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IGNORED

Schießen von vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen


frosch

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vor 20 Minuten schrieb Iggy:

Da kannst' schön lange danach suchen.

<...>

(Nochmal: Komplett aufgebaut.)

 

Das ist halt ein Teil des notwendigen Aufwandes für eine Sachverständigentätigkeit.

 

Ist Dein Auftraggeber ein Verband, wird er Interesse haben, Dir eine entsprechende Verifikationsmöglichkeit (ich weiss zwar nicht genau, für was, aber irgendwas wird sich der Aussteller/Genehmigende der Erlaubnis nach §18 ja ggf. dabei gesacht haben) zur Verfügung zu stellen.

 

Ist Dein Auftraggeber ein Händler oder Hersteller, dito.

 

Und im Zweifelsfall lassen sich die entsprechenden Situationen in geeigneter Weise ausserhalb von schiesssportlichen Wettkämpfen nachstellen. Wenn ich im Rahmen des geltend gemachten gutachterlichen Bedürfnisses schiesse, sind Ausschlüsse von der Verwendung im Schiesssport egal.

 

Wobei sich mir die Frage stellt, was die schiesssportliche Eignung bzw. "Verwendbarkeit" und deren Beurteilung für eine Relevanz hat. Vom Schiesssport ausgeschlossene Waffen sind nicht deshalb vom Schiesssport ausgeschlossen, weil sie nicht geeignet sind, sondern weil sie irgendwelche "willkürlich" festgelegte, die vermeintliche "Gefährlichkeit" prägende Eigenschaften aufweisen.

 

Sportlich verwendbar ist fast jede Waffe, sportlich geeignet schon ein paar weniger. Aber diesen Anspruch hat das WaffG an Waffen gar nicht, wozu dann solche Gutachten?

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vor 48 Minuten schrieb German:

 

Aber diesen Anspruch hat das WaffG an Waffen gar nicht, wozu dann solche Gutachten?

War bereits meine Frage, der Sachverständige schweigt jedoch bzw. eiert rum.....:s75:

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  • 2 Wochen später...
Am 13.12.2016 um 18:29 schrieb German:

 Vom Schiesssport ausgeschlossene Waffen sind nicht deshalb vom Schiesssport ausgeschlossen, weil sie nicht geeignet sind, sondern weil sie irgendwelche "willkürlich" festgelegte, die vermeintliche "Gefährlichkeit" prägende Eigenschaften aufweisen.

 

Besser kann man den §6 AWaffG nicht erklären.

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Der einzige Weg für einen Sachverständigen, eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe als für den Schießsport geeignet zu testen, ist, wenn er im Bedarfsfall nachweisen könnte, daß dies eben die ausnahmsweise Zulassung blablabla zum Ziel hat. Wobei im Bedarfsfall wohlfeile Behauptungen alleine wohl eher nicht ausreichen dürften. Sollte man die zuständige Waffenbehörde dazu bewegen können, dies dem SV schriftlich zu bestätigen, dann dürfte dies auch die Verbands-Wettkampf-Zerberi ruhigstellen. Letztlich erscheint mir dies aber als reine Theorie. Ich wäre sehr überrascht, wenn eine WaffBeh dies bescheinigen würde, und ein "Überreden" oder Überzeugen der Verbands-Wettkampf-Zerberi ohne so ein Papier erscheint mir noch unwahrscheinlicher. 

Was bleibt ist die praktische Erprobung der Funktionstauglichkeit, die auch Sammlern offensteht - die dies verneinenden VG-Entscheidungen sind Humbug -, dies aber nicht im Rahmen eines Wettkampfes. Und je nach Verein und Aufpasser bzw. dessen Engherzigkeit wird man auch da auf Granit beißen.

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