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IGNORED

DEKO! Lichtmodul mit Piacatinny aufnahme, erlaubt?


Hitman47

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Geschrieben

Hallo,

Ich kann von einem bekannten, der nur mit Softair´s zu tun hat, wegen Aufgabe seines Hobbys, ein DEKO Lichtmodul für 10€ bekommen, man kann es wegen der Piacatinny Aufnahme an einer Pistole z.B. Glock befestigen.

Es war wohl vorher mal funktionstüchtig! Aber die Elektronik wurde entfernt, es gibt keine Fassung mehr zur Aufnahme eines Lämpchens oder LED und das Batteriefach wurde mit einem Heißkleber/Kunstharz ähnlichem zeug ausgespritzt.

Es wird wohl nicht möglich sein dieses Teil wieder in irgend einer form benutzbar zu machen.

Folgende frage:

Kann ich das Teil bedenkenlos kaufen, ich hab nämlich auch so eine Vollmetal Gas-Softair wo ein Schalldämpfer dran ist (ist ja erlaubt ;) ) und da die Lampe dran, sähe schon gut aus. Spaß hätte ich da dran, aber.......

es ist es mir nur nicht wert deswegen, rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen.

Ist das Teil jetzt ohne Funktion erlaubt, auch in Verbindung -> an der Waffe?

Laut Waffengesetz

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder

Zielpunktprojektoren);

Ich hoffe da kennt sich einer besser aus als ich oder hat einen ähnlichen Fall schon mal gehabt und kann mir Helfen. :rolleyes:

Geschrieben

Ich spiele auch Airsoft.

Ich weiss, dass das gang und gäbe ist im Airsoftbereich.

Also machen viele Leute, hab noch nie gehört, dass es deswegen mal Probleme gab.

Mir persönlich wäre es das Risiko auf Ärger als Waffenbesitzer aber nicht wert, auch wenn es wohl sehr klein ist.

Ich hab aber auch nicht wirklich Interess an sowas.

Geschrieben

Kann so niemand beurteilen.

alleine Pica-taugliche Halterungen für zöllige ZF's sind ja schon fast verboten, wenn man gleichzeitig eine zöllige Taschenlampe hat...

Falls das Modul unbrauchbar gemacht wurde: kein Problem, ist dann wie Briefbeschwerer. Das Diskussionspotential ist aber so hoch, daß ich so etwas lassen würde.

Geschrieben

Ein LLM, welches so verändert ist, dass es nie mehr funktionieren kann, ist kein LLM mehr und kann an "Waffen" montiert werden, ohne dass es Probleme gibt.

alleine Pica-taugliche Halterungen für zöllige ZF's sind ja schon fast verboten, wenn man gleichzeitig eine zöllige Taschenlampe hat...

Das ist natürlich eine Aussage, welche nicht stimmt.

Geschrieben
Ein LLM, welches so verändert ist, dass es nie mehr funktionieren kann, ist kein LLM mehr,....

Ja, das stimmt zwar so weit, aber ich weiß ja nicht wen mir jetzt einer einen Strick draus machen wolle, könnte man behaupten, das man:

Mal nur rein Theoretisch

- Wen man den Hersteller der Lampe kennt (Es steht rein gar nichts drauf, auf dem ding, ist komplett aus Kunststoff) wohl irgend so ein China kram wo auch die Softair her kam,...

könnte man jetzt da so eine Lampen/LED-Fassung her bekommen, oder sich etwas passendes basteln.

- dann noch mit viel Aufwand und Zeit diesen Kleber raus- bohren/schneiden/piddeln

- dann noch die passenden Batterien finden

dann, könnte man das ding vlt wieder zum leuchten bringen?!

Aber das wäre schon fast selbst gebaut, was man ja auch nicht darf <_<

Ich bin mir da wirklich nicht sicher, wie Tyr13 schon sagte das Diskussionspotential ist hoch.

Geschrieben

Du kannst dir auch ein Stück Stahl kaufen und eine Waffe herstellen...

Eine Lampe, welche keine Lampe ist, ist keine Lampe, auch wenn sie so aussieht.

Oder ist im WaffG die Rede von Anscheinslampen?

Geschrieben

Irgendwo im Bereich München wurde sowas, wenn ich mich recht erinnere, vor längerer Zeit von höherer Seite bewertet. In dem Falle ging es um ein kombiniertes Lichtmodul mit Aufnahme, bei dem anstatt des Lampenkörpers eine kleine LED (Signalled keine Beleuchtungs-LED) eingesetzt war. Es war ein Monolith, also keine getrennte Halterung und getrennte Lampe. Das war u.a. m.W. wesentlich. Ergebnis: Es handelte sich um kein verbotenes Teil (altes WaffG). Die LED leuchtete zwar, war aber nicht geeignet das Ziel zu beleuchten. Der Aufwand die Lampe als Beleuchtung gängig zu machen entsprach oder übertraf den Aufwand diese neu zu bauen bzw. aus freien Teilen zusammenzusetzen (1" ZF Halterung + Std 1" Lampenkörper ?). Es war ein reines Spielzeug.

Da sich am Wesen dieser Verbotsnorm nichts verändert hat, dürfte das noch Bestand haben.

Geschrieben

@ Tabs

Es handelt sich bei mir auch um ein Monolith ( es ist ein Teil )

und es kann gar nix, aussehr cool aussehn, nicht mal eine Signal-LED ist dran, geschweigenden irgend etwas was nach einem Lämpchen aussieht, es ist einfach hol vorne und komplett Verklebt.

Aber es war ganz sicher mal ein funktionstüchtiges Gerät.

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