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Wechselsystem und 2/6 Regel


Schlange1975

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
....werden die in NRW in den Behördenkantinen verteilt?
Ich fürchte "Ja", wenn du betroffen bist vergeht dir das Lachen. Nicht umsonst bin ich beim VG Düsseldorf mit zwei Klagen gegen das Land NRW vorstellig. 1x Rote WBK, Versagung wg. Auflage einer "gewerblichen Alarmanlage" und Eintragung eines 2 Schussmagazins für meinen jagdlichen HA. Wenn die so weiter machen kommt noch einiges dazu. Du kommst nur mit dem Rechtsweg über ein Gericht dagegen an, ansonsten musst du die Klappe halten und das machen was der SB sagt.
Geschrieben

@ Cartridgemaster

1, heule ich hier nicht rum, sondern gebe nur eine Info zum besten wie es bei meiner Behörde gerade so aussieht.

2. weisst du gar nicht ob ich mir das nicht habe benennen lassen

3. werde ich falls es zu einem Kauf innerhalb der nächsten Monate kommen nötigenfalls auch zu Gericht ziehen.

4. Meine Behörde sagt, das es sich nicht um eine Waffe handelt aber um ein Waffenteil das einer selbigen Gleichzusetzen ist, so sehen die das und ich muß die Kröte erst mal so schlucken bzw. nächste Woche nochmal mit dem Amtsleiter sprechen..

5. Pup nicht immer gleich so rum hier, so toll bist du nu auch wieder nicht.

Christo

Geschrieben

und ich muß die Kröte erst mal so schlucken bzw. nächste Woche nochmal mit dem Amtsleiter sprechen..

Diese Notwendigkeit erschließt sich mir grad' nicht...

In NRW ist die Fachaufsicht und der Beschwerdeweg vereinfacht abgeschafft worden. Du kannst im Prinzip nur mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu Gerichte ziehen, Falls Du im BDS bist, hast Du doch jetzt eine nagelneue Rechtschutz-Versicherung. Der @coltdragoon sollte Dir entweder direkt helfen oder einen Kollegen nennen können.

Geschrieben

Ich fürchte "Ja", wenn du betroffen bist vergeht dir das Lachen.

Ich will die Sache an sich nicht ins Lächerliche ziehen (in Ba.-Wü. ist es in der Beziehung auch nicht mehr lustig...) -

verstehe es eher als so eine Art Galgenhumor.

Ich drücke dir fest beide Daumen für die rechtlichen Verfahren.

Geschrieben
... nächste Woche nochmal mit dem Amtsleiter sprechen...
Das habe ich zweimal versucht. Der Leiter ist ein KHK. Was soll ich machen ?, sagte er zu mir. Aufheben den Bescheid sagte ich. Das geht nicht, er hat mir das vorgelegt und das ist in Ordnung, ich kann doch nicht meinen eigenen SB aufheben. Schriftlich, persönlich, mit dem Gesetz und der Verwaltungsvorschrift argumentiert, an den gesunden Menschenverstand appelliert, Beschwerde eingelegt. Nutzlos !
Geschrieben

Was soll ich machen ?, sagte er zu mir. Aufheben den Bescheid sagte ich. Das geht nicht, er hat mir das vorgelegt und das ist in Ordnung, ich kann doch nicht meinen eigenen SB aufheben.

Selbstverständlich kann und darf die Behörde einen von ihr erlassenen Bescheid (Verwaltungsakt) auch aufheben.

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