Die Verbringung von Kriegsmaterial ist im Kriegsmaterialgesetz geregelt, auch die Ausnahmen laut KMG.
Hier wäre KMG §5 Absatz 2a interessant. Hier wäre interessant, ob der EU-Feuerwaffenpaß ausreichen würde.
Ich möchte euch nur ungern belehren, aber es ist nun mal leider so das Ausnahmen von Gesetzen, die nicht im Gesetz behandelt werden, nur mittels eines Bescheides erreicht werden können. Bescheide können aber nur auf eine juristische Person lauten.
Da kommt dann der Datenschutz, der Veröffentlichungen von Personendaten verbietet.
Also dürfen Bescheide die eine juristische Person betreffen nicht öffentlich gemacht werden.
Ich weiss, dass das eine recht "patscherte" Art ist, aber leider läuft das so in Österreich.
Falls jemanden von euch das ganze Waffengesetz interessiert.
Gäbe es folgende "staatliche" Website
www.ris.bka.gv.at
Suchen müsst ihr mit:
Kriegsmaterialgesetz
Waffengesetz 1996
1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Kriegsmaterialverordnung
Interessant kann auch folgende sein
www.jusline.at
Im Grossen und Ganzen leiden auch wir Österreicher unter diesen Bestimmungen.
Vor allem, da es gerade eine Umstellung der Zuständigkeiten gab und dadurch teilweise neue Rechtsmeinungen entstanden sind.
Ich hoffe euch ein wenig geholfen zu haben.
Am Besten wäre es aber die zuständige Person im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport zu befragen, da seit geraumer Zeit das BMLVuS dafür zuständig ist.