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IGNORED

Teleskop Schlagstöcke - waffenrechtlich gesehen


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

knight, ich bin abhängig beschäftigt und verdiene gut. Wenn man AG und AN Anteil zusammen rechnet bin ich über 50%.

Du must ja bei 2% selbständig sein und einen guten Steruerberater haben

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Wenn man AG und AN Anteil zusammen rechnet bin ich über 50%.

Du must ja bei 2% selbständig sein und einen guten Steruerberater haben

Jeden 2. Euro, den Du verdienst, gibst Du dem Staat, als Sozialabgaben und EkSt, dann bezahlst Du für alles was Du kaufst noch rund 1/5tel MwSt...

Deshalb wird nicht der zehnte Teil abgegeben (wobei das Substanz-Steuer war: hatte jemand 10 Hühner, war eins weg...) sondern jeder zweite...

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Ich kenne einen Wachmann, der geht sogar hin und wieder mit der Polizei gemeinsam Streife und dem wurde sein Teleskopschlagstock noch nie abgenommen.

Was meinst Du wen ich alles kenne!? :diablo:

Im Gesetz steht auch nichts vom Arbeitsvertrag.

Naja, aber die Berliner Ordnungsbehörde hat bisher diese Meinung vertreten und auch durchgesetzt. :crazy:

bye knight

Wie gesagt, ich habe noch nie jemendem etwas auf derStraße abgenommen, aber die deutschen Gesetze geben mir aber die Möglichkeit dies ohne Konsequenzen gegen meine Person zu tun und nur darauf versuche ich aufmerksam zu machen, müßtest Du aber langsam bemerkt haben!

Schätze Dich aber so ein! :angel:

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