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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


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Geschrieben

Der muss es ja wissen. Er hat ja stets die Eintragung auf grüne WBK empfohlen und dafür bedarf es für den Bedürfnisnachweis einer genehmigten Sportordnung ;)

Geschrieben

Es beginnt bereits beim DSB selbst. Repetierlangwaffe mit gezogenen Läufen sind ausdrücklich beim Trap zugelassen.

Aber halt leider nicht geeignet. Was neben einer Zulassung oder Nichtzulassung auf ein eventuelles Bedürfnis sicherlich auch Auswirkungen hat...

Ohne jetzt groß in die Ordnungen zu schauen, möchte ich behaupten...

Eines der regelmäßigen Probleme bei dieser Diskussion. :rolleyes:

Geschrieben

Hallo

mein Schreiben an den DSB:

Meinen Respekt für Deine Konsequenz und Dein Mitteilungsbedürfnis, wirklich jeden am Prozess beteiligten auf Deine Ansicht zur Thematik aufmerksam zu machen.

Ich befürchte nur, dass Du jetzt sogar noch "die Schlimmeren" auf das Thema angesetzt hast, da über die Verbandsschiene sogar noch deutlich schneller klarstellende Verlautbarungen kommen können als es eine womögliche Waffengesetzrevision jemals schaffen würde. Zumindest sorgst Du dafür, dass das Thema interessant bleibt.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich beziehe mich jetzt konkret auf die Aussage des „Fachbeirat für schießsportliche Fragen“.

Es beginnt bereits beim DSB selbst. Repetierlangwaffe mit gezogenen Läufen sind ausdrücklich beim Trap zugelassen. Dort sind lediglich Vorderschaftrepetierer ausgeschlossen. Sonst sind alle Flinten bis Kal .12 erlaubt.

IPSC Shotgun Standard Manual ist ebenfalls für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen zulässig. Ohne jetzt groß in die Ordnungen zu schauen, möchte ich behaupten, dass noch weitere Flintendisziplinen lauern. DIe Disziplinen Skeet und Trap müssten auch beim BDS einschlägig sein. Da mal ab L- 2.0.3 nachlesen. Es gibt da zahlreiche Disziplinen für Repetierflinten. Ich hatte das mal komplett aufgeführt und möchte mir nicht erneut die Zeit ans Bein binden, weil einige im Forum ohne Grundlage diskutieren.

Grüße

Eine Vorderschaftrepetierbüchse ist ein Vorderschaftrepetierer und damit prinzipiell beim DSB für Flintenschießen verboten! Egal ob gezogener Lauf oder nicht.

Dazu ist im DSB bei Flinten nur Schrot erlaubt. Also greift hier auch nicht das Slug/Büchsen-Argument.

Weiß nicht wo Du eine Möglichkeit einer Vorderschaftrepetierbüchse im Kal. 12 im DSB siehst...

BDS schreibt bei L 2.03 eindeutig, dass bei Flinten nur glatte Läufe zulässig sind - und zwar bei allen Flinten-Disziplinen.

Bearbeitet von Qnkel
Geschrieben (bearbeitet)

Du hast wieder nicht korrekt gelesen. Es geht um Repetierlangwaffen (konkret Flinten) mit gezogenen Läufen und diese sind beim DSB zugelassen. Schrot kann auch durch einen gezogenen Lauf geschossen werden, um etwas technische Aufklärung zu leisten.

Das VRF ausgeschlossen sind, hatte ich bereits selbst aufgeführt.

Wenn große Verständnisschwierigkeiten bestehen, empfehle ich einfach nicht zu kommentieren.

BEi den Flintendisziplinen des BDS steht das drin. Da hast du Recht. Bei IPSC nicht.

L 2.03 Technische Spezifikationen für das Wurfscheiben-Schießen, Speed-Schießen / Flinte, Fallscheiben-Schießen / Flinte und Mehrdistanzschießen / Flinte
Vorbemerkung:
In allen Disziplinen, bei denen Flinten verwendet werden, sind ausschließlich Waffen mit glatten (nicht gezogenen) Läufen, Laufteilen und / oder Laufeinsätzen zugelassen. Choke-Einsätze gelten nicht als Laufeinsätze im obigen Sinne und dürfen deshalb verwendet werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

wirklich jeden am Prozess beteiligten auf Deine Ansicht zur Thematik aufmerksam zu machen.

Hallo German

Vetternwirtschaft und geheime Klüngelei zu Ungunsten der Mitglieder kann ich nun mal nicht ab.

Es gab schon häufig Personen, die mich so lieb wie Bauchschmerzen hatten. Einer der Gründe, weswegen ich 7 Jahre einen Waffenschein hatte und nur mit Kanone raus ging.

Steven

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