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IGNORED

Urteil: 2-Schuss-Begrenzung für Jäger rechtswidrig


2nd_Amendment

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Hast Du aber eine hohe Meinung vom Vernetzungsgrad der deutschen Innenministerien.

Eines sollte man nicht außer acht lassen, bzw. nicht unterschätzen:

Wir haben heute mehrheitlich rot(-rot)-grün regierte Bundesländer. In den dortigen Innenministerien ist, ideologisch begründet, der Wunsch nach restriktiveren Waffengesetzen recht verbreitet. Allerdings ist Waffenrecht bekanntlich Bundesrecht, und "man kann eben nicht so, wie man will" (im Moment).

Was denkst du, wie gerne da Möglichkeiten aufgenommen und ausgeschöpft werden, dem legalen Waffenbesitz im Zuge des Gesetzesvollzugs (Ländersache!) weitere Beschränkungen und Gängelungen aufzuerlegen...

Traurig, aber damit muss man rechnen.

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Das Urteil im Wortlaut

Das sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG ergebenden Verbot, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen zu schießen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, rechtfertigt es nicht, bei der waffenrechtlichen Erlaubniserteilung auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG einen einschränkenden Zusatz hinsichtlich der Magazinkapazität vorzunehmen.

http://openjur.de/u/741937.html

Bearbeitet von Gast
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Hast Du aber eine hohe Meinung vom Vernetzungsgrad der deutschen Innenministerien. Der Amtsschimmel galoppiert eher schwerfällig. Beispiel: Die "Sammlerbefähigung" zukünftiger Waffensammler - vor 10 Jahren erstmals in der Rechtsprechung genannt, aber in den 550 unteren Waffenbehörden kaum praktiziert.

Aber zumindest jetzt nahezu auch in der letzten Amtsstube angekommen.........

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Nee, ich gehöre nicht zu den " die Behörde liest WO Phobikern", das war missverstanden.

Es ist vermehrt festzustellen das von Behörden Seite gerne auf dem Punkt Sammler-

befaehigung herum geritten wird, oftmals wenn ihnen nichts anderes mehr einfällt.

Ist zumindest meine Erfahrung.

Bearbeitet von chapmen
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