Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Munitionserwerb für WS


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wie die 2/6-Regel bereits und bei Repetierbüchsen im Kal. 12/Repetierflinten mit Sonderlauf ist auch der Munerwerb dringend mal durchzuklagen.

Frage mich immer nur, was die Leute genau davon abhält.

Nichts, da es ja auch keine Probleme gibt.

Das andere Ding heist übrigens spezielles Laufprofil. Ein gezogener Lauf ist kein spezielles Laufprofil. Dazu hat sich die Behördenanweisung eindeutig geäußert. Die interessiert die Meinung einzelner in irgendeinem Forum kein bisschen. Keine Klage notwendig, da es keine Nichteintragungen gbt. Das vermeintliche Nachtreten ist einfach peinlich.

2/6 ist bereits durchgeklagt und bestätigt. Warum erneut Geld zum Fenster rauswerfen?

Weist du überhaupt was du monierst?

Hat der Erkenntniszuwachs bezüglich Einsteckverschlüssen und lesen eines Gesetzestextes jetzt so sehr geschmerzt, das gebockt werden muss?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wie Du wiederholst hatte ich bei 2/6 auch das Wort "bereits" benutzt, was initiiert, dass es dort bereits erledigt ist.

Ich moniere nur, das wie bei der Pumpgun auf gelb alle ihre Meinungen absondern, jeder vollends davon überzeugt ist inklusive die genaue Kenntnis des Willens des Gesetzgebers und das über dutzend Seiten... was ja zeigt, dass es anscheinend nicht so klar ist.

Weißt nicht, was Du daran jetzt bockig findest, dass ich sage, dass nur die Judikative das endgültig klären kann.

Denn dem SB wird nichts anderes interessieren.

Geschrieben

Da bislang noch niemandem der Eintrag verwehrt wurde, konnte auch keiner klagen.

Es gibt also nichts zu klären.

Sollte ich da mehr hinein interpretiert haben, bitte ich hiermit das zu entschuldigen.

Geschrieben

Ganz dicht dran ist auch daneben.

Der Begriff des waffenrechtlichen Bedürfnisses findet sich erstmals in einer Verordnung der Weimarer Reichsregierung 1930/31.

CM

Na ja, richtig "gelebt" wird es aber erst seit 1972. Davor hat Dich niemand zu einem Bedürfnis gefragt, wenn Du bei Quelle bestellt hast und das Teil dann im Kleiderschrank deponiert hast.

Die Historie zum WaffG kenne ich. Zwischenzeitlich war der Waffenbesitz in Privathand auch komplett verboten und wer erwischt wurde, sah die Radieschen ganz schnell von der anderen Seite wachsen. Aber so weit in die Vergangenheit müssen wir nicht zurückgehen.

Geschrieben

Um von Ausflügen in die Historie des Bedürfnisbegriffes wieder zum eigentlichen Thema "Munition und WS" zurückzufinden: die Sache ist nicht efriedigend, aber eigentlich ganz einfach. Der Erwerb eines Wechselsystems zur vorhandenen gleich- oder größerkalibrigen Grundwaffe ist bedürfnisfrei, das steht so im Gesetz (irgendwo in der Anlage zum WaffG, hab' ich gerade nicht zur Hand). Von der Munition ist da nicht die Rede, ob das aus Böswilligkeit oder Dummheit seitens unseres Gesetzgebers unterblieben ist, weis ich nicht (ich vermute eine gesunde Mischung aus beiden Komponenten). Also setzt der Munitionserwerb wie der Waffenerwerb auch das Vorliegen sämtlicher Bedingungen - Zuverlässigkeit, Sachkunde und eben auch Bedürfnis - voraus. Ist so, auch wenn das Wunschdenken Einiger hier zu anderen rechtlichen Einschätzungen führt. Das für die Grundwaffe z.B. im Kaliber .45 ACP seinerzeit nachgewiesene Bedürfnis beinhaltet eben nicht automatisch nach einigen Jahren auch noch das Kaliber .22 lfB.

Sehe ich anders, denn ein Bedürfnis für die Grundwaffe ist nachgewiesen und wenn aus dieser beschussrechtlich zugelassene Munition kleineren Kalibers verschossen wird, ändert sich an diesem Bedürfnis nix. Sportschütze bleibt dadurch Sportschütze und Jäger bleibt Jäger.

Für zu einem WS zugehörige Munition muss man in der Anlage nichts regeln, weil die WS-Regelung nicht auf ein Bedürfnis abhebt, sondern auf eine bereits in der WBK eingetragene zugehörige Waffe gleichen oder größeren Kalibers. Theoretisch könnte also auch ein Altbesitzer oder Erbe ein entsprechendes WS erwerben und sich eintragen lassen. Macht keinen Sinn, ist aber auch nicht verboten.

Mit den neuen WBK-Vordrucken wird das durch den Zusatz in Spalte 7 (...oder zugelassener Munition) auch plastisch bestätigt. Nur für nicht zugelassene Munition würde also ein MES benötigt bzw. wäre in der WBK dafür eine passende Waffe eintragen zu lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

...und was "klären" wir hier und in diversen Threads zum Thema WS und Munerwerb vorher dann? Wenn es offensichtlich nichts zu klären gibt?

Man klärt dann über die Falschmeinung einiger Foristi auf ;)

Mun Erwerb zum WS ohne Eintrag ist i.d.R. auch problemlos. In EInzelfällen ev. einen anderen Händler suchen.

Alle anderen kaufen weiter wie eh und je die Mun zum WS ohne Voreintrag.

Bearbeitet von Gast

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.