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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
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Dsu Holster


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Holster Holster können verwendet werden.

Die Waffenmündung muss in einem Radius von 1 Meter zum Boden zeigen. Der Abzug muss verdeckt sein.

Nicht zugelassen sind: Schulterholster, Crossdraw-Holster, verdeckt getragene Holster, an der Körperrückseite getragene Holster.

Die geholsterte Waffe muss ungeladen und entspannt sein, Es darf sich kein Magazin in der Waffe befinden. Ausnahme bei der Disziplin K 17

Eine Waffe gilt als geladen, wenn:

• eine Patrone im Patronenlager ist,

• sich Patronen in einem fest mit der Waffe verbundenen Magazin befinden,

• ein Magazin in der Waffe eingeführt ist, egal ob mit oder ohne Patronen

• der Verschluss, die Trommel geschlossen ist.

Geschrieben

Die geholsterte Waffe muss ungeladen ... sein...

Eine Waffe gilt als geladen, wenn:

...

• der Verschluss, die Trommel geschlossen ist.

Ungeladen ist ja das Gegenteil von geladen, oder ? Dann ist das Geschriebene grober Unfug oder hat es schon mal einer hinbekommen, einen Revolver mit offener Trommel zu holstern ?

Geschrieben

Bibi22 und BigMamma dürfen die K36 nicht mit Revolver unter Verwendung eines Holsters schießen, da es offensichtlich an Grundverständnis für Sicherheit mangelt.

Alle anderen dürfen den Revolver Holstern wenn sich keine Patrone in der Trommel (=Patronenlager) befindet ;)

Geschrieben

@ computerfritze

Ich weiß nicht warum es bei mir an Grundverständnis für Sicherheit mangeln sollte. Ich habe nur etwas in frage gestellt was so geschrieben steht. Dadurch das du mich und Big Mama versuchst lächerlich zu machen kommen wir hier nicht weiter

Gruss

Geschrieben

da es offensichtlich an Grundverständnis für Sicherheit mangelt.

Ja, sicher, genau, was auch sonst. Dann erhelle uns doch mal mit deiner Weitsichtigkeit, oder sprichst du ein anderes Deutsch als wir ? das Geschriebene ist Nonsens, dabei bleibe ich, bis mir einer sinnig das Gegenteil darlegt und nicht nur dumm rum brabbelt.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Unterschied bedeutet:

Eine Waffe gilt als geladen - im Sinne der Sicherheitsregeln.

Eine Waffe ist geladen - im Sinne von Schießbereit.

"Ungeladen" ist also nicht das Gegenteil von "gilt als geladen".

In diesem konkreten Fall:

Die geholsterte Waffe muss ungeladen sein - im Sinne von nicht Schießbereit, d. h. bei Revolvern keine Patronen in der Trommel und bei Pistolen kein Magazin in der Waffe und keine Patrone im Patronenlager.

Bearbeitet von Computerfritze
Geschrieben (bearbeitet)

Im übrigen spart man, wenn überhaupt, nur durch das Holstern von Pistolen Zeit weil man dann beide Hände frei hat um das Magazin zu laden.

Einen geholsterten Revolver laden wird schwierig und wäre laut o. g. Definition auch nicht erlaubt ;)

Bearbeitet von Computerfritze
Geschrieben (bearbeitet)

Das hast du aber jetzt aus ganz weiter Ferne daher geholt... Sei es drum... von mir aus, soll es so gedeutet werden. Für mich gilt, die Formulierung ist und bleibt Müll.

Nein, aus der ganz nahen Praxis ;)

Ich gebe aber zu dass es verwirrend ist an dieser Stelle der Sportordnung die allgemeinen Sicherheitsregeln zu zitieren.

Da hat es wohl jemand zu gut gemeint.

Bearbeitet von Computerfritze
Geschrieben (bearbeitet)

... oder man geht einfach davon aus, dass es ungewollt ist, eine Waffe außerhalb der K17 zu holstern.

Wenn man den Wortlaut liest denken die meisten das beides nicht geht, holstern und Verschluß/Trommel offen.

Dann kommt aber die Frage auf welchen Sinn hätte das Ganze, für mich war es die einfache Vermutung, die Aufsicht kann aus weiter Ferne erkennen, Verschluß/Trommel offen => Waffe ungeladen = sicher.

Daher habe ich für meinen Teil einfach gedacht es hat einen praktischen nutzen, dass man es so geschrieben hat.

Die interpretation von Computerfritze ist für mich nachvollziehbar aber bisher haben es alle meine Mitglieder auch ohne Holster geschaft zu treffen.

Bearbeitet von Beskins
Geschrieben (bearbeitet)

Es geht mir ja einfach nur darum ob ich die Pistole ins Holster stecken darf. Den Verschluss geschlossen damit es auch im Holster hält. Während ich das Magazin nachlade. Das ist leider aus der Sport Ordnung nicht zweifellos ersichtlich.

Gruss

Bearbeitet von bubi22
Geschrieben

Ja, darfst Du.

Nach dem letzten Schuss Waffe mit offenem Verschluss weiter in die sichere Richtung halten.

Magazin entnehmen.

Dabei Waffe weiter in die sichere Richtung halten.

Verschluss schließen.

Dabei Waffe weiter in die sichere Richtung halten.

Waffe entspannen oder in die sichere Richtung abschlagen.

Dabei Waffe weiter in die sichere Richtung halten (kann man nicht oft genug sagen).

Erst danach Holstern (Zustand: Kein Magazin in der Waffe, keine Patrone im Patronenlager, Waffe entspannt, Verschluss geschlossen).

Dann Position (Entfernung) wechseln.

An der nächsten Position Magazin mit 5 Schuss laden.

Waffe aus dem Holster ziehen und sofort in die sichere Richtung halten.

Geladenes Magazin einführen.

Dabei Waffe weiter in die sichere Richtung halten.

Waffe durchladen/fertigladen.

Dabei Waffe weiter in die sichere Richtung halten.

Entsichern falls nötig.

5 Schuss abgeben - in die Mitte der richtigen Scheibe ;)

usw.

Ob ein Entspannen der Waffe möglich ist hängt natürlich vom Abzugssystem ab (SA/DA, DAO, QA usw.).

Im Zweifelsfall sollte der Schießleiter das vorher kontrollieren um einen sicheren Ablauf überwachen zu können.

Geschrieben

Dann würde ich - und insoweit spreche ich für und im Namen der DSU - einmal dazu raten, dass diejenigen, denen der Text der Disziplinbeschreibung K 36 und der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen im Sporthandbuch Schwierigkeiten macht, oder die ihn für missverständlich halten, eine bessere Formulierung erstellen und sie mir und Computerschlumpf zuleiten. Wir leiten sie dann innherhalb des DSU an die Zuständigen weiter (wer die sind, ist übrigens kein Geheimnis, wir sind ja ziemlich transparent: Peter Hans Durben und Frank Neis, sowie Bernhard Schneider).

Jede Sportordnung lässt sich immer noch verbessern, und manchmal ist man ja auch betriebsblind.

Dankeschön für Eure Hilfe,

Carcano

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