Zum Inhalt springen
IGNORED

Erlaubte halbautomatische Büchsen in Österreich


Iggy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Danke, schonmal!

Ist jetzt nicht mehr die Landespolizeidirektion "Tirol" in Innsbruck zuständig, so wie sie es früher war?!?

Wegen einer etwaigen Durchfuhr von Vorderschaftrepetierflinten (auch nach Italien für ein Match) hat ein Freund vor ein paar Jahren schon mal mit der Landespolizeidirektion in Innsbruck telefoniert - die haben einen netten und kompetenten Eindruck gemacht.

Grüße

Iggy

Kann den positiven Kontakt mit der Landespolizeidirektion "Tirol" nur bestätigen (ging vor ein paar Wochen ebenfalls um Transfer eines AR15), die sind super freundlich und extrem flott mit den Antworten :)

Beste Grüße,

Empty8sh

Geschrieben

Danke, schonmal!

Ist jetzt nicht mehr die Landespolizeidirektion "Tirol" in Innsbruck zuständig, so wie sie es früher war?!?

Wegen einer etwaigen Durchfuhr von Vorderschaftrepetierflinten (auch nach Italien für ein Match) hat ein Freund vor ein paar Jahren schon mal mit der Landespolizeidirektion in Innsbruck telefoniert - die haben einen netten und kompetenten Eindruck gemacht.

Grüße

Iggy

Ich habe keine Ahnung, ob für die Verbringung die Landespolizeidirektionen zuständig sind.

Für die Einstufung und das Kriegsmaterial ist seit neuestem das BMLVuS zuständig.

Ich meinte damit, falls man einen Rat zum Kriegsmaterialgesetz braucht, müsste man nun theoretisch das BMLVuS befragen.

Ich bin auch nur ein juristischer Laie.

Geschrieben

Auch wenn das jetzt etwas off topic ist: wie ist es denn wenn ich zb nach Österreich oder Italien auf ein Turnier fahre und das ganze mit zwei Tagen Urlaub verbinde? Die Waffen dürften ja nur auf direktem Weg transportiert werden. Sprich ich müsste vom Wettkampf doch direkt nach Hause fahren oder?

Geschrieben

Ich schreib meine Frage mal hier rein weil das Thema ein ähnliches ist.

Ein Kanadischer Freund von mir wir arbeitsbedingt über die USA und Flughafen Wien nach Bagdad fliegen.

Mit dabei im aufgegebenen Gepäck hat er seine halbautomatischen Schusswaffen. In der USA ist das kein Problem aber er fragt sich ob es beim Zwischenstopp in Wien Probleme geben könnte.

Kennt sich jemand Waffenrechtlich aus wie diese Art von Durchfuhr gehandhabt wird?

Geschrieben

Iggy schrieb am 07 Jan 2015 - 13:39:snapback.png

Danke, schonmal!

Ist jetzt nicht mehr die Landespolizeidirektion "Tirol" in Innsbruck zuständig, so wie sie es früher war?!?

Wegen einer etwaigen Durchfuhr von Vorderschaftrepetierflinten (auch nach Italien für ein Match) hat ein Freund vor ein paar Jahren schon mal mit der Landespolizeidirektion in Innsbruck telefoniert - die haben einen netten und kompetenten Eindruck gemacht.

Grüße

Iggy

Ich habe keine Ahnung, ob für die Verbringung die Landespolizeidirektionen zuständig sind.

Für die Einstufung und das Kriegsmaterial ist seit neuestem das BMLVuS zuständig.

Ich meinte damit, falls man einen Rat zum Kriegsmaterialgesetz braucht, müsste man nun theoretisch das BMLVuS befragen.

Ich bin auch nur ein juristischer Laie.

Also ich meine mich zu erinnern, dass es noch mal ein Unterschied macht zwischen Pumpe und SLB( wie zb. Ar-15 Derivat) für SLB ist das BMLV zuständig. Pumpen können auch von den Landesbehörden "erlaubt" werden.....

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Update und danke an alle Antwortenden!

Es sind jetzt OA-15 Black Label Austria-Versionen geworden. Gekauft zwangsläufig in Österreich, da anscheinend bezügl. OAs in Austria-Version soetwas wie eine Exklusivvertretung durch einen (einzigen) österreichischen Importeur besteht. (Also leicht schwachsinnigerweise bekommt man als Deutscher keine OAs in Austria-Version in Deutschland zu kaufen.)

Grüße

Iggy

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.