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IGNORED

Auflage rote WBK: Jährliche Gesamtaufstellung


Gast

Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Diese Liste ist nur nach §18 sinnvoll, man trägt auch nur Waffen ein,

die eben nicht in der WBK stehen.

Welchen Sinn würde denn die Auflage in einer WBK machen, mit der man ohnehin Waffen aller Art erwerben darf? Da dürfte es für den Betroffenen schwierig werden, eine Waffe zu erwerben, die nicht von dieser Erlaubnis umfasst ist. Also wozu sollte die Behörde da eine jährliche Aufstellung verlangen?

Geschrieben

Außerdem sprach der TE ja von "Sammler WBKs" und nicht von "roten WBKs"

(KLUGSCHEIçç AN)

Falsch - Er sprach sehr wohl von "roten WBKs", sogar im Fred-Titel. Lediglich im ersten Satz sprach er von Sammler-WBKs - Ich zitiere:

"In einigen (allen?) früheren roten Sammel-WBKs findet sich die Auflage einen jährliche Gesamtbestand der Waffenbehörde zu melden.

Da die rote WBK ohnehin keine Sonderbehandlung bezüglich der Meldefristen bei Waffenerwerb bzw. Überlassung hat..."

(Farbliche Hervorhebung durch mich)

(KLUGSCHEIçç AUS)

Geschrieben

Welchen Sinn würde denn die Auflage in einer WBK machen, mit der man ohnehin Waffen aller Art erwerben darf? Da dürfte es für den Betroffenen schwierig werden, eine Waffe zu erwerben, die nicht von dieser Erlaubnis umfasst ist. Also wozu sollte die Behörde da eine jährliche Aufstellung verlangen?

Waffen die nicht in der WBK auftauchen.

Gruß MK

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