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IGNORED

Waffengesetze USA


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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Julius Corrino:

SCOTUS hat in Caetano das Urteil der niederen Instanz lediglich wegen mangelnder Berücksichtigung von Heller (2008)/lack of due scrutiny (nämlich: gar keine) kassiert und zur Neuverhandlung nach Marxachussetts zurückverwiesen. Die Ansicht, daß seit Heller und McDonald spezifisch stun guns geschützt seien, findet sich nur in den parallel veröffentlichten (Privat)meinungen von Thomas und Alito, die aber in der Praxis keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren haben. Per curiam wurde nur geäußert, daß die spezifische Begründung (nicht das inbezuggenommene Gesetz an sich) des Obersten Gerichtshofes von MA zur Aufrechterhaltung des stun gun-Verbotes nicht stichhaltig sei: 

Allerdings ist die Entscheidung heftiger Gegenwind für die Fraktion die meint, dass das 2nd Amendment lediglich für Waffen zutrifft, die a.D. 1789 üblich waren. Die Entscheidung kann sehr wohl helfen, gegen sog. assault weapon bans zu wirken.

 

PS: Deine Beschreibung der Verhältnisse in Marxachusetts ist absolut richtig. Deswegen landen wir in 12 Tagen nur dort und sind dann 2 Wochen in NH und haben Spaß. Keine sales tax obendrauf.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Bist Du US-amerkanischer Staatsbürger?

Wenn nicht, dann solltest Du Dich vielleicht mit der Gesetzeslage zum Waffenerwerb/-besitz für non resident/resident aliens beschäftigen.

Dann ist Deine Karte nämlich erst mal komplett rot.

https://www.fbi.gov/about-us/cjis/nics/federal-firearms-licensees/ffl-tip-sheet-for-non-u.s.-citizens-purchasing-firearms-1

 

 

So furchtbar rot auch wieder nicht.

 

Permanent resident ist im Bundesrecht und in den meisten Staaten dem Bürger gleichgestellt.

 

Non-resident alien hat im Bundesrecht erst einmal ein Totalverbot für Waffenerwerb, allerdings mit einigen Ausnahmen. Die wichtigste davon ist, daß wer einen Jagdschein eines beliebigen Bundesstaats besitzt, den man für viele Staaten für ein paar Dollar im Internet lösen kann, von dem Verbot ausgenommen ist. Allerdings sollte man dann aufpassen, daß man den Jagdschein immer rechtzeitig erneuert. Diese Ausnahme ist auch nicht auf Jagdwaffen beschränkt. Der Kicker dabei ist, daß selbst der Antrag für eine Sammlerlizenz, mit der man sich bestimmte Waffen (älter als 50 Jahre und eine Liste von neueren Waffen, z.B. bestimmte Modelle des SKS) ohne Background Check nach Hause schicken lassen kann, einfach ein Feld enthält, wo man als Ausländer angeben kann, einen Jagdschein zu besitzen, und alles ist gut. Im Recht der Einzelstaaten kann es weitere Beschränkungen geben, die z.T. auch nicht sehr logisch oder durchdacht sind.

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