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IGNORED

Kosten Unbedenklichkeitsbescheinigung


Müller

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Ich habe eine Frage zu den Kosten für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Für die Bescheinigung mußte ich 70,- € bezahlen, in den umliegenden Landkreisen werden nur 40,-€ gezahlt!

Bei mir setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

40,-€ für die Bescheinigung und 30,-€ für die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ist die Überprüfung nicht schon in den 40,-€ enthalten?

Auslegungssache des Sachbearbeiters?

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Ich hab glaub ich irgendwas um die 37€ bezahlt, komplett, also Überprüfung und Zeddel dazu. Die SprengKostV ist da natürlich sehr "behördenfreundlich" formuliert...

..."Die Gebühr ist nach dem Verwaltungsaufwand zu berechnen"...

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Moin!

Zunächst einmal: die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO), ist Länderrecht, kann also nach Bundesland Unterschiede geben (sind sich aber wohl alle recht ähnlich).

Bei mir war es so, dass die reine Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für einen Wiederladerlehrgang nur 40,-- EUR kostet, das sind die reinen Kosten für die Bescheinigung (das Stück Papier). Allerdings gibt es auch einen Punkt in der AllGO, der bei uns z.B. mindestens 30,--EUR für die tatsächliche Überprüfung vorsieht.

Mein Sachbearbeiter hat diese Kosten dann aber erst später bei Erstellung der tatsächlichen Erlaubnis nach 27 SprengG in Rechnung gestellt. Also:

40,-- EUR für die vorhergehende Unbedenklichkeitsbescheinigung vor dem WL-Lehrgang

80,--EUR für die später erteilte Erlaubnis nach 27 SprengG.Hierin eben 50,-- für die Erlaubnis und 30,-- für die Prüfung der Unbedenklichkeit (obwohl dort die ja schon vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage genommen wurde).

Ergo: grundsätzlich sind Kosten für die Überprüfung zusätzlich zur Bescheinigung wohl rechtens. Allerdings sollten sie nicht doppelt erhoben werden: also einmal bei Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und später nochmal z.B. bei Ausstellung der Erlaubnis (wenn dies in zeitlichem Zusammenhang erfolgt, also nicht eine erneute Überpüfung erforderlich ist).

Im Zweifel fragst du aber höflich deinen SB, der sollte dir das aufdröseln können...

gruss

blackys

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In Hamburg:

40€ Unbedenklichkeitsbescheinigung

55€ für die Erlaubnis

??€ für Erhöhung der Bezugsmenge von 5kg auf 10kg/Jahr (auf den aktuellen Kostenbescheid warte ich noch)

Gruß

Rüdiger

Heute ist der Kostenbescheid gekommen. Erhöhung kostet ebenfalls 40€. Ich mag Hamburg. Sowohl Waffenbehörde als auch Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz sind erste Sahne! Super Sachbearbeiter und wenn man telefonisch vorher nachfragt, welche Bescheinigungen sie brauchen, geht das ganze auch blitzschnell.

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