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Abnahme beim Eigenbau einer Fallplattenanlage erforderlich?


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Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Rechtliche Frage zum Thema "Fallplattenanlage":

Wenn man diese selber baut für den Verein, muss diese dann Sicherheitstechnisch abgenommen werden, oder kann man die auch einfach "so" betreiben?

Hatte gedacht, das ich einfach ein Schalbrett nehme, dort dann fünf Stahlfallscheiben drauf schraube und das ganze dann in eine passend dafür gefertigte Auflage hänge, sprich links und rechts Winkel an die Wand und dann das Schalbrett da rein hängen. Das ganze würde dann natürlich direkt vor dem Lammelenkugelfang stehen.

grüsse

Geschrieben

Das gibt Richtlinien für Schießanlagen. Ob die eingehalten qerden, muss ein entspr. Gutachter prüfen. Wenn du mal unter www.www.stahlziele.de guckst, findest du die Gutachten für die dort lieferbaren Anlagen. Ich meine, in der Zulassung für den jeweiligen Schießstand selber muss eine Fallplattenanlage auch genehmigt sein...

Geschrieben (bearbeitet)

Unbedingt vorher mit dem Schießstandsachverständigen abstimmen.

Der macht das übrigens nicht kostenlos und auch das bereden.

Den Ordner bekommst du über den DSB. Ist einfach so.

Die Ziele müssen aus einem bestimmten Stahl sein, bestimmte Maße und Abstände sind vorgeschrieben.

Das alles ist nicht gerade günstig.

So mal eben ist nicht.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Die GK Fallscheiben selbst und das Gestell sind aus Hardox 400 oder 500, bei dem Splitterkäfig bin ich mir nicht sicher ob es das nicht auch ist, nur erheblich dünner. Und selbst das hält nicht ewig. Die Fallplatten reissen an den Schweissnähten gerne mal ein. Brauchst also immer einen der mit dem Zeug umgehen kann und nach Ende der Saison dran bastelt.

Und die Idee mit dem Schalbrett, für KK mag solch eine Konstruktion ein paar Wochen halten...

Geschrieben

Ich habe früher mal neue Kunststoffkegel gekauft, die Kugel und Feder aus dem Boden entfernt.

Mit Paketschnur an der Decke befestigt und auf einer Holzbank vor dem Geschossfang aufgestellt und abgeschossen.

Die Dinger sind so zäh das 9x19mm und .45 ACP stecken bleibt.

Dann kann man die Dinger von der Bank schießen oder auf die pendelnden Kegel schießen.

Im jungen Erwachsenalter sein haben wir das einfach mal so gemacht und es auch nichts passiert und es ist schon laaaaannnnnggggeeeee her

Geschrieben

@ALL
Danke für die Infos.

Ich glaube, das es dann wirklich sinnvoller ist, in Richtung Kunstoffziele zu gehen, dann hat man dieses ganze towabo rings herum nicht.

Wie sieht es eigentlich bei einem Duellbaum Abnahmetechnisch aus:

http://www.stahlziele-shop.de/Einzelziele/Grosskaliber/Duelling-Tree-GK-six.html

Der ist ja schon so gebaut, das er allen Vorschriften die Sicherheitstechnisch vorgegeben sind entspricht, nur eben glaube ich über keine direkte Abnahme durch einen Schießstandssachverständigen verfügt.

Wie sieht es da rechtlich aus?

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich bei einem Duellbaum Abnahmetechnisch aus:

Der Duellbaum so wie jedes ortsveränderliche Ziel müssen auch vom Schießstandsachverständigen Abgenommen werden und in die Schießstandzulassung aufgenommen werden.

Dort steht dann ungefähr: Der Schießstand XY ist für Stahlziele Art XXX zugelassen. Natürlich in Abhängigkeit ob es sich um eine Raumschießanlage handelt und es ausreichend Be- und Entlüftung gibt oder ob der Bleistaub bei einer Aussenanlage ins Erdreich versickern kann kommen diverse andere Auflagen hinzu. Auch der Mindestabstand den die Schützen zum Stahlziel haben müssen ist festgelegt.

Nimm Kunststoffziele wenn du Dir die Arbeit nicht zu schwer machen willst- ansonsten verzichte auf Schaltafeln Larifari und bau was gescheites ein was eine Abnahme übersteht und dauerhaft Spaß bereitet.

Geschrieben

Wie sieht es da rechtlich aus?

Irgendwie habe ich den Eindruck du möchtest es nicht verstehen.

Alles was du aufbauen willst muss begutachtet und ggfls. genehmigt werden. Allein schon aus Eigenschutz.

Egal ob Stahl oder Plastik, heute würde ich die Kegel auch nicht mehr so aufstellen.

Stell dir vor du hast einen Abpraller und der geht in die Wand.

Wer bezahlt den Schaden ? Der Verursacher ? Der sagt aber dein Ziel ist schuld, weil nicht sicher.

Stell dir vor es gibt einen Rückpraller und Personenschaden

Dein Engagement ist toll, aber im Sicherheitsbereich kann der Schuss in dein Knie wortwörtlich wahr werden.

Mein Schießstand ist bis 1500 Joule genehmigt für KW, trotzdem musste ich Langwaffen bis 1500 Joule genehmigen lassen.

Genauer .22 lfB für mein M4, .45 ACP für meine Thompson usw.

Geschrieben

Der Duellbaum so wie jedes ortsveränderliche Ziel müssen auch vom Schießstandsachverständigen Abgenommen werden und in die Schießstandzulassung aufgenommen werden. .

Jaaaaa da hast du Recht, aber ich habe den Eindruck das er es nicht verstehen möchte.

Obwohl zigfach geschrieben versucht er sich argumentativ herum zu lavieren.

Es ist so das Schießen nun mal nicht so günstig ist.

Ich habe für zwei Geschossfänge 1 x 1 Meter 4000,- € gezahlt !

Geschrieben (bearbeitet)

Der Duellbaum so wie jedes ortsveränderliche Ziel müssen auch vom Schießstandsachverständigen Abgenommen werden und in die Schießstandzulassung aufgenommen werden.

Dort steht dann ungefähr: Der Schießstand XY ist für Stahlziele Art XXX zugelassen. Natürlich in Abhängigkeit ob es sich um eine Raumschießanlage handelt und es ausreichend Be- und Entlüftung gibt oder ob der Bleistaub bei einer Aussenanlage ins Erdreich versickern kann kommen diverse andere Auflagen hinzu. Auch der Mindestabstand den die Schützen zum Stahlziel haben müssen ist festgelegt.

Nimm Kunststoffziele wenn du Dir die Arbeit nicht zu schwer machen willst- ansonsten verzichte auf Schaltafeln Larifari und bau was gescheites ein was eine Abnahme übersteht und dauerhaft Spaß bereitet.

Hab eben gedacht, das die Herstellerklärung (das quasi alles "sicher" an diesem Gerät ist) eine zusätzliche Abnahme durch einen Sachverständigen überflüssig macht, da der Duellbaum ja somit zumindest indirekt schon abgenommen ist. Aber so kann man sich wohl irren....

Bearbeitet von Maxe1981
Geschrieben (bearbeitet)

Jaaaaa da hast du Recht, aber ich habe den Eindruck das er es nicht verstehen möchte.

Obwohl zigfach geschrieben versucht er sich argumentativ herum zu lavieren.

Es ist so das Schießen nun mal nicht so günstig ist.

Ich habe für zwei Geschossfänge 1 x 1 Meter 4000,- € gezahlt !

Doch, alles gut, Danke für die Info und ja du hast Recht, Sicherheit hat oberstes Gebot und alleine schon um sich selbst und natürlich andere zu schützen macht so eine Abnahme durch einen Schießstandssachverständigen hochgradig Sinn.

Man darf ja auch nicht ohne Grund ein Auto ohne TÜV fahren. Da tut man sich und anderen ja auch keinen Gefallen durch, wenn ich das mal so vergleichen darf?! :grin:

Bearbeitet von Maxe1981
Geschrieben (bearbeitet)

Finde ich ausgesprochen gut von dir.

Man muss immer einen Schritt weiter denken.

Der (deutsche) Teufel ist ein Eichhörnchen oder am deutschen Wesen soll die Welt genesen :man_in_love:

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben (bearbeitet)

Hab eben gedacht, das die Herstellerklärung (das quasi alles "sicher" an diesem Gerät ist) eine zusätzliche Abnahme durch einen Sachverständigen überflüssig macht, da der Duellbaum ja somit zumindest indirekt schon abgenommen ist. Aber so kann man sich wohl irren....

Die Abnahme des SSV ist die Voraussetzung für eine Genehmigung.

Die Genehmigung als allgemeine Genehmigung gibt es nicht beim Schiessen.

Jeder Stand hat andere Abmaße.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben (bearbeitet)

Finde ich ausgesprochen gut von dir.

Man muss immer einen Schritt weiter denken.

Der (deutsche) Teufel ist ein Eichhörnchen oder am deutschen Wesen soll die Welt genesen :man_in_love:

Genau!

Einzigste Ausnahme: Schon vom Werk aus abgenommene Anlagen durch einen Sachveständigen. Dann ist ja im Prinzip nur noch zu klären, ob man das auf seinem Stand schießen darf und ob dieser bereits für eine solche Anlage abgenommen ist.

Also muss unterm Strich beides passen, die Sicherheit der Anlage muss gefährleistet sein und die des Standes auf dem diese betrieben werden soll.

Die Abnahme des SSV ist die Voraussetzung für eine Genehmigung.

Die Genehmigung als allgemeine Genehmigung gibt es nicht beim Schiessen.

SSV= Schießsportverein? Die können doch nicht selber abnehmen, da braucht es doch einen Schießstandssachverständigen für.

Bearbeitet von Maxe1981
Geschrieben

´....SSV= Schießsportverein? Die können doch nicht selber abnehmen, da braucht es doch einen Schießstandssachverständigen für.

Eigene Schöpfung: Schießstandsachverständiger

Geschrieben

naja, wie schon bereits erwähnt, gehe ich lieber vom "Stahl" weg und witme mich lieber den weitaus ungefährlicheren Kunstoffzielen. Das andere ist mir alles zu kompiziert und zu teuer & mit zuvielen Auflagen verbunden. :rtfm:


Eigene Schöpfung: Schießstandsachverständiger

Aha, ok! Dann lag ich ja richtig!


Danke für Eure Hilfe, dann weiß ich glaube ich jetzt Bescheid!

Kein Wunder also, warum es z.B. so wenige CAS taugliche Schießstände gibt.

Geschrieben

Ist es eigendlich normal das eine Abnahme für so eine Fallplattenanlage ruck zuck 750 Euro kosten kann? Finde das echt happig....

Ja und alle zwei Jahre kommen Kosten für Abnahme vom Amt in Begleitung des SSV, die Überprüfung oder neue Feuerlöscher hinzu.

Gggfls. hat der SSV auch noch neue Ideen wie nachleuchtende selbstklebende Streifen an den Treppen.

Du musst die Reinigung der Lüftung nachweisen, eine Reinigung nachweisen, die Leute benennen die Pulverreste aufkehren und vernichten dürfen.

Die Berufsgenossenschaft kommt dazu extra für dich zu Besuch. Da kannst du (kostenlose) Seminare besuchen.

Viele Dinge erwarten dich und alles kostet Geld, viel Geld.

Geschrieben

Hickok würde hier im Lande vermutlich nicht auf Wildschwein-Fallplatten sondern auf Schießstandsachverständigen-Platten ballern :tongue:

Gruß, Patrick

Der Hickok ist sowieso der coolste, SO macht schießen wenigstens Spaß. :grin: Der Schießplatz von ihm ist ja echt ein Traum von den Zielen her. :grin: Dagegen ist der durchschnittliche Schießstand in Deutschland ja grottenlangweilig.

Gruß

max

Geschrieben

.... Das andere ist mir alles zu kompiziert und zu teuer & mit zuvielen Auflagen verbunden.

Das stimmt nicht, du musst es wissen und angehen.

Lass dich bitte nicht abschrecken.

Besorg dir die Richtlinien und lese sie 1x, 2x und auch 3x.

Such dir einen passenden SSV und rede mit der Behörde, welchen SSV die bevorzugen.

Reden ist Gold, Wissen ist Macht.

Alle die dann da schießen werden dich loben und werden gerne löhnen für die Benutzung.

Geschrieben

Ja und alle zwei Jahre kommen Kosten für Abnahme vom Amt in Begleitung des SSV, die Überprüfung oder neue Feuerlöscher hinzu.

Gggfls. hat der SSV auch noch neue Ideen wie nachleuchtende selbstklebende Streifen an den Treppen.

Du musst die Reinigung der Lüftung nachweisen, eine Reinigung nachweisen, die Leute benennen die Pulverreste aufkehren und vernichten dürfen.

Die Berufsgenossenschaft kommt dazu extra für dich zu Besuch. Da kannst du (kostenlose) Seminare besuchen.

Viele Dinge erwarten dich und alles kostet Geld, viel Geld.

Ups, typisch Deutschland, aber besser zuviel als zuwenig und dann haste den Salat.

Hmmm, ne wenn das alles wirklich so krass und Umfangreich ist, dann bleibe ich wirklich bei den Kunstoffzielen.

Einzigster Nachteil bei denen ist, das die glaube ich nicht solange halten wie die Stahlplatten und eben nicht schön "pling" machen beim treffer.

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