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IGNORED

Deko Waffen aus Frankreich: Problematisch?


mauser_collector

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mir ist eine kleine Deko-Waffensammlung aus Frankreich angeboten worden. Alle mit Zertifikat "St. Etienne", darunter befinden sich auch drei Ex-Vollautomaten.

Kennt jemand die französischen Abänderungen? Sind die konform mit den DE-Änderungen? Möchte bei der Verzollung keine böse Überraschung erleben. Preis ist zwar attraktiv, aber im Zweifel lasse ich es lieber. Und der Verkäufer sagt nur: Alles ok und verweist auf die Zertifikate.

Bin für Hinweise sehr dankbar.

Geschrieben

in absoluter kürze:

für ein französisches zertifikat kannst du dir in deutschland nicht mal nen lutscher kaufen !

was irgendwo in europa legal ist, kann dich in d vor den richter bringen - finger weg !

handgunner

Geschrieben

...Bin für Hinweise sehr dankbar.

Hast Du schon beim Bundeskriminalamt nachgefragt?

Das BKA ist zuständigt für waffenrechtliche Einstufungen.

Kriegswaffen müssen im Ausland demilitarisiert werden. Erfahrungen, wie das genau abläuft, haben hier die einschlägigen Büchsenmacher.

Geschrieben

Hallo,

zwischen abgeändert nach D Kriegswaffen Gesetz und F Kriegswaffen Gesetz liegen Welten. In Frankreich werden die Läufe nicht mit Bohrungen versehen oder Schlagbolzen ab geflechtst , in F wird der Schlagbolzen entfernt und der Lauf im Patronenlager mit einem Keil verschweißt oder gepunktet, ansonsten sind die Waffen voll schussbereit.

Geschrieben

was irgendwo in europa legal ist, kann dich in d vor den richter bringen - finger weg !

Ja, das stimmt.

Und wie er schreibt weiß er das doch auch,

und aus genau dem Grund hat er dann doch extra gefragt.

Besonders hilfreich ist die Antwort deshalb nicht gewesen.

Geschrieben

Na ja, auf die Aussage irgendeines posters würde ich mich da eh nicht verlassen.

Das einzig vernünftige ist wie schon zuvor gepostet BKA oder BMI fragen.

Geschrieben

[...]

Kriegswaffen müssen im Ausland demilitarisiert werden. Erfahrungen, wie das genau abläuft, haben hier die einschlägigen Büchsenmacher.

Das BKA ist nur für ehemalige Kriegswaffen zuständig, die die Kriegswaffeneigenschaft verloren haben. Für Kriegswaffen ist das BMWi zuständig und die lassen sich auch hinsichtlich der Einstufung vom BKA nicht mehr die Butter vom Brot nehmen.

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