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IGNORED

Bedürfnissfreie Waffen auf grün


wern0r

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Geschrieben

Hallo liebe Forengemeinde,

was passiert eigentlich, wenn bei einem Sportschützen, der sowohl seine Sportwaffen, als auch bedürfnissfreie Waffen auf seiner grünen WBK hat, das Bedürfniss für die Sportwaffen wegfällt?

Die Idee wäre: Wenn man nun als Sportschütze einen gewissen "waffenfreien Zeitraum" (z.B. Verkauf aller Waffen vor Neukauf; längere Pause von Schießsport aus beruflichen Gründe o.ä.) überbrücken möchte, ohne die WBK danach wieder komplett neu beantragen zu müssen, könnte man sich für den Zeitraum doch einfach einen Gaser ohne PTB oder einen Perkussionsrevolver in der Tresor legen. Die Teile bekommt man ja quasi hintergeschmissen.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Geschrieben

...einen Gaser ohne PTB oder einen Perkussionsrevolver...

Die sind aber nicht bedürfnisfrei...

Und der Perkussionsrevolver käme auf die gelbe...

Geschrieben

[...]Und der Perkussionsrevolver käme auf die gelbe...

Auf die Grüne kann alles. Es bedarf halt ggf. des Eintrags einer Erwerbserlaubnis.

"Bedürfnisfrei" richtig wäre "ohne Bedürfnisnachweis" kann man aber weder mehrsschüssig Perkussionswaffen noch Gas- und Signalwaffen ohne Zulassungszeichen erwerben. In Frage käme hier ein Waffe in kaliber 4 mm M20, die jedoch kein Umbau aus einer erlaubnispflichtigen Waffe sein darf, die nicht unter den gleichen erleichterten Voraussetzungen erworben werden konnte.

Nur was will man damit erreichen? Die grüne WBK beinhaltet keine Erwerbserlaubnis. Die Prüfung der Erwerbsvoraussetzungen (Alter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung und (so gefordert) Bedürfnis) erfolgt bei jedem Neuerwerb, egal ob man bereits eine WBK besitzt oder nicht. Einzig bei der Zuverlässigkeit können sich Vorteile ergeben, falls die letzte Überprüfung nicht mehr als sechs Monate vor dem Antrag auf Erwerserlaubnis erfolgte. Dafür unterliegt man weiterhin der behördlichen Überwachung, die ja je nach Land und Kommune nicht gebührenfrei ist.

Geschrieben

Danke für die Infos. Ich bin bisher tatsächlich davon ausgegangen, dass "alte Gaser" und Perkussionsrevolver ohne Bedürfnissnachweis zu erwerben sind.

Was es bringen würde? Man spart sich ggf. ein paar Euros an Gebühren, wobei selbst das fraglich wäre, da der Eintrag des Mäusekalibers ja auch kostet. Vielleicht würde es Zeit sparen ggü. einer Neubeantragung der WKB grün...aber auch nur vielleicht.

Von der Sinnhaftigkeit mal ganz abgesehen, würde die WBK grün also nicht komplett wiederrufen werden, wenn da noch ein Mäusekaliber drauf ist? Andersrum gefragt: Wenn man die Grüne "leermacht" wird diese doch nach dem Verkauf der letzten Waffe eingezogen oder behält man dann die leere WBK?

Geschrieben

Wenn die Grüne leer ist wird sie eingezogen. Und Perkussionsrevolver sind "Bedürfnisfrei" auf die Gelbe zu haben. Ob das Mäusekaliber ausreicht um sie zu behalten weiß ich nicht.

Geschrieben
...Wenn die Grüne leer ist wird sie eingezogen....

Steht wo bzw. wird wie begründet? So lange Zuverlässigkeit und Mitgliedschaft im Verein/Verband besteht und die "grüne" noch freie Plätze hat, wieso soll sie dann eingezogen werden?

...Die sind aber nicht bedürfnisfrei...[/Quote]

So ist es. Das Bedürfnis wird für Sportschützen, die Mitglied in einem Verein sind, der einen anerkannten Verband angehört, als bestehend angenommen, ein Einzelnachweis für jede dieser Waffen ist deshalb nicht nötig.

...Und der Perkussionsrevolver käme auf die gelbe...

Schon, nur die "gelbe" bekommt er nur als Sportschütze, Wenn aber sein Bedürfnis als Sportschütze wegfällt, wie soll er dann eine "gelbe" bekommen.

Geschrieben
[...]Was es bringen würde? Man spart sich ggf. ein paar Euros an Gebühren, wobei selbst das fraglich wäre, da der Eintrag des Mäusekalibers ja auch kostet. [...]

Da mit einer kommunalen Gebührenordnung, die bürgerfreundlicher ist als die alte, ehemals bundesweitgültige Gebührenordnung nicht zu rechnen ist, kann man getrost annehmen, dass man keinen Cent spart. Ganz im Gegenteil. nach der alten, ehemals bundesweitgültige Gebührenordnung kostet der Eintrag einer Erwerbserlaubnis, welche ja für das Mäusekaliber erforderlich wäre, das gleiche wie die Gebühr für die WBK. Hinzu kommt die Ergänzung des Eintrags nach Erwerb der Waffe und ggf. die Munitionserwerbserlaubnis für schlanke 50,- Deutsche Mark.

Zur möglichen Zeitersparnis habe ich oben schon gepostet.

Perkussionsrevolver gibt es nicht bedürfnisfrei auf die gelbe WBK. Der gelben WBK und der damit verbundenen Erwerbserlaubnis liegt das Bedürfnis als Sportschütze zugrunde. Fällt dieses Bedürfnis fort, kann die WBK entzogen werden und die darin eingetragenen Waffen wären unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.

Eine grüne WBK beinhaltet keine allgemeine Erwerbserlaubnis. Enthält sie keinen gültigen Voreintrag und ist darin keine Waffe mehr eingetragen, so ist die WBK an die Behörde zurückzugeben § 46 (1) WaffG.

Geschrieben

Du kannst eine grüne WBK mit einer 4mm-Waffe so lange haben wie du möchtest meines Wissens. Ich hatte eine 4mm auch für meine erste WBK eintragen lassen um diese schon zu haben, wenn ich dann eine Waffe mit Bedürfnis voreintragen lassen möchte.

Geschrieben

Irgendwie verstehe ich den Sinn nicht so ganz.

Der Antrag bzw. die Bearbeitungsdauer für eine Waffe als Sportschütze auf WBK "Grün" ist nicht davon abhängig ob bereits eine WBK existiert. Das Gleiche gilt auch für ein Folgedokument falls die WBK voll ist. Der Unterschied ist lediglich ein Kreuzchen mehr (oder an einer anderen Stelle) auf dem Antrag an das Amt.

Manfred

Geschrieben

@Manfred: Wenn man erstmalig eine WBK beantragt dauert der ganze Vorgang (Schrank überprüfen, Zuverlässigkeit, Bundeszentralregisterauszug einfordern) doch länger, als wenn ich die WBK bereits habe und nur einen Voreintrag direkt vor Ort bei der Behörde eintragen lasse. Also habe ich die WBK für eine 4mm-Waffe schon vor Ablauf der 12 Monate Verbandszugehörigkeit damals beantragt und bekommen, weil diese Waffe bedürfnisfrei ist. So konnte ich dann gleich nach 12 Monaten mit dem Befürfnis für eine bedürfnispflichtige Waffe dort für einen Voreintrag auflaufen ohne die Wartezeit für die 1. WBK noch vorweg zu haben.

Diese Vorgehensweise macht natürlich nur Sinn, wenn man diese erstmalig beantragt.

Man kann also durchaus auch eine grüne WBK haben ohne ein Bedürfnis zu haben, solange man eine bedürfnisfreie Waffe eingetragen hat.

Geschrieben

Man kann also durchaus auch eine grüne WBK haben ohne ein Bedürfnis zu haben, solange man eine bedürfnisfreie Waffe eingetragen hat.

Ich denke damit ist meine Frage jetzt beantwortet. Nach der Sinnhaftigkeit hatte ich ja auch nicht gefragt :blum:

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben hier weiter zu helfen :good:

Geschrieben

@Manfred: Wenn man erstmalig eine WBK beantragt dauert der ganze Vorgang (Schrank überprüfen, Zuverlässigkeit, Bundeszentralregisterauszug einfordern) doch länger, als wenn ich die WBK bereits habe und nur einen Voreintrag direkt vor Ort bei der Behörde eintragen lasse. .......

Jein.

Den Nachweis für den Schrank kann ich - egal wann - durch einen Kaufbeleg erbringen. Das mit der Vorabüberprüfung (Zentralregister usw:) kann funktionieren, wenn sie nicht älter als (glaube ich) 6 Monate bei der Beantragung einer weiteren Waffe ist. Ist sie älter, werden die Auskünfte neu eingeholt. Zumindest ist das so in Frankfurt.

Manfred

Geschrieben

[...] Ist sie älter, werden die Auskünfte neu eingeholt. Zumindest ist das so in Frankfurt.[...]

Das ist bundesweit so.

Bundesweit uneinheitlich ist die Gebührenpraxis für mögliche jährliche Überprüfungen der Zuverlässigkeit bei LWB und die Kontrolle der sicher Aufbewahrung (Bremen plant hier wohl jährlich und gegen Gebühr).

In meinen Augen ist die Aktion eine "Schnapsidee", vor allem weil sie verwaltungsintern zum Stempel "Waffennarr" führt. Sie ist auch von wenig praktischem Nutzen aber es ist möglich eine erlaubnispflichtige Waffe für deren Erwerb es eines Bedürfnisnachweises nicht bedarf auf der grünen WBK zu behalten, auch wenn das Bedürfnis als Sportschütze weggefallen ist.

Geschrieben

Bei mir hats so geklappt und um einiges schneller, als hätte ich es anders gemacht. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Und warum sollte der Zentralregisterauszug anders bei einer 4mm gewertet werden, als bei einer 9mm z.B., nur weil die 4mm bedürfnisfrei ist. Es ist ansonsten einer 9mm absolut gleichgestellt vor dem Gesetz was die "WBK-Pflicht", "Aufbewahrungsverordnung" ect. angeht.

Geschrieben
[...] Und warum sollte der Zentralregisterauszug anders bei einer 4mm gewertet werden, als bei einer 9mm z.B., nur weil die 4mm bedürfnisfrei ist. [...]

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit inkl. der Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregister erfolgt bei Waffenbesitzern bei der ersten Antragstellung und danach in periodischen Abständen die im Ermessen der Behörde liegen. Bei weiteren Anträgen KANN auf die Prüfung der Zuverlässigkeit verzichtet werden, wenn die letzte Überprüfung nicht älter als sechs Monate ist.

Wenn man also eine WBK mit einer 4 mm M20 besitzt und die Erwerbserlaubnis für eine andere Waffe beantragt, dann KANN es zu einer Zeitersparnis kommen, WENN die letzte Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht älter als sechs Monate ist.

Hat die Behörde Anhaltspunkte dafür, dass die Zuverlässigkeit des LWB oder Antragstellers nicht oder nicht mehr gegeben ist, so hat sie in jedem Falle eine Überprüfung durchzuführen.

P.S. Woher weiß man, wie lange die Bearbeitung eines Antrags gedauert hätte, hätte man keine 4 mm M20 besessen?

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