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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal sehe wie lange es noch dauert bis man für:

Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.

verknackt wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Für die Gesinnung wird man in Deutschland nicht verknackt.

Man wird höchstens für das verknackt, was man öffentlich äußert, wenn man dabei gegen Paragraph 130 StGB verstößt zum Beispiel.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben

Für die Gesinnung wird man in Deutschland nicht verknackt.

Man wird höchstens für das verknackt, was man öffentlich äußert, wenn man dabei gegen Paragraph 130 StGB verstößt zum Beispiel.

Nun, je nach politischer Lage gilt das dann auch bald für das alte Volkslied.

BBF

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