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IGNORED

Einstecklauf eintragen?


Timberwolf

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Geschrieben

Hallo, kann mir jemand sagen ob man Einsteckläufe für Schrotflinten in die WBK eintragen muß oder nicht?Gruß Btw

Nein, muss man nicht, es sei denn, man willst einen Munitionserwerb dafür haben, dann kann ihn die Behörde auf Antrag auch eintragen (und ein Munitionssiegel dahinter setzen). Nachzulesen in Nr. 10.4 der WaffVwV.

Geschrieben

Hi,

Einstecksysteme, Einsteckläufe, Adapter, Reduzierhülsen, Fangschußgeber, usw.(im kleineren Kaliber) müssen nicht eingetragen werden.

"Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind."

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