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IGNORED

Rahmenbedingungen für Vereins- WBK


gunfigther

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Wir habe 4 Vereins WBK, hab heuer nach den Neuwahlen in alle 4 WBK1s drei neue Namen einschreiben lassen. Der SB sagte das kostet pro Name 20€.

Das wären dann pro WBK 60€. Er sagte dann" Ich kann euch ja nicht für die paar Namen 240€ abnehmen", und schaute in seine Gebührenverordnung, kurz darauf hat er dann 80€ verlangt. Dort in seiner Gebührenverordnung stand etwas von Ermessensspielraum. Ich sprach ihn auch auf irgendwelche Beschränkungen an auf die man da möglicherweise achten muss. Er meinte nur es gelten die allgemeinen Vorschriften und weiter nichts. Also dürfen alle die auf der WBK stehen uneingeschränkt die Waffen transportieren oder die tatsächliche Gewalt über sie ausführen.

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Auf den WBKs stehen keine Personennamen. Nur der Name des Vereins. Und auf der Rückseite folgende Eintragung:

...

Wer ist denn dieser kreativ selbsternannte König "mir", der dort mehrfach aufgeführt wird und die Hälfte des WaffG reinpinselt ? :-)

Ziff. 10.7 WaffVwV ff. regelt das Prozedere zur Ausstellung der seit 01.04.2003 ausschließlich grünen Vereins-WBK. Demnach kann die WBK auf den (eingetragenen) Verein ausgestellt werden und auf der Rückseite werden die verantwortlichen Personen namentlich aufgeführt bzw. bei neuen oder einem Wechsel welche hinzugefügt oder gestrichen. Was ist daran denn so schwierig zu verstehen ?

Wie bei einer gemeinsamen WBK muss nicht jede verantwortliche Person eine eigene WBK haben. Die bleibt beim Verein (am besten im Tresor bei den Vereinswaffen) und belegt so bei Kontrollen die Ansprechpartner. Auch für jede Waffe einzeln eine WBK auszustellen, halte ich für kontraproduktiv. Das wird so auch definitiv teurer, da der Aufwand für die Behörde ein ganz anderer ist.

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[...]. Auch für jede Waffe einzeln eine WBK auszustellen, halte ich für kontraproduktiv. Das wird so auch definitiv teurer, da der Aufwand für die Behörde ein ganz anderer ist.

Bei Leistungsvereinen die disloziert Trainings anbieten aber sinnvoll.
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