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IGNORED

Waffen langfristig lagern / Erbfall vorbereiten


HessieJames

Empfohlene Beiträge

Frag den Notar Deines Vertrauens nach etwa folgender Gestaltung:

* Erbeinsetzung für den Partner, wobei die Kinder einen kleinen Erbanteil erhalten, und nicht nur eine Vermächtniszuwendung

* Teilungsanordnung bezüglich der Waffen und ggf. Munition mit dem Inhalt, dass die Kinder (vermutlich nur) diese Waffen im Rahmen der Auseinandersetzung zu erhalten haben,

* Vorausvermächtnis zugunsten der erbenden Kinder, betreffend die Waffen,

* Testamentsvollstreckung (ggf. durch den Partner) über die Erbteile der Kinder und die vermächtnisbetroffenen Sachen zum Zwecke der Erfüllung der Erbanteilsverwaltung und Teilungsanordnung und Bestimmung des Vermächtnisnehmers und der Vermächtniserfüllung

- bis das jüngste der Kinder 26 (25 + 1 Jahr für GK-Erwerbserlaubniserwerb) ist

- mit der Aufgabe, auf Kosten des Nachlasses die erlaubnispflichtigen Sachen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Verwahrung zu geben, solange sie durch die Erben nicht benutzbar sind

- und sie - nach Gutdünken - auch einer Verwendung zum Üben der Vermächtnisnehmer im Rahmen der Gesetze (ab 18) zuzuführen,

* Entscheidung des TV nach Vollendung des 25. LJ durch das jüngste Kind, darüber, welches Kind welche Waffen bekommt, jedoch nach Maßgabe Deiner Vorgabe von Kriterien für seine dann erfolgenden Entscheidung

Wenn das mit der Erbeinsetzung so gemacht wird, ist die Rechtsfrage, ob man Erbe sein muss oder ob es genügt, die Waffen als Vermächtnisnehmer vom Erben erhalten zu haben, irrelevant.

Durch die TAO wird die Frage geklärt, dass die Kinder sonst nichts bekommen (wenn das so sein soll).

Durch die TV wird die Minderjährigenproblematik und das Familien/Nachlass/Vormundschaftsgericht rausgehalten.

Durch die Auswahlberechtigung kann der TV das Kind, das mit 25 immer noch nicht Schütze ist und keine Erwerbsberechtigung hat, aussen vor halten.

Bitte akzeptiere, dass Du ein solches "Turbotestament" nicht ohne notariellen Beistand hinkriegen wirst - sorry for that!

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Bitte akzeptiere, dass Du ein solches "Turbotestament" nicht ohne notariellen Beistand hinkriegen wirst - sorry for that!

Webnotar: Danke, dass weiss ich ;)

Bisher das fundierteste, was ich gelesen habe, werde das so Schritt für Schritt mal mit dem Familienanwalt durchsprechen. Es geht mir um eins, da ich weiss dasss meine Frau die Waffen veräussern würde, würde ich gerne sicherstellen, dass die "Erbmassen" bis zum passenden Alter des Jüngsten aufbewahrt werden, und diese dann entscheiden sollen aus freien Stücken.

Ob das Sinn macht, etc. sei dahingestellt, die Dinger haben neben ihrem Preis einen ideellen Wert für mich, ein bisschen von Ihnen macht mich aus, daher will ich die Entscheidung was mit den Waffen passiert, bei den Leuten haben, die mir wichtig sind, die Jungs. Und wenn sie sie nur einschmelzen lassen, auch gut.

HJ

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Hallo,

ich kann dich absolut verstehen und würd in ähnlicher Situation wohl genauso handeln. Meine Frau würde die Waffen leider auch verklopfen...da ich damit aber einige Titel gewonnen habe und somit diese auch für mich einen ideelen Wert haben, wie bei dir, würde ich auch eine Lösung suchen die die Übergabe an meinen Sohn (so er denn will) ermöglicht.

Ich würde wohl den Weg über den Notar und einen absolut vertrauenswürdigen Schützenbruder gehen. Dieser soll ihn dann sozusagen als "Pate" begleiten und wenn er Interesse zeigen sollte ihn in seinen Schießsportlichen Ambitionen unterstützen...wenn nicht...ihm helfen die Waffen wenigstens zu seinem Nutzen zu versilbern...aber mit Sperrfrist. Viele...auch ich...kommen ja erst spät zum GK schießen. Mit einer Sperrfrist für den Verkauf kann man dann zum Beispiel sagen, ok...die dürfen erst verkauft werden wenn mein Sohn 30 ist. Vorher bleiben die einfach bei dem Schützenbruder...es sei denn mein Sohn würde ernsthaftes Interesse zeigen.

Mit meinem Motorrad würde ich ähnlich verfahren. *smile*

Gruß

Carsten

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