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IGNORED

WBK & ehem. Vorstrafe


Der_Joker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... Auf der anderen Seite gibt es einen arroganten Beamten der mich wegen meiner schweren Jugend anpöbelt und ich verkrümel mich. ..... Der Anfang wäre diesem pöbelnden Beamten auf zu zeigen wo seine Grenzen liegen (natürlich erst, wenn man die WBK in Händen hat).....

Nochmal (lesen und verstehen scheint nicht weit verbreitet zu sein) - es war kein arroganter Beamter, es wurde NICHT "angepöbelt", die WBK wurde sofort erteilt und die beiden hatten bis zum Schluß ein sehr freundliches Verhältnis zueinander! Also bitte nichts reininterpretieren was nicht der Wahrheit entspricht!!

Das hier immer gleich solche Aggressionen ggü. den Behörden aufkommen... :rolleyes:

Geschrieben

.... Bekam die auch von der Behörde überreicht mit den Worten "Na Herr xxx, wohl ne schwere Jugend gehabt wie?"

Es gab seinerzeit vor rund 25 Jahren ne Strafe wg. Körperverletzung - und der Bekannte war überrascht, dass das noch irgendwo auftauchte.

Auf Nachfrage sagte der SB dann, "wir bekommen alle Daten - egal wie alt und weswegen!"...

Und hieraus kann ich entnehmen, dass die Beiden bis zum Schluß ein freundliches Verhältnis hatten? Um Mißverständnissen vorzubeugen hätte es gereicht dieses hier zu zitieren: "wir bekommen alle Daten - egal wie alt und weswegen!".

Geschrieben

a) kein Eintrag im Bundeszentralregister

B) kein Eintrag in den Computern der Polizei

Grüße

Wenn das so ist sollte es keine Probleme geben.

Wann war das nochmal 1995??? sorry aber die Sch... ist fast 20 Jahre !!!! her da würde ich mir keinen Harry machen.

Die vor 20 Jahren einen umgebracht haben sind auch fast wieder alle raus aus dem Bau solange keine besondere "schwere

der Schuld" festgestellt wurde.

Was mich eh wundert wieso hast du überhaupt ein Jahr auf Bewährung bekommen wegen Beleidigung und Nötigung?

Normalerweise werden dafür Geldstrafen verhängt die sogar meistens nur per Strafbefehl zugestellt werden.

Was hast du denn da gesagt oder wen hast du genötigt das es dafür gleich ein Jahr mit Bewährung gab oder gab es

noch andere Delikte die eingerechnet wurden?

Geschrieben

Aus der Praxis:

Bekannter, Mitte 40, beantragte WBK. Bekam die auch von der Behörde überreicht mit den Worten "Na Herr xxx, wohl ne schwere Jugend gehabt wie?"

Es gab seinerzeit vor rund 25 Jahren ne Strafe wg. Körperverletzung - und der Bekannte war überrascht, dass das noch irgendwo auftauchte.

Auf Nachfrage sagte der SB dann, "wir bekommen alle Daten - egal wie alt und weswegen!"

*edit* Rechtschreibfehler + Satzbau

Das sollte man an den Datenschutzbeauftragten weiterleiten wenn nichts weiter dazukommt müssen Verurteilungen aus dem

BZRG gelöscht werden es gibt Löschungsfristen!

Wenn das nicht eingehalten wird oder womöglich Gerichte noch "heimliche" BZRGs anlegen wäre das ein Justizskandal ungeahnten

Ausmaßes.

Und Äußerungen wie "schwere Jugend gehabt" sollte man sich verbitten und gegebenfalls einen Anwalt einschalten oder den

Vorgesetzten des beamten ansprechen, was jemand mal vor 25 oder 30 Jahren mit 14 oder 15 gemacht hat,darüber hat sich

heute kein Behördenmitarbeiter in herablassender Weise zu äußern wer weis was er als Jugendlicher alles angestellt hat,hatte vielleicht nur Glück und ist nicht erwischt worden....

Selbst Straftäter die schwerste Verbrechen begangen haben, haben das Recht auf Resozialisierung und Eingliederung in die Gesellschaft und hier wirft man einen Menschen kleinere Verfehlungen noch mit 40 Vor die er vor Jahrzehnten begangen hat.

Das ist unglaublich, ja eigentlich schon Verhetzung und Diskriminierung und gegen die gibt es auch ein Gesetz ! sollte man mal diesen Behördenmenschen sagen.

Geschrieben

Anscheinend hatte der schwierige Jugendliche keine Probleme mit der Äußerung des SB:

.... und die beiden hatten bis zum Schluß ein sehr freundliches Verhältnis zueinander!..

Geschrieben

@ Nakota

Richtig erkannt!

Falls irgendein Wadenbeißer nun meint sich weiter aufregen zu müssen - der Sachbearbeiter ging zwischenzeitlich in Rente (Pension) und der Schützenbruder ist tot...

Geschrieben

Wenn das so ist sollte es keine Probleme geben.

Wann war das nochmal 1995??? sorry aber die Sch... ist fast 20 Jahre !!!! her da würde ich mir keinen Harry machen.

Die vor 20 Jahren einen umgebracht haben sind auch fast wieder alle raus aus dem Bau solange keine besondere "schwere

der Schuld" festgestellt wurde.

Was mich eh wundert wieso hast du überhaupt ein Jahr auf Bewährung bekommen wegen Beleidigung und Nötigung?

Normalerweise werden dafür Geldstrafen verhängt die sogar meistens nur per Strafbefehl zugestellt werden.

Was hast du denn da gesagt oder wen hast du genötigt das es dafür gleich ein Jahr mit Bewährung gab oder gab es

noch andere Delikte die eingerechnet wurden?

Es geht ja nicht um die Bewertung, ob andere Straftäter nach 20 Jahren wieder aus dem Bau raus sind.

Ursprünglich geht es mir ja um die Frage bzw Bewertung, ob die Auskunft der Behörden, daß

a) im BZRG

B) LKA - Computer

keinerlei daten gespeichert sind auch dem entspricht, was die Waffen-Behörde mitgeteilt bekommt.

Dazu scheint es scheinbar keine wirklich gesicherten Informationen zu geben.

Da selbst Waffen-Fachanwaälte hierzu keine verlässliche Info bekommen haben, hatte ich mich an dieses Forum gewendet, um eventuell mal Praxis-Beispiele zu erfragen.

Die kamen ja teilweise.

Geschrieben

Noch einen aus der Praxis?

In einem noch anhängigen Verfahren (aus 2012) zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse taucht im Widerufsbescheid der Erlaubnisbehörde eine 14 (in Worten: vierzehn!) Jahre zurückliegende rechtskräftige Verurteilung zu 20 Tagessätzen à 25,00 DM wegen eines Bagatelldelikts (tätliche Beleidung im Strassenverkehr - einem anderen Autofahrer einen "Vogel" gezeigt) auf.

Soviel zum Thema "Tilgungswirkung" und "Verwertungsverbot"!

Aber Herr Godix hält es da wohl, frei nach Christian Morgensterns "Die unmögliche Tatsache", wie Herr Palmström, dass "... nicht sein kann, was nicht sein darf:"

CM

Da frage ich mich nur, warum das Bundesamt für Justiz falsche Informationen ausgibt:

Auf meine explizite Frage, ob die Auskunft aus dem BZRG für den Betroffenen (die ich beim Amtsgericht einsehen konnte) der uneingeschränkten Auskunft an die Waffen-Behörde gleicht, schrieb mir das Bundesamt: Die Informationen sind 100% gleich. Es gibt keine Unterregister o.ä. für Behörden, die sich von der Auskunft an den Betroffenen unterscheiden.

Gibt es bei den Polizeibehörden, bei denen ja im Rahmen der WBK-Beantragung ebenfalls nachgefragt wird, Register, die tiefer zurück gehen als das BZRG?

Diese Frage wird hier kaum jemand verlässlich beantworten können. Es ist aber schon interessant, was in den Tiefen der Behördendateien alles so schlummert.

Geschrieben

Da frage ich mich nur, warum das Bundesamt für Justiz falsche Informationen ausgibt:

[...]

Das tut das Bundesamt nicht. Nur die mit Vehemenz vorgetragenen Stammtischlügen behaupten etwas anders. Butter bei die Fische gibt es hier von Niemandem.

Geschrieben

Hierzu die Antwort des Bundesamts für Justiz zu diesem Thema:

Sehr geehrter Herr ....,

die Auskunft für die Einsichtnahme nach § 42 BZRG ist eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Erziehungsregister, die Auskunft für die Waffenscheinbehörde betrifft nur das Bundeszentralregister. In dieser Hinsicht sind die Auskünfte aber identisch.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Geschrieben
...Was meint Ihr, was passieren wird, wenn künftig noch der Verfassungsschutz mitzureden hat??...

... Bevor er es dort mit Dingen "streng geheim" zu tun bekam, hat der Verfassungsschutz nicht nur unsere Familie überprüft sondern auch noch Bekannte aus dem Umfeld befragt....

Steht so im Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG, es gibt dort drei Stufen, bereits in der zweiten Stufe musst du zwei Zeugen für deine tatsächliche Identität als Person benennen. Die dritte Stufe fordert dann die genannten Leumundzeugen.

Eines ist aber klar: Der Antrag wird dauern und dauern und dauern...

Geschrieben

Erziehungsregister,

Im Auftrag

letzteres dürfte eh uninteressant sein da dies nur bis 24 gilt wenns nach mir ginge würde ich es abschaffen oder höchstens bis

18 Jahre führen da eine Person mit 18 Jahren ohnehin volljährig ist wir haben neuerdings die Tendenz und Unart dazu den Begriff

Jugend bis aufs 35igste Lebensjahr auszudenen, auch das ein Hartzer bis zum 25 Lebensjahr bei seinen Eltern wohnen muss sind

bedenkliche Entwicklungen die schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht werden sollten!

Geschrieben

Die dritte Stufe fordert dann die genannten Leumundzeugen.

Auch interessant der Staat bedient sich also mehr oder weniger Gerüchten und dem Geschwätz des Pöbels wenn man so will

denn etwas anderes ist ein Leumund nicht s auch den Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Leumund

Den Ruf das Ansehen sehr interessant muss schon sagen, jemand der den Leuten seine Meinung sagt und deshalb einen schlechten Ruf im Dorf hat (Beispiel alle sind dort für Folter und Todesstrafe und ich als einziger dagegen) bin dann auf einmal obwohl ich als einziger mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz stehe weniger zuverlässig nur weil die Nachbarn über mich herziehen oder wie??

Kann ja wohl nicht wahr sein und das Gerücht wird zum Beweis und das soll Rechtsstaat sein? Das ist ja tiefstes 16.Jh/17.Jh. wo der Nachbar über die Nachbarin behaupten durfte das diese ein Hexe sei die daraufhin verbrannt wurde, genau das gleiche ist das hier nur in etwas abgewandelter Form :peinlich:

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