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IGNORED

Linksammlung zum Urteil Bundesverwaltungsgericht HA- 2 Schuss


Gast

Empfohlene Beiträge

Da der Informationsgehalt des laufenden threads wie erwartet gegen null tendiert würde ich gerne links zu Stellungnahmen etc. sammeln.

Vielleicht ist es ohne Mod - Hilfe möglich NUR links einzustellen, keine Diskussion, keine persönlichen Ansichten, keine persönlichen Rechtsansichten, keine persönlichen Lösungen sowie techn. Lösungen zu posten.

Ebenso gehören keine EU Geschichten in diesen thread.

Bitte keine Stellungnahmen von Dorfpolitikern in der Form " ich werde mich umgehend ........"

Einfach nur links!

DJV:

https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis

LJV NRW:

http://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/aktuelles/aktuelles/bundesverwaltungsgericht-halt-die-verwendung-halbautomatischer-waffen-durch-jager-fur-unzulassig/6_21576.html

DWJ:

https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/bundesverwaltungsgericht-verbietet-selbstladewaffen-mit-wechselbarem-magazin.html

Visier:

https://www.all4shooters.com/de/Jagd/Passion/Halbautomaten-Jagd-BVerwG-Urteil/

FWR:

http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/bundesverwaltungsgericht-verbietet-jaegern-halbautomaten-mit-wechselbaren-magazinen/

Bearbeitet von chapmen
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  • 2 Wochen später...

https://www.jagdverband.de/content/verbände-allianz-nimmt-bundesminister-schmidt-beim-wort

Verbände-Allianz nimmt Bundesminister Schmidt beim Wort

Bundeslandwirtschaftsministerium will Rechtsklarheit für halbautomatische Waffen schaffen. Laut Bundesminister Christian Schmidt bezieht sich das Urteil aus Leipzig nicht auf Pistolen und Revolver.

Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) begrüßen eine erste Klarstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums als Reaktion auf das gestrige Protestschreiben. In einer Pressemeldung erklärt Bundesminister Christian Schmidt: Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist. Das Ministerium wolle nun prüfen ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Die Verbände-Allianz nimmt den Bundeslandwirtschaftsminister nun beim Wort und fordert ihn nachdrücklich auf, die Novelle des Bundesjagdesetzes zügig voranzutreiben, um die bisherige Rechtslage zur Verwendung halbautomatischer Langwaffen wiederherzustellen. Eine Neuformulierung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG könnte wie folgt lauten:

Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG).

Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Legale Waffenbesitzer wurden damit von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen.

Hier gehts zur Pressemitteilung des BMEL

http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/052-SC-Urteile-Bundesverwaltungsgericht-Jagd.html

Pressemitteilung Nr. 52 vom 15.04.16"Jagdlichen Notwendigkeiten gerecht werden und Rechtsklarheit schaffen"

Reaktion auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Jägern den Besitz halbautomatischer Waffen mit wechselbarem Magazin untersagt

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 7. März 2016 entschieden, dass sämtliche halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin nicht von Jägern besessen werden dürfen.

Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt:

"Mein Ministerium wird prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke in § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist."

Hintergrund

In seinen Urteilen vom 7. März 2016 kommt das Bundesverwaltungsgericht entgegen der langjährigen Praxis zu dem Schluss, dass aufgrund des Verbotes des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz Jäger kein waffenrechtlich relevantes Bedürfnis haben, halbautomatische Jagdwaffen zu erwerben, besitzen und zu führen, die nach ihrer Bauart ein Magazin mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können.

Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es Jägern bis zu einer etwaigen Änderung der Rechtslage dringend anzuraten, betroffene halbautomatische Waffen derzeit bei der Jagd nicht zu führen.

Bearbeitet von HBM
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