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Briareos

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  1. Ich habe keine Ahnung, ob für die Verbringung die Landespolizeidirektionen zuständig sind. Für die Einstufung und das Kriegsmaterial ist seit neuestem das BMLVuS zuständig. Ich meinte damit, falls man einen Rat zum Kriegsmaterialgesetz braucht, müsste man nun theoretisch das BMLVuS befragen. Ich bin auch nur ein juristischer Laie.
  2. Die Verbringung von Kriegsmaterial ist im Kriegsmaterialgesetz geregelt, auch die Ausnahmen laut KMG. Hier wäre KMG §5 Absatz 2a interessant. Hier wäre interessant, ob der EU-Feuerwaffenpaß ausreichen würde. Ich möchte euch nur ungern belehren, aber es ist nun mal leider so das Ausnahmen von Gesetzen, die nicht im Gesetz behandelt werden, nur mittels eines Bescheides erreicht werden können. Bescheide können aber nur auf eine juristische Person lauten. Da kommt dann der Datenschutz, der Veröffentlichungen von Personendaten verbietet. Also dürfen Bescheide die eine juristische Person betreffen nicht öffentlich gemacht werden. Ich weiss, dass das eine recht "patscherte" Art ist, aber leider läuft das so in Österreich. Falls jemanden von euch das ganze Waffengesetz interessiert. Gäbe es folgende "staatliche" Website www.ris.bka.gv.at Suchen müsst ihr mit: Kriegsmaterialgesetz Waffengesetz 1996 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung Kriegsmaterialverordnung Interessant kann auch folgende sein www.jusline.at Im Grossen und Ganzen leiden auch wir Österreicher unter diesen Bestimmungen. Vor allem, da es gerade eine Umstellung der Zuständigkeiten gab und dadurch teilweise neue Rechtsmeinungen entstanden sind. Ich hoffe euch ein wenig geholfen zu haben. Am Besten wäre es aber die zuständige Person im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport zu befragen, da seit geraumer Zeit das BMLVuS dafür zuständig ist.
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