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Geschrieben

Überleg´ einfach mal, zu was das BVG gehört und was das BVG machen kann, wenn sich um seine Urteile keiner mehr scheren würde. Und ganz prinzipiell: wie kann das BVG wissen, was für mich oder für dich wichtig ist?

Geschrieben

Vermute mal das sind nur die illegalen, in Ermangelung geeigneter Schießstände ...

Ist das denn immer mit erlaubnispflichtigen? Ich will auch nicht ausschließen, dass das mit irgendwelchen Luftgewehren geht. Hat da jemand Ahnung von, geht so ne Stahlrundkugel aus einem LG durch ein Verkehrsschild durch?

Überleg´ einfach mal, zu was das BVG gehört und was das BVG machen kann, wenn sich um seine Urteile keiner mehr scheren würde. Und ganz prinzipiell: wie kann das BVG wissen, was für mich oder für dich wichtig ist?

Bitte nicht immer diese Abkürzungen benutzen, das ist die Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe. Es könnte auch das Bundesverwaltungsgericht sein, aber das hat auch ne andere Abkürzung. Danke :-)

Geschrieben

...

Und ganz prinzipiell: wie kann das BVG wissen, was für mich oder für dich wichtig ist?

Ich theoretisiere hier mal. Das BVerfG ist nicht daran interessiert, was mir persönlich wichtig ist. Es wägt nur ab, ob die Einhaltung der Datenschutzgesetze z.B. durch eine strikte "Need-to-Know"-Zugangsregelung Vorrang vor der derzeitig geübten Praxis beim Umgang mit persönlichen Daten haben soll. Ich habe mal in einer Großrechnerumgebung gearbeitet, wo jeder Dateizugriff protokolliert wurde - es sollte also machbar sein.

Die Interessenlage ist mir schon klar, allerdings hat das BVerfG schon früher unabhängig geurteilt.

SK

Geschrieben

Ist das denn immer mit erlaubnispflichtigen? Ich will auch nicht ausschließen, dass das mit irgendwelchen Luftgewehren geht. Hat da jemand Ahnung von, geht so ne Stahlrundkugel aus einem LG durch ein Verkehrsschild durch?

Also mit 7,5 Joule geht das sicher nicht, damit kommt man ja noch nicht einmal durch eine leere Munitionsdose und so ein Verkehrsschild ist aus Hartaluminium geschätzt 3-5 Millimeter dick.

Geschrieben

Bitte nicht immer diese Abkürzungen benutzen, das ist die Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe. Es könnte auch das Bundesverwaltungsgericht sein, aber das hat auch ne andere Abkürzung. Danke :-)

Das ist natürlich der aller wichtigste Punkt an der Sache...

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