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IGNORED

SIG 550/PE90 ehem. Armeewaffe - Import nach DE


jeff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend!

WIe schaut es denn aus mit dem Import dieser Waffe nach Deutschland? Es wuerde sich um eine vom Vollautomaten in einen Halbautomaten umgewandelte Waffe handeln, die (auch hinsichtlich Lauflaenge) sportlich geschossen werden kann. Das Kriegswaffenkontrollgesetz formuliert ja, dass ehem. VA, jetzt HAs, - nur bei Sport- und Jagdwaffen - nicht unter das Gesetz fallen.

Hat jemand Erfahrung mit dieser speziellen Waffe, evtl. beim Umzug CH->DE gemacht?

Jeff

Geschrieben

Hallo Jeff,

also ein "privatisiertes" Stgw. 90 kannst Du in D als Normalsterblicher sicher vergessen. Einmal Kriegswaffe, bleibt immer Kriegswaffe.

Etwas anderes schaut es mit dem SIG 90 PE (Werkshalbautomat) aus: Carcano (1 Anwalt hier im Forum) hat mittels sehr ausführlichem Gutachten hier einen Sieg für einen Mandanten vor einem Gericht erreichen können. Ob das nun auch von anderen Gerichten so entschieden würde, weiß man nicht, denn rein formal steht auch das SIG 90 PE immer noch auf der KWKG-Liste. Nun gibt es auch von diesem noch "zivilere" Jubiläumsversionen mit Edelweiss-Gravuren, ganz in rot-weiß etc., mag sein, dass es da vor Gericht noch etwas bessere Chancen gäbe.

Am einfachsten ist es allerdings, wenn Du in D ein zugelassenes SIG von Hiendlmeyer, SchwabenArms etc. kaufst; die kommen dem Original doch sehr nahe (Abzug, Klappschaft, beim SAR sogar originale Visierung usw.).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Vielen Dank Schwarzwälder und Hunter375 für eure Antworten!!! Dann lass ich die Occasion lieber eine sein...

Guten Abend und Besten Dank nochmal!

Jeff

Geschrieben

Ich würde mal sagen das Ding ist in D als Kriegswaffe eingestuft und somit für Jäger/Schützen nicht erhältlich![...]

Und Vollautomat bleibt erwerbsrechtlich Vollautomat, auch wenn er zum Halbautomat umgebaut wurde. zwei Hindernisse, warum man das Ding nicht bekommen wird.
Geschrieben

Und Vollautomat bleibt erwerbsrechtlich Vollautomat, auch wenn er zum Halbautomat umgebaut wurde. zwei Hindernisse, warum man das Ding nicht bekommen wird.

Zumindest der Umbau von Vollautomat zu Halbautomat mit dann niedrigeren Erwerbsvoraussetzungen ist möglich (vgl. VG Wiesbaden, Urt. v. 23.11.2009, Az. 6 K 922/09.WI).

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