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IGNORED

Amnestie - Waffenabgabe führt zur Strafanzeige


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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb knight:

Sammeln ist nicht Schießen

Und da gab es 1 Urteil das für diesen 1 Einzelfall gilt? Sag mal einem Sammler von z. B. Fahrzeugen daß er diese nicht auf die Rennstrecke transportieren und dort fahren dürfe. Und andere sinnvolle Auswüchse des toitschen wAffenrechts mehr. Veranstaltet der Sammlerverband VdW noch seine Wettkämpfe?

Und: Ich habe vor ein paar Jährchen, also bevor wieder mal ein Verwaltungsrichter sich anmaßte Gesetzgeber zu spielen, meinen damaligen SB vorsichtshalber gefragt. Der hat sich ob meiner saublöden Frage demonstrativ lautstark an den Kopf gegriffen (weil selbstverständlich erlaubt).

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 4.7.2018 um 13:39 schrieb Tauri:

Das bringt mir nichts und dem Opa auch nichts, weil dann ein anderer die Anzeige gegen ihn schreibt.

Nicht persönlich nehmen, und ich bin mir der Abstufungen bewußt, aber das ist eine ganz schwache Grundlage, wenn man die theoretische Grundlage diskutiert.

 

Denn es bringt ja den Dorfbewohnern nix, wenn ich sie nicht füsiliere bzw. würden sonst andere die Buchhaltung machen oder Hähne aufdrehen.

 

Und im vorliegenden Fall könnte es ja sogar viel einfacher sein. Auch Polizisten dürfen sich dumm stellen, und der Streber, der dann mit „aberaber ichweißwas, das ist ja KWKG“ kommt, darf die Anzeige selbst schreiben ;)

 

Mal Hand aufs Herz: wie viele hier hätten den Fallstrick selbst erkannt? Ich jedenfalls nicht, und ich beschäftige mich erheblich mehr mit dem WaffR als so ein 88(shrieeek) jähriger Oppa.

 

Geschrieben
Am 10.7.2018 um 12:46 schrieb knight:

Da Sammler genau deswegen schon mit dem Transport Probleme haben, kann man sich den Rest bei Erben und den hier diskutieren Beispielen denken.

Dann war es wohl nicht schlecht, dass ich zur Roten eine Erwerbsberechtigung für Mun beantragt habe um die Waffen zu testen. OK ist eingeschränkt: 4 mm bis Kal 4, deckt aber viel ab.

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