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IGNORED

Röhm RG 6, Gas- und Schreckschussrevolver


Lo.

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Geschrieben

Unser Klaus besitzt seit Anfang der 70er Jahre diesen komischen (sorry!) Revolver, eingetragen ist das Ding ein eine WBK grün als Trommelrevolver, Kal. 6mm. Nun hat Klaus Post vom Amt bekommen, eben diese Post die ich und etliche andere Waffenbesitzer als Inhaber eines waffenrechtlichen Erlaubnisses auch regelmäßig bekommen, die Überprüfung auf Eignung und Zuverläsigkeit.

Nun meint Klaus, dass es keinen Sinn macht, alle paar Jahre 25,56 € für so einen Knalldingens zu bezahlen, er besitzt ja sonst überhaupt keine andere Waffe, zudem schießt er nicht damit und führen darf er das Ding mangels kl. Waffenschein auch nicht, oder? Nun wird er das Revolverchen mangels Bedürfnis auch kaum verkaufen oder verschenken können, oder? Oder hat das Ding gar eine PTB Nummer, ich habe das Ding noch nicht beaugen können. Verschrotten?

Und eine Sache noch: Die WBK war befristet, eine Gültigkeitsdauer ist eingetragen, längst abgelaufen! Und nun?

Gruß L.

Geschrieben

Hallo,

ohne PTB Stempel sind die Dinger einer scharfen Waffe gleichgestellt (Also Eintragung, Verwahrung etc)

Ist ein solcher Stempel drauf würde ich dem Amt mitteilen das der Revolver irrtümlich auf der WBK registriert ist und austragen lassen.

Wenn nicht kann man alles lassen wie es ist oder hoffen einen Sammler zu finden der sich das Pfund Zink eintragen lassen will. Davon gibt's aber nicht allzuviele in Deutschland.

Verkauf ins Ausland wo niemand den Stempel interessiert steht kosten- und aufwandmäßig höchstwahrscheinlich in keinem Verhältnis zum Wert der Waffe.

Geschrieben

Den RG 6 gab's ohne PTB, als auch mit (PTB-Nr. 30-69). Mit PTB kann er ihn, wie vom Vorredner gesagt, behalten oder auch zu Geld machen. Ohne ist das Teil völlig wertlos, da ein evtl. Käufer ja auch noch die Versand- und Eintragungskosten aufbringen muss und die Teile nicht wirklich selten waren.

Geschrieben

Danke erst mal, ihr habt mir ja meine Bedenken soweit bestätigt. Und mit der Befristung der WBK, gibt es da wohlmöglich noch Ärger, weil er sich falsch verhalten hat?

Gruß Lo.

Geschrieben
Und mit der Befristung der WBK, gibt es da wohlmöglich noch Ärger,

weil er sich falsch verhalten hat?

Nein,

er hat alles richtig gemacht; die Befristung wurde später aus dem WaffG

entfernt, sie wurde aber nur aus den WBKs handwerklich auch

heraus gestrichen, die den Behörden danach noch einmal vorgelegt wurden.

Alles im grünen Bereich!

Geschrieben

Da die Befristung nicht mehr gilt, würde ich die WBK behalten, wenn ich kein Sportschütze oder Jäger wäre. Hat Vorteile solch eine WBK. Für die paar Euro würde ich die nicht hergeben.

Geschrieben

Habt Dank Leute, ich bin im Bilde jetzt, so werde ich dem guten Klaus mitteilen, dass er sein Teil verschrotten kann oder brav seine regelmäßigen Rechnungen zahlen muss.

Mit der WBK kann er nichts anfangen, seine Ambitionen was den Erwerb von Waffen angeht, sind gleich Null.

Geschrieben
Hallo,

ohne PTB Stempel sind die Dinger einer scharfen Waffe gleichgestellt (Also Eintragung, Verwahrung etc)

Ist ein solcher Stempel drauf würde ich dem Amt mitteilen das der Revolver irrtümlich auf der WBK registriert ist und austragen lassen.

Wenn nicht kann man alles lassen wie es ist oder hoffen einen Sammler zu finden der sich das Pfund Zink eintragen lassen will. Davon gibt's aber nicht allzuviele in Deutschland.

Verkauf ins Ausland wo niemand den Stempel interessiert steht kosten- und aufwandmäßig höchstwahrscheinlich in keinem Verhältnis zum Wert der Waffe.

Das war halt auch sein Aktionismus die Dinger mit scharfen Waffen gleich zustellen.

In AT benötigt man bis heute keine PTB.

Wenn der aber auch nur aus Zink ist würde ich dem Teil nicht zusehr hintehertrauern ich würde den für paar Euros

kurzerhand verkaufen, dafür machts kaum einen Sinn immer mal wieder Geld für eine Erlaubnis berappen zu müssen

es gibt durchaus schönere Waffen mit PTB Stempel die zum sammeln geeignet sind, wo man auch keine rechtlichen

Probleme bekommt.

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