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IGNORED

Wechsel von Minor zu Major ausreichend für Bedürfnis?


kontra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus, ist es ausreichend für einen Bedürfnisantrag wenn ich von Minor auf Major wechseln will?

Also beispielsweise von einer 9mm auf eine 45. ACP in der gleichen Division.

Gruß

kontra

Geschrieben

Kann, muss nicht. Besser ist sich was passenderes in der Sportordnung herauszusuchen.

Geschrieben

Servus, ist es ausreichend für einen Bedürfnisantrag wenn ich von Minor auf Major wechseln will?

Also beispielsweise von einer 9mm auf eine 45. ACP in der gleichen Division.

Ja, ist ausreichend. Quelle: Gespräch mit BDS Bundesvorstandsmitglieder die sehr oft in Pburg anwesend sind.

BBF

Geschrieben

Der BDS hat leider sehr wenig Einfluss auf die Sichtweise eines störischen Sacgbearbeiters. Der Verband stellt i.d.R. den Bedürfnisbescheid aus.

Geschrieben

Der BDS hat leider sehr wenig Einfluss auf die Sichtweise eines störischen Sacgbearbeiters. Der Verband stellt i.d.R. den Bedürfnisbescheid aus.

Hattest du denn den Fall, dass eine BDS Bedürfnisbescheinigung zurückgewiesen wurde? Wenn ja, hast du dies dem BDS Bundesvorstand zur Kenntnis gebracht?

BBF

Geschrieben

Bei mir hatt es funktioniert.

Benutze eine 9mm für DSB, welche mir aber zu schade ist für ISPC (hohe Schußbelastung, dreckige Magazine, enge Passungen ...). Auserdem gehen nur 8 Murmeln in das Magazin.

Eine zweite 9mm wollte meine SB nicht genehmigen, ergo Antrag einer .40 für Major Standard.

Nach zögern Genehmigung erhalten. Jetzt hab ich nicht nur eine passende Waffe für IPSC mit dickem Magazin sondern auch ein Wechselsystem in 9mm.

:D

sig

Geschrieben

Hattest du denn den Fall, dass eine BDS Bedürfnisbescheinigung zurückgewiesen wurde? Wenn ja, hast du dies dem BDS Bundesvorstand zur Kenntnis gebracht?

BBF

§14 (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Es ist bestimmt kein Geheimnis, dass auf dieser Grundlage ab und an tatsächlich Probleme aufgetreten sind.

Wenn man dann noch in der gleichen Disziplin arguemntieren will, gibt es SB die das nicht durchgehen lassen wollen.

Das Theater entzündet regelmäßig bei ZWeitwaffe als Ausfallersatz bei Wettkampfschützen

Daher mein allgemeingültiger Tipp mit der Benennung einer passenden Disziplin.

Geschrieben

Wenn der Verband dir bestätigt dass die Waffe erforderlich dann ist sie erforderlich. Und wenn du Major schießen willst dann ist sie erforderlich weil du es mit der Minor Kanone in 9 Para eben nicht kannst. Aber es ist natürlich immer besser eine nicht IPSC Diszipin für eine Waffe zu benennen.

BBF

Geschrieben

Das Problem ist, daß inzwischen lt. Gesetz nicht mehr die für die Disziplin geeignete sondern die für die Disziplin zugelassene Waffe ausschlaggebend ist.

D.h. wenn du eine Waffe hast, die für die Disziplin zugelassen ist, kann es sein daß du hier Probleme bekommst ein Bedürfnis zu erhalten.

Ausnahme, wenn du öfters im Ausland schießt bzw. bei hochwertigen Meisterschaften, dann hast du ggf. einen Anspruch auf eine 2. Waffe für die Disziplin.

Von daher ist inzwischen die Reihenfolge des Erwerbs äußerst wichtig.

Geschrieben

Es ist mehr der Bereich dazwischen. Im Grunde nimmt der verband nämlich diese Prüfung vor. Die Behörde ist tatsächlich etwas eingeschränkt. Nur eben nicht komplett.

Geschrieben

Die Rechtslage ist aber denk ich noch nicht abschließend klar...

Eiegntlich schon. Wenn der verband bewilligt hat der Sb einzutragen............................Ansonsten ficht er die Bewilligung des Verbandes an, und das sollten die sich nicht all zu oft gefallen lassen. Der Gesetzgeber hat das schließlich so gewollt.....................

LG

Peter

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