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Bedürftnisantrag was sind die Vorraussetzungen / bin verwirrt


Guest

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Hallo,

beim DSB (http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/) habe ich das hier gefunden:

Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.

So habe ich das auch aus meinem Sachkundelehrgang in Erinnerung.

Ich muss 12Monate in einem Verein der einem anerkannten Verband angehört sein und 18mal mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen haben.

Beim WSV1850 steht aber folgendes:

- der Antragsteller muss mind. 12 Monate Mitglied in dem Verein, über den er beantragt, Mitglied sein

http://www.wsv1850.de/index.php/component/phocadownload/category/42-wichtige-formulare?download=1322:ausfuellanleitung-beduerfnisantraege-neu

(Seite 3 oben rechts unter allgemeines)

Wie kommte es dass das so unterschiedlich ausgelegt wird? DEr wsv1850 ist ja eigentlich auch nur DSB...

Vielen dank

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Der Verein, der dir die Mitgliedschaft bestätigt kann dies ja nur für die Mitgliedschaft in diesem Verein tun.

Wenn du schon 5 Jahre in einem anderen Verein bist wird dein jetziger sicherlich nicht die Hand dafür ins Feuer legen.

Ansonsten reicht auch monatliches Training anstelle von 18 mal verteilt im Jahr.

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Okay. So gesehen habt ihr natürlich Recht.

Für den der innerhalb dieses Jahres den Verein/Verband wechselt (aufgund Umzug) habt dann aber die A-Karte?

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Sieh es mal so: Der Gesetzgeber spricht von der Mitgliedschaft in einem Verband. Der Verband bricht es in deinem Fall auf die Mitgliedschaft in einem Verein herunter der im Verband Mitglied ist, dann dadurch wirst du mittelbares Mitglied im Verband. Dein Verband kennt keine Einzelmitgliedschaft (unmittelbares Mitglied) wenn ich dessen Satzung richtig lese.

Letztlich macht diese unterschiedliche Formulierung daher keinen Unterschied.

Der Verein oder Verband bescheinigt dem Sportschützen primär auch nicht irgendeine Mitgliedschaft sondern die schießsportliche Betätigung. Das geht auch für die Aktivität in anderen Verbänden, siehe Schießbuch.

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Anrufen und erklären, dass du schon vorher in einem Verein warst bzw, seit X Jahren schon im DSB bist.

Noch Fragen?
Sie erreichen uns wie folgt:
Tel.: 0711 / 28077-306 Frau Schuhbauer (vormittags)
Fax: 0711 / 28077-310 Frau Hochmuth
schuhbauer@wsv1850.de hochmuth@wsv1850.de

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nein, der aktuelle Verein bestätigt die Mitgliedschaft und der Verband dann die Verbandszugehörigkeit in den letzten 12 Monaten. sofernbeide Vereine dem selben (Teil-)Verband angehören.

wer den Verband wechselt, hat dann möglicherweise die Arschkarte!

"Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in irgendeinem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört..." Ergänzung in fett von mir zum besseren Verständnis.

wer bestätigt das Bedürfnis? der Verband!

der Verein bestätigt lediglich, dass Du dort aktuell Mitglied bist.

aus diesem Grund musst Du auch Deine schießsportliche Aktivität dem Verband nachweisen, nicht dem Verein.

das WaffG zu lesen hilft:

§14 Abs.2

""Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten
Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15
Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des
Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu
machen, dass
1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein
regelmäßig als Sportschütze betreibt und
..."

Metadaten sind immer S******e, da sie in der Regel eine sprachliche Vereinfachung und (nicht immer ganz interressenfreie) Interpretation der Originaltexte beinhalten!!!!!!

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