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IGNORED

Wartezeit WBK Erstantrag


Hunkey

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Hallo Gemeinde - mein erster Post hier bei euch und gleich eine Frage:

Habe am 28.07. meine Anträge für:

-WBK Grün mit 2 Voreinträgen

-WBK Gelb Blanko

-KWS

Abgegeben.

Der Junge SB war sich sicher: nach 2-3 Wochen habe ich alles in der Post.

Nachdem ich nach 2-3 Wochen nichts erhalten habe, meldete ich mich telefonisch bei ihm und er musste Zähneknirschend eingestehen: "Dauert doch länger"

Angeblich sind alle Sachen und Register Clean, aber das LKA lässt auf sich warten.

Im Internet häufen sich die Beschwerden hierüber und es wird vermutet, das das LKA dies absichtlich rauszieht bis kurz vor dem 3. Monat und dann die WBK zustellt um die Maximale Zeit auszunutzen bevor soetwas wie eine "Untätigkeitsklage" starten kann.

Wobei die eben erwähnte ja dann sowieso nur meinen SB trifft ,der mich immer freundlich und nett bedient, sowie äußerst kooperativ Verhalten hat.

Die Fragen sind: Ist das jetzt Standart hier in Stuttgart und Umland? Sind hier auch Betroffene im Forum?

Und:

Was kann ich tun? Hilft hier ein persönliches erscheinen beim LKA mit bitte um ein persönliches Gespräch, wenn die 3 Monate überschritten sind (ab 28.10.) oder ist das Kontraproduktiv?

LG und schönen Abend euch!

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Vorab, ich weiß nicht wie das LKA BaWü die Abfragen tätigt.

Aber in RLP gabs diese unbefriedigende Situation vor ca. 1,5 Jahren auch.

Die Abfragen dauerten zeitweise 6 Monate.

Mittlerweile hat sich dies jedoch merklich verbessert. Die Übertragung

wird nun elektronisch getätigt und die Abfragen bei LKA laufen automa-

tisiert. Im Idealfall haben die Waffenbehörden bei keinen Auffälligkeiten

eine Antwort innerhalb von 3-4 Tagen. ..

Sollte das System in den Polizeisystemen fündig werden, schaut man sich

den oder die aufgefundenen Sachverhalte natürlich an.. Das kann dann

dauern..

Bezüglich deiner Situation würde ich mal den Sb anhauen. In den meisten Fällen

wissen die wer beim LKA die Anfragen bearbeiten. Bitte ihn doch mal freundlich

da anzurufen und nachzufragen wo es hängt.

Es soll schon Behörden gegeben haben, die telefonisch innerhalb von 2 min

Auskunft bekommen haben.. :secret:

Bearbeitet von mein_c_tut_w
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Hilft hier ein persönliches erscheinen beim LKA mit bitte um ein persönliches Gespräch, wenn die 3 Monate überschritten sind (ab 28.10.) oder ist das Kontraproduktiv?

LG und schönen Abend euch!

Über was willst du da reden ???

Ruft doch mal ganz simpel beim SB an und frag nach wie der Stand der Dinge ist .

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Das Problem mit dem LKA betrifft wohl mehrere Bundesländer. Bei meinem Bruder sowie einem Schützenkollegen dauert der Antrag knapp vier Monate, bei mir selbst waren es drei. Von daher würde ich noch abwarten.

Zum Thema Untätigkeitsklage: Die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage setzt voraus, dass kein zureichender Grund dafür vorliegt, dass über den Antrag noch nicht entschieden wurde. Die Behörde wird argumentieren, dass über den Antrag aufgrund der fehlenden Stellungnahme des LKA noch nicht entschieden werden konnte. Dies wird wahrscheinlich, so zumindest meine Auffassung, durch das Verwaltungsgericht als zureichender Grund anerkannt werden. Wann genau ein zureichender Grund vorliegt, ist von Einzelfall abhängig.
An eine Beschleunigung des Verfahrens durch eine solche Klage glaube ich daher nicht wirklich.

Direkt beim LKA vorzusprechen wird dir wohl auch nicht viel bringen. Man wird dir sagen, dass noch weitere Anfragen zu bearbeiten sind und diese chronologisch bearbeitet werden...etc.

Interessant ist allerdings auf welcher rechtlichen Grundlage die Stellungnahme des LKA durch die Behörden angefordert wird. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG kennt nämlich nur die örtliche Polizeibehörde, jedoch nicht das Landeskriminalamt.

Bearbeitet von omegal38
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Interessant ist allerdings auf welcher rechtlichen Grundlage die Stellungnahme des LKA durch die Behörden angefordert wird. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG kennt nämlich nur die örtliche Polizeibehörde, jedoch nicht das Landeskriminalamt.

Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

Punkt 5.5, zweiter Absatz:

Die Anfrage der Waffenbehörde bei der örtlichen Polizei nach
§ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 kann auch über eine übergeord-
nete Polizeidienststelle (z. B. LKA) erfolgen. Sie stellt auf die
Abfrage vorhandener Erkenntnisse ab.
Bearbeitet von mein_c_tut_w
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Am Telefon beleidigen, mit dem Anwalt drohen, beleidigende Briefe und E-Mails schreiben, drohen, zetern und heulen.....

Paragraphen zitieren, belehren, niemals nicht nur einfach freundlich fragen...

Direkt Druck machen und zeigen wo der Hammer hängt....

Bearbeitet von coltdragoon
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Am Telefon beleidigen, mit dem Anwalt drohen, beleidigende Briefe und E-Mails schreiben, drohen, zetern und heulen.....

Paragraphen zitieren, belehren, niemals nicht nur einfach freundlich fragen...

Direkt Druck machen und zeigen wo der Hammer hängt....

Das wäre wirklich meine letzte Instanz - ich danke euch allen erst mal für die Antworten.

Ich werde noch bis Ablauf des 3. Monats warten und dann handeln (setzt auch schließlich einen anderen Hebel am Telefon an, wenn diese Marke überschritten ist)

Grüße!!

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  • 2 Wochen später...

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