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IGNORED

Waffenschrank & Munitionsschrank | Mal wieder...


Dango

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich wurde mal wieder durch verschiedene Forenbeiträge und Polizei-Empfehlungen verunsichert...

Einfache und klare Gesetzesregelungen in Deutschland... nicht! :appl:

Ausgangssituation:

-Erst in einem halben Jahr darf ich meine eigenen Waffen besitzen (ich informiere mich aber frühzeitig über ALLES)

-Ich werde auch in der zukunft in NRW wohnen (LV4)

-Ich bin BDS-Mitglied

-In den nächsten Jahren gönne ich mir "nur" 2 KW und 3 LW (ich brauche also keine "mehr als 5 KW"-Regelungen zu beachten)

-Es soll ein günstiger 0er oder 1er Schrank (+elekt. ZS) werden (der Jägerschrank wird anscheinend nur noch geduldet. Wer weiß wie lange noch)

-Dazu kommt ein großer Munitionstahlblechschrank vom Baumarkt mit Schwenkriegelschloss (dessen Schlüssel ich hoffentlich im 0er oder 1er aufbewahren darf)

-Eine Tresorverankerung kann ich vergessen (Elternhaus)

Wenn ich mich nach dieser Datei richte, brauche ich für einen 0er oder 1 keine Verankerung:

http://www.rhein-sie...ahrung_2011.pdf

Zwei Bundesländer weiter heißt es, dass ich für einem 0er Schrank unter 1.000KG eine Verankerung brauche. Allerdings sind hier auch 10 KW angegeben:

http://www.waffensch...nd-Munition.pdf

Eigentlich wollte ich mit einem leichten und recht günstigen 0er oder 1er Schrank auf Nummer sicher gehen:

http://www.waffensch...chrank-OS5.html

Dieser Schrank wiegt nicht einmal 200KG :good:

1: Kann das Probleme mit der Behörde oder bei einer Kontrolle geben?

2: Darf ich den Schlüssel des Munitionsschrankes in den 0er/1er Schrank legen oder muss dieser den ganzen Tag am Körper getragen werden (witzloser Zahlenschloss-Waffenschrank...)?

3: Wenn ich gefüllte Magazine (ohne die Waffen) in den Munitionsschrank legen darf, kann ich dann noch den Schlüssel in den Schrank legen oder Probleme mit dem Gesetzt zu bekommen? Das wäre ja indirekt ein gefülltes Magazin neben der Waffe. Zugriffsbereit in einer kurzen Zeit :shok:

Hier weitere Infos:

http://s14.directupl...06/jxqz3ijm.jpg

http://www.kjs-guete...es/Formular.pdf

http://www.polizei.n...ufbewahrung.pdf

http://www.gesetze-i..._2002/__36.html

MfG Dango

Geschrieben

Ich habe mich schon oft bzgl. der Verankerung von B-Schränken gewundert. Das ist ein ziemlicher Gummiparagraph. Wenn Gewicht oder Verankerung unter 200kg, dann dürfen statt 10 nur 5 Kurzwaffen rein. Aber ich habe bisher nirgendwo geschrieben gesehen, dass grundsätzlich eine Verankerung nötig wäre. Eigentlich darf ich ja den Schrank auch nicht anbohren für Verankerungen, da ich sonst die Sicherheitsklasse praktisch schädige.

Bzgl. Schlüssel: Ich habe es so beigebracht bekommen, dass der potentielle Einbrecher immer die selbe Anzahl an Barrieren durchbrechen muss. Da du im 0er/1er sowieso zu den Waffen passende Munition lagern darfst, kannst du also auch den Schlüssel hineinlegen. Der Einbrecher muss in beiden Fällen 1x den 0er/1er aufbrechen und fertig.

Bzgl. Magazine: Ich kann mich an keine Klausel erinnern, die das Behältnis (im Waffenschrank) für Munition vorschreibt. Ob das nun ne Pappschachtel oder ein Magazin ist. Und in Sachen schneller Zugriff weiß ich was von wegen "unter 3 Sekunden". Aber auch nur im Zusammenhang mit Transport zur Jagd oder Schießstand. Das ist bei 2 Schränken mit jeweiligem Schloss auch nicht zu bewerkstelligen.

Das ist, was ich in der Jägerausbildung beigebracht bekommen habe. Angaben ohne Gewähr und Gewehr. Wenn ein Profi mich korrigieren kann und mag, soll er das bitte sehr gerne tun :)

Viele Grüße

empty8sh

PS: Außerdem frage ich mich, ob ich bei der Kontrolle alle Schränke bzw. alle Teile des Schrankes zeigen muss. Wenn ich im Munitionsfach auch sensible Dokumente/Wertsachen/etc. habe, dann haben die Kontrolleure eigentlich nix dran verloren. Kurz reingreifen, eine Schachtel Munition zeigen, zusperren und fertig (Achtung, die Kontrolleure vorwarnen, nicht das jmd. meint, du ziehst eine versteckte Waffe oder so). Mehr brauchen die nicht zu sehen, solange alle Waffen vorhanden sind, die in der WBK drin stehen. Meine Meinung.

Geschrieben

...der Jägerschrank wird anscheinend nur noch geduldet. ...

Schwachsinn!

Da gibts keine Duldung, keinen Ermessensspielraum und auch keinen Diskussionsbedarf.

Der Jägerschrank entspricht den aktuellen Gesetzesvorgaben!

... alzi

Geschrieben

Wie schon mehrfach erwähnt bringt uns die Schlüsseldiskussion nicht weiter. Deshalb macht es auch keinen Sinn diese hier zu führen.

Da wir hier keinen weitere gesetzlichen Regelungsbedarf suggerieren wollen, habe ich die entsprechenden Beiträge entfernt und werde auch weitere Beiträge dazu entfernen oder den Thread schließen.

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