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IGNORED

Was passiert mit beschlagnahmten Waffen?


schlussbilanz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

zur Sicherheit erläutere ich die Vorgeschichte:

Mein Großvater war Jäger und hatte dementsprechend Lang- und Kurzwaffen zu Hause in einem Waffenschrank.

Als er starb hatte meine Großmutter wegen der Waffen nichts unternommen und hat die Briefe der Waffenbehörde ignoriert, da sie mit deren Inhalt nichts anfangen konnte.

Es kam, wie es kommen musste: Nach (wirklich laaaaaaaanger) Zeit kam die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl und beschlagnahmte alle Waffen (illegaler Waffenbesitz).

Dies is ein paar Jahre her und ich habe erst jetzt, wo ich meinen Jagdschein machen will und der Meinung war, dass die Waffen ja noch da sind, davon erfahren.

Daher die Frage: Was passiert mit diesen Waffen?

Hat man eine Möglichkeit, die Waffen wieder zu bekommen?

Gruß Schlussbilanz

Geschrieben

Diese Waffen werden - je nach Bundesland bzw. Dienstanweisung - entweder vernichtet oder veräußert. Und das Ganze geschieht recht zeitnah - die liegen nicht erst mehrere Jahre irgendwo auf irgend einer Dienststelle.

Geschrieben

lies doch Deinen Beitrag nochmal durch und dann überlege, wer denn da zu fragen wäre...... bzw. wer Deine Frage wohl am ehesten beantworten könnte.

gruß alzi

Geschrieben

Die werden zurück gegeben, weil alles in Ordnung war, was hier offensichtlich nicht der Fall. Nach einem erfolgtem Verfahren wird das Urteil vollzogen wie Einzug der Waffen als Strafe oder freiwilliger Verzicht auch als Strafe gedacht oder Knast, Geldstrafe etc. Aber auch da müsste deine Oma was schriftliches haben. Da Oma die Waffen wohl nicht mehr hat sind sie vielleicht durch Zufall in einer Lehrsammlung der Polizei gelandet, als besonders wertvolles Stück im Museum ausgestellt, verkauft oder schlichtweg wie üblich im Hochofen oder Schredder vernichtet worden. Jetzt der besondere Tipp: Frag doch einfach mal schriftlich bei der Polizei nach

Geschrieben

Ging bisher nur von Vernichtung u. bei einem fehlenden Stück Aufnahme in die kriminaltechnische Sammlung aus.

Öffentliches Museum war mir nicht bekannt.

Wenn verkauft, an wen u. was geschieht mit dem Erlös ?

Geschrieben
...Wenn verkauft, an wen u. was geschieht mit dem Erlös ?...
Der kommt in die Landeskasse.
Geschrieben

Schon einleuchtend, jetzt verstehe ich langsam, auf was der Staat im großen Stil aus ist.

Alles kriminalisieren u. auch noch Ware aus Privathand exportieren.

Irgend ein Scheich,Ami,Russe,Japaner,Chinese wird schon noch was für seine Sammlung finden.

Geschrieben
...Schon einleuchtend, jetzt verstehe ich langsam, auf was der Staat im großen Stil aus ist....
Jetzt fängst du wieder an Männekes zu sehen.
Geschrieben

Wahrscheinlich hat deine Oma von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl (§ 407 StPO) bekommen. Neben einer Geldstrafe wurde darin dann sicher die Einziehung der Waffen verfügt (§§ 74, 74a StGB, 54 WaffG). Damit geht das Eigentum auf den Staat über (§ 74e StGB) und eine Entschädigung gibt es nicht.

Die Entscheidung in dem Strafverfahren dürfte mittlerweile rechtskräftig sein. Nebenbei bemerkt ist diese höchstwahrscheinlich zu Unrecht erfolgt, da jemand, der Waffen erbt und diese nicht anmeldet nach bisher höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine Ordnungswidrigkeit begeht, aber kein strafbarer illegaler Waffenbesitz vorliegt. Nur wissen das die meisten Staatsanwälte und Strafrichter nicht.

Geschrieben

Was damit passiert? :ridiculous:

http://www.az-online...en-3169181.html

Ich zitiere: Reuter verweist darauf, dass jemand, der eine Straftat begehen wolle, nicht auf die Waffen des Landkreises angewiesen sei: „Solche Taten kann man leider nicht dadurch verhindern, dass der Landkreis die Waffen nicht verkauft.“ Bei den Objekten der Auktion handele es sich um Gegenstände aus dem Vollstreckungsbereich, und der Kreis habe die Verpflichtung, das Geld wieder hereinzubekommen. Zitat ende

Endlich mal einer der das Hirn eingeschaltet hat.

Geschrieben

Trotzdem war es ihr Eigentum, ist unmoralisch Alte, Schwache u. Kranke auszunutzen u. sich als Staat daran zu bereichern.

Hätte abgewickelt werden u. der Erlös der Frau zugestellt werden müssen.

Geschrieben

[...]nach bisher höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine Ordnungswidrigkeit begeht, aber kein strafbarer illegaler Waffenbesitz vorliegt. [...]

Von vor oder nach 2003? hast Du da Links o.ä.?
Geschrieben

Von vor oder nach 2003? hast Du da Links o.ä.?

Die Entscheidungen ergingen noch zum alten WaffG (BayObLG, NStZ-RR 1996, S. 184; BGH, NStZ 1993, S. 192). Urteile zum neuen WaffG sind mit nicht bekannt. Allerdings wird in der Literatur überwiegend vertreten, dass sich durch das neue WaffG an dieser Rechtslage nichts geändert habe (Schaefer, NJW-Spezial 2008, S. 24; Runkel, in: Hinze, Waffenrecht, 61. Aktualisierung, § 20 Rn. 14; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl. 2013, Rn. 2518; Papsthart, in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl. 2010, § 20 Rn. 5).

Jedenfalls dürfte in so einem Fall kein Strafbefehl ergehen, da zur Klärung der Rechtsfrage in jedem Fall eine Hauptverhandlung erforderlich ist.

Geschrieben

Der Clou ware gewesen, wenn die Waffen in einem Tresor gelagert gewesen ware und Oma die Kombination gar nicht kannte. Von Besitz kann man ja dann nicht mehr reden.

Geschrieben

Der Clou ware gewesen, wenn die Waffen in einem Tresor gelagert gewesen ware und Oma die Kombination gar nicht kannte. Von Besitz kann man ja dann nicht mehr reden.

Interessanter Ansatz, "Eigentum = Ja" aber "Erwerb = Nein" da ja kein Zugriff auf die Waffen möglich war.

Geschrieben
[...] Jedenfalls dürfte in so einem Fall kein Strafbefehl ergehen, da zur Klärung der Rechtsfrage in jedem Fall eine Hauptverhandlung erforderlich ist.
Danke für die Nachweise und Literaturstellen. Ob Strafbefehl oder Hauptverhandlung ist uns ja nicht bekannt.
Geschrieben
Der Clou ware gewesen, wenn die Waffen in einem Tresor gelagert gewesen ware und Oma die Kombination gar nicht kannte. Von Besitz kann man ja dann nicht mehr reden.

Die Oma darf die Kombination doch gar nicht kennen wenn sie nicht selbst durch eine WBK berechtigten Zugriff hat.

Gesendet von meinem XT1080 mit Tapatalk

Geschrieben

Die Oma darf die Kombination doch gar nicht kennen wenn sie nicht selbst durch eine WBK berechtigten Zugriff hat.

Gesendet von meinem XT1080 mit Tapatalk

Richtig und die Verwahrstelle eines Schlüssels darf die Oma als Unberechtigte ebenfalls nicht wissen.

Die Anzeigepflicht gilt für Erben auch erst ab Inbesitznahme.

Es ist also sehr weit hergeholt, allein aus der Tatsache, dass eine Anzeige bei der Waffenbehörde nicht gemacht und keine Erben-WBK beantragt wurde, einen illegalen Waffenbesitz zu konstruieren, wenn man überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür hat, dass die Erbwaffen jemals in Besitz genommen wurden.

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