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IGNORED

Vertrauenswürdig ?


Tobias89

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und was soll mit dem StA sein, dass ist kein ominöses Geheimregister? Verurteilungen, die nach der Strafverfolgung ergehen, kommen ins BZRG und schon schliesst sich der Kreis.

Das würde er, wenn nur das BZR abgefragt wird - wird es aber nicht.

Allerdings kann ein gelöschtes Ereignis im BZRG nicht mehr woanders auftauchen. Das ist der Sinn.

Ist es nicht und es gibt großen Unterschied, wenn z.B. Dein Arbeitgeber ein pol. Führungszeugnis will oder eine Behörde wissen will, wie Du schon mal aufgefallen bist.

Ich sage jetzt nicht, dass ich das auch alles gut so finde - ich sage nur, dass es so ist.

Geschrieben

Ich habe nie behauptet, dass nur das BZRG abgefragt wird. U.a. wird auch das Gesundheitsamt etc. gefragt. Im polizeilichen Führungszeugnis stehen z.B. Vorstrafen drin welche nicht mehr drin stehen, wenn sie aus dem BZRG getilgt sind. Bin ich also mal "aufgefallen" und die Tilgungsfrist beträgt 5 Jahre, dann gelte ich nicht mehr als "Auffällig". Wie gesagt, ist der Sinn der, dass man eine 2. Chance hat.

Und ein Sachbearbeiter kann jetzt nicht eine WBK ablehnen, weil er eine persönliche Liste führt, in der noch vermerkt ist, dass du vor 20 Jahren mal zu 60 Tagessätzen verurteilt wurdest, obwohl das aus dem BZRG getilgt wurde.

Hier mal etwas zu den Tilgungsfristen: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Aus Gründen der Resozialisierung wurde ein gestaffeltes System von Fristen[4] geschaffen, nach deren Ablauf gespeicherte Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis gelangen und schließlich vollständig aus dem Register gelöscht werden

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

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