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IGNORED

Waffenhandel/Nebentätigkeit/Beamter/Urteil


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gruss in die Runde..

Urteil 4 K 1627/12

http://openjur.de/u/601264.html

Sehr lesenswert..und kaum kaum zu glauben ..die Begründung in diesem Urteil..:

... dass derselbe Mensch im Hauptamt an der Resozialisierung von Gefangenen arbeite, sich aber im Nebenamt in einem Arbeitsfeld betätige, in dem landläufig eine Nähe zu den Grauzonen der Legalität vermutet werde

Darüber hinaus spricht eine gewisse, nicht von der Hand zu weisende Vermutung dafür, dass auch ein in völliger Óbereinstimmung mit den Vorschriften handelnder Waffenhändler von Personen kontaktiert wird, die - wie es der Beklagte formuliert - in den "Grauzonen der Legalität" agieren.

...

Diese Begründung ist wirklich genial. Das sollte man auf politische Ämter als Nebentätigkeit ausweiten und auf Verwaltungsjuristen, die nebenher eine eigene Kanzlei betreiben, u.s. w. Die werden ja auch von dubiosen Gestalten gerne kontaktiert und bewegen sich häufig in "einer Nähe zu den Grauzonen der Legalität" oder erwecken zumindest "landläufig" den Eindruck!

Totale Willkür kann ich da nur sagen. Wenn, sagen wir, einem Finanzbeamten eine Nebentätigkeit als Steuerberater untersagt wird oder einem Verwaltungsveterinär der Betrieb einer Metzgerei, oder einem SB auf der Waffenbehörde ein Waffenhandel, einem Mitarbeiter im Bauamt der Betrieb einer Baufirma, u. s. w., dann ist die Kollision mit der dienstlichen Tätigkeit schon plausibel, aber in dem genannten Fall ist das völlig an den Haaren herbeigezogen.

Geschrieben

Hatten wir hier schon mal.

Das war die Geschichte mit der Dienstunfähigkeit. Konnte wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen, aber seine Nebentätigkeit konnte er trotz Krankheit sehr wohl verrichten. Sieht ganz komisch aus.

Naja, vielleicht ist ihm ja die Versagung der Genehmigung für seine Nebentätigkeit so aufs Gemüt geschlagen, dass er seither nicht mehr arbeiten kann. Soll vorkommen.

:D

Spaß beiseite, vielleicht oder wahrscheinlich gibt es auch Probleme mit dem neuen Vorgesetzten und die beiden machen sich gegenseitig das Leben schwer. Dann wäre vielleicht diese willkürliche Versagung nur Schikane und ebenso wie die Erkrankung nur Teil einer tiefergehenden Problematik. Dumm ist nur, dass das bescheuerte Gericht dabei mitspielt und auch noch mit so einer unverschämten Begründung!

Geschrieben
...Naja, vielleicht ist ihm ja die Versagung der Genehmigung für seine Nebentätigkeit so aufs Gemüt geschlagen, dass er seither nicht mehr arbeiten kann....
Genau so ist es !
Geschrieben

Ralf E. hat gestern sein Gewerbe abgemeldet. Er konnte sein Geschäft nicht mehr kostenneutral abwickeln. Er ist, ohne etwas relevantes zu finden, von der Steuerfahndung komplett Hausdurchsucht worden. Ehefrau und Kind dabei total verschreckt. Vorwurf der Unterschlagung von 25.000 Euro Steuern. Es wurden Spitzel eingesetzt um Befragungen der kumpelhaften Art bei anderen Händlern und Jagdkollegen zu machen. Es wurden die aberwitzigsten Beschuldigungen vom Hausnachbarn gemacht. Russenmafia die bei ihm kaufen würde war da wohl noch die kleinste Vermutung. Die Nerven liegen seit 2010 völlig blank bei ihm und seiner Familie und da soll man sich nicht wundern das er dabei und nicht vorher krank geworden ist. Er geht auch rechtlich nicht weiter dagegen vor, zumal die Berufung ausgeschlossen wurde. Der Gang zum EGH ist ihm zu teuer und nervlich zu aufreibend. Ich könnte mir persönlich (meine ganz private Meinung)vorstellen das NRW irgendwann einen Pensionär mehr zu bezahlen hat.

Es gibt dann natürlich auch noch Dinge die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Ralf ist aber für mich als Mensch mit Integrität über jeden Zweifel erhaben.

Die Richterin, Frau R., äußerte gestern mir gegenüber das mir meine Empörung über das Urteil zustehen würde. Eine Diskussion über das Urteil dürfe sie nicht mit mir führen (war mir auch vorher klar). Sie schien angefressen zu sein... :bud:

Geschrieben

Bei diesem Vorgang drängen sich Vergleiche mit der DDR oder

der Nazizeit auf.

@coltdragoon:

Da du den Betroffenen scheinbar persönlich kennst, richte ihm

bitte mein kollegiales Mitgefühl aus und dass er seine gesundheitlichen

Probleme gaanz in Ruhe auskurieren soll.

Viele Grüße aus Bayern

oswald

Geschrieben

Und dann wundern sich die Leute, wenn sich mal wieder jemand einen Termin beim Landrat geben lässt.

Erklär bitte mir als Stadtmensch in NRW mal die Funktion/Zuständigkeit des Landrat ? Bei uns läuft das über die Polizei.
Geschrieben

Erklär bitte mir als Stadtmensch in NRW mal die Funktion/Zuständigkeit des Landrat ? Bei uns läuft das über die Polizei.

Frag´ in einem solchen Spezialfall den in Hameln - auch wenn´s NDS ist. Und hinterher kann sich keiner erklären, wie es dazu kam...

Man könnte auch diese Eltern (140 TS) dazu befragen...

Geschrieben

Laienhafte Erklärung:

Der Landrat ist der Cheffe eines Landkreises.

Daneben gibt es sog. kreisfreie Städte, da ist der Oberbürgermeister der Boss.

Was die Waffensachen in Bayern anbetrifft macht das für beide Varianten jeweils

die Abt. "offentliche Sicherheit und Ordnung". In den nördlichen Bundesländern

wiird das m.W. Kreispolizeibehörde bzw. Bürgermeisteramt genannt.

So kenne ich es jedenfalls aus den Dokumeniten unserer Kunden.

Grundsätzlich finde ich aber die Assoziation mit dem durchgedrehten Rentner,

der den Landrat erschosssen hat ind diesem Zusammenhang etwas daneben.

Denn leider ist es so, dass gerade die legalen Waffenbesitzer besonders

gerne schikaniert werden, weil man von dieser Klientel nichtmal ein böses

Wort zu befürchten hat.

Der gesetzestreue Bürger ist halt für durchgeknallte Amtsträger ein

besonders lohnendes Angriffsziel.

Geschrieben

Denn leider ist es so, dass gerade die legalen Waffenbesitzer besonders

gerne schikaniert werden, weil man von dieser Klientel nichtmal ein böses

Wort zu befürchten hat.

Der gesetzestreue Bürger ist halt für durchgeknallte Amtsträger ein

besonders lohnendes Angriffsziel.

Kein Täter sucht sich wehrhafte Opfer. Warum gibt es wohl ein grundsätzliches Verbot des privaten Schußwaffenbesitzes in der BRD?
Geschrieben

Erklär bitte mir als Stadtmensch in NRW mal die Funktion/Zuständigkeit des Landrat ? Bei uns läuft das über die Polizei.

Tendenziell ist die Waffenbehörde im Norden Deutschlands bei der Polizei angesiedelt, im Süden bei den Ordnungsämtern. Wenn du eine Genehmigung vom Ordnungsamt bekommst, steht dann unter dem Stempel "Der Landrat des XYZ-Kreises" sozusagen als Genehmigungserteiler. Unterschrieben wird es natürlich vom Sachbearteiter im Auftrag.

bye knight

Geschrieben

Mal am Rande, in „eigener“ Sache.

Der Landrat entspricht in einem Landkreis in etwa dem Oberbürgermeister einer Kreisfreien Stadt.

Die Kommunen eines Landkreis sind aber wesentliche „freier“ und autarger als Stadtteile einer Kreisfreien Stadt. Es sind halt wirklich Kommunen (Städte), nur dass sie einen Landkreis angehören welcher für sie die Aufsichtsbehörde darstellt.

Das „Landratsamt“ (oft eigentl. Kreisverwaltungsbehörde) führt zwar häufig auch einige Kommunale Selbstverwaltungsaufgaben ist aber in erster Linie eine Aufsichtsbehörde.

Die Kreispolizeibehörde (in NRW untere Waffenbehörden) wurde (in den 60ern o. 70ern??) den Landräten zugeschlagen um ihren Einfluss (im Vergl. zu den Oberbürgermeistern Kreisfreier Städte) etwas zu erhöhen.

In Kreisfreien Städten ist, im Gegensatz hierzu, der Polizeibehörde nicht der Stadt (dem Oberbürgermeister) sondern der Polizeidirektion unterstellt.

PS: Versteht kein normaler Mensch ;-)

Geschrieben

Frag´ in einem solchen Spezialfall den in Hameln - auch wenn´s NDS ist. Und hinterher kann sich keiner erklären, wie es dazu kam...

Man könnte auch diese Eltern (140 TS) dazu befragen...

Der oben genannte Fall mit dem Urteil gegen die "Schulverweigerer" (sogar "Beugehaft" gegen beide Elternteile und staatliche Zwangserzeihung für die Kinder wird da gefordert!) ist wirklich die Härte. Da zeigt die Staatsmacht mal wieder so richtig worum es ihr tatsächlich geht, nämlich um die kompromisslose Durchsetzung des statlichen Ordnungsanspruchs, auch dann wenn es gegen jeden Sinn und Verstand ist und dem Wohl der Betroffenen eindeutig zuwiderläuft.

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