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IGNORED

Neue Regelung für das Verschrotten von Waffen?


ElmerFudd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dann kommt es auf das fünftausendachthundertvierundzwanzigste auch nicht mehr an.

Das hatte sich der Büxer wohl auch gedacht und um den TE nicht mit einem "Nein" zu verärgern, die Story verzählt.

Geschrieben

Ich habe neulich eine Waffe unbrauchbar machen lassen. Da hatte ich auch einen Büxer in meiner Nähe gefragt und die gleiche Antwort bekommen, wie der Threadstarter (allerdings ging es bei mir explizit um unbrauchbar machen lassen, also Umbau auf Deko, und nicht zerstören).

Ich habe die Waffe dann bei einem großen, deutschlandweit bekannten und hier im Forum viel zitierten Handelsunternehmen unbrauchbar machen lassen. Die Waffe wurde so verändert, wie von Rainers-Messerwelt beschrieben.

Dann hat dieses Unternehmen wohl etwas zu gründlich gearbeitet.

Meine Beschreibung war auf das Zerstören einer Waffe ausgerichtet, darum ging es dem Threadstarter ja.

Beim Umbau auf DEKO wird anders vorgegangen.

Da werden bei einer Langwaffe, ich glaube es sind 6 kalibergroße Löcher in einem bestimmten Abstand in den Lauf gebohrt. Alternativ ist auch der 4 mm breite Längsschlitz erlaubt. Sieht bei einer DEKO aber ziemlich besch.....eiden aus.

Die Bohrungen werden sinnvollerweise unter dem Vorderschaft platziert.

Das Patronenlager wird komplett verschweißt, in der Laufmündung wird ein gehärteter, kalibergroßer Stahlstift verschweißt. Der Verschluss bleibt unbehelligt.

Dieser Umbau darf nur von einem Büchsenmacher gemacht werden, und muss vom Beschußamt abgenommen werden.

Da ich keine Dekoumbauten mache, ist es möglich, dass ich bei diesen Vorgaben nicht mehr auf dem neuesten Stand bin.

Einen Längsschlitz über die gesamte Lauflänge bei einer Dekowaffe halte ich aber für......... na, ja............

Für mich ist es völlig verständlich, dass der Büma die Waffe nicht zum Verschrotten annehmen wollte.

An der Waffe waren keine Teile mehr dran, die man noch hätte verkaufen können.

Er muss die Waffe in sein Handelsbuch übernehmen, darf die schleif- und flexarbeiten ohne Bezahlung machen, und die Waffe dann wieder aus seinem Handelsbuch als zerstört austragen.

Wer arbeitet schon gerne für nothing?

Die Waffe bei der Behörde abgeben ist eine Möglichkeit.

Bei unserer Behörde werden die Waffen, soweit ich weiß, noch kostenlos zur Verschrottung angenommen, in NRW könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dafür mittlerweile auch Gebühren verlangt werden.

Geschrieben
... Der Verschluss bleibt unbehelligt.

Inzwischen wird verlangt, dass der 45° abgeschliffen und dann verschweist wird. Also die Bohrung für den Schlagbolzen. Ein kompletter Längsschlitz im Lauf ist nicht vorgeschrieben.

Geschrieben

War bei Deko schon vor mind. 25 Jahren so.

Verschluß 45 ° = Schrott

Hatte 98er,da war zusätzlich zu verstifteten / verschweißten Bohrungen sogar eine mehrere cm lange KALIBERBREITE

(also 8mm) Ausfräsung im Lagerbereich unter dem Visiersattel o. weiter vorn unter dem Handschutz (zu lange her).

Bei den 8mm Knall-Salutausführungen war der Verschluß intakt.

Geschrieben

Einen Längsschlitz über die gesamte Lauflänge bei einer Dekowaffe halte ich aber für......... na, ja............

Der Lauf war nur am Anfang aufgeschlitzt, konnte man "von außen" kaum sehen, wie eigentlich alle Umbauten.. Sorry, das Detail war mir in deinem Posting entgangen.

Ansonsten gibt es Vorschriften für das Unbrauchbarmachen von Waffen, die sich auch je nach Waffenart unterscheiden. Habe das damals auch mal recherchiert, weil ich verstehen wollte, warum die Preisauskunft bei einem Laden plötzlich etwa doppelt so teuer war, als ich mitgeteilt hatte, was für eine Waffe das war... Naja, ich habe dann einen gefragt, der sich damit auskennt und dann war es doch nicht so viel teuerer...

bye knight

Geschrieben

Ich habe gestern noch eine Email an meine Behörde geschickt. Soeben rief der SB mich an und wunderte sich über den Büma. Ihm sei diesbezüglich nichts bekannt. Ich könnte die Waffe aber auch kostenfrei bei ihm abliefern. Auch das Austragen wäre kostenfrei,

---dann hast Du eine glückliche Adresse/Wohnung/Bundesland.

Bei mir in NRW kostet die Austragung einer Waffe UND die Abgabe an das Pollezaipresidium- einschließlich Unbrauchbarmachung der jeweiligen Waffe erstmal so 25€ für die Austragung + Unbrauchbarmachung/Zerstörung der Waffe (nix mit Gratislagerung in der Asservatenkammer) nochmals 35 €.

---NRW ist verschuldet und kratzt die Euros zusammen wo es möglich ist.

Ich behalte meine Waffen, bis das Rollkommando diese aus meiner Bude entfernen würde----------WENN denn jemals dazu eine Begründung gegeben wäre.

Also--- nicht im Kothaufen rühren, abwarten, bis die Allmächtigkeit --WENN- Irgendetwas zu bemosern hätte. Dann gibt es immer noch Anwälte, die Ihr Metier verstehen.

MfG!

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