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Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?


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Geschrieben

Eh. Und selbst wenn - vielleicht hat er das Gesspielzeug auch selbst sogar mit Karte gekauft und es findet sich auf der Visa-Abrechnung, aber who cares?

Wenns Raubgut war, war es noch am Räuber, Flucht mit Beute ist Fortsetzung des Angriffs aufs Eigentum, alles über der Geringfügigkeitsgrenze rechtfertigt damit nachschießen, auch wenns nicht gesichert gegen den Eigentümer in drohender Absicht gerichtet gewesen sein sollte, wovon ja auszugehen ist.

Geschrieben

Wenns Raubgut war, war es noch am Räuber, Flucht mit Beute ist Fortsetzung des Angriffs aufs Eigentum

Ja, vor allem weil die Täter auch die Brieftasche mit 2000 Euro einstecken hatten.

Allerdings befand das Gericht, dass sich das Opfer so eingelassen habe, dass es gar nicht wusste, dass / was ihm gestohlen wurde und er sich nicht mit dem Schutz seines Eigentums rechtfertigte, sondern nur mit der angeblichen Bedrohung durch gefallene Schüsse.

Das ist das Üble: er hätte Schießen dürfen, hat es aber hinterher falsch begründet bzw. konstruiert. Hätte er nichts über vermeintlich bewaffnete Täter gesagt und die Waffe nicht platziert, sondern einfach geschwiegen, hätte das Gericht die Tat allein aufgrund des fortdauernden Angriffs aufs Eigentum als legale Notwehr gewertet.

Solche Ratschläge, die Notwehr mit einer konstruierten Bewaffnung und Bedrohung durch den Täter zu begründen, können also voll nach hinten losgehen.

Geschrieben

Er hätte einfach nix sagen und den Anwalt machen lassen sollen. Vielleicht ist die Gaspuffn schon in der Vorwoche im Garten vergessen worden, nichts genaues weiß man nicht

Das Gericht war denke ich sehr behindert, weil wenn er aus anderem Grund auch schießen hatt dürfen, dann zieht eben dieser Grund hilfsweise in jedem zivilisierten Land.

Abgesehen davon war der Schuss ja positiv für die Gesellschaft.

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