachzuweisen.

Richtig. Und das ist bei 4 KW und 3 LW mit einem A und B Schrank getan. Wenn ich jetzt bis zum Stichtag mir aus was für Gründen auch immer noch 2 dieser Schränke zugelegt habe, muss ich das nicht melden.

Geschrieben

eben, man hat das vorschriftsmäßige Mindestmaß für die konkrete Situation der Aufbewahrung nachzuweisen, aber nicht jeden einzelnen Tresor, der beispielsweise zusätzlich angeschafft wurde.

 

....melden oder nachmelden schon garnicht.

Geschrieben

Das behaupte ich auch nicht. Es macht heute aber die Beweisführung, dass dieser konkrete veraltete Tresor den Weltfrieden nicht gefährdet, leichter. Zum Stichtag musste der Tresor nämlich nicht nur in Besitz, sondern zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen genutzt worden sein.

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