RifleLizer Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Lese folgende Käuferinformation: "Sollten Sie noch keine berechtigte Erwerbsberechtigung für diese Waffe haben so lagern wir diese Waffe kostenlos nach vollständiger Bezahlung bei uns ein, bis Sie eine berechtigte Erwerbsberechtigung für diese Waffe haben." Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Was ist eine berechtigte Erwerbsberechtigung? Eine Tautologie. Entweder man hat eine Erwerbsberechtigung oder nicht. Alles andere ist Blödsinn (wie so vieles in eGun-Texten, z.B. "seltene Rarität"). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schniedergraf Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 "Sollten Sie noch keine berechtigte Erwerbsberechtigung für diese Waffe haben so lagern wir diese Waffe kostenlos nach vollständiger Bezahlung bei uns ein, bis Sie eine berechtigte Erwerbsberechtigung für diese Waffe haben." Warum stellst du so eine Frage??? Es ist nur einer von unzähligen Sprüchen bei Egun,nichts weiter. Wenn der Händler sich nicht anders ausdrücken will ist es sein Privatvergnügen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
odds Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Eine berechtigte Erwerbsberechtigung ist für eine schießende Schußwaffe erforderlich. Denn ohne berechtigte Erwerbsberechtigung darf die Eintragung nicht eingetragen werden. Und schon gar nicht in die Besitzer-Waffenbesitzkarte. Aber ernsthaft: Vielleicht hat Er/Sie ja eine gültige Erwerbsberechtigung gemeint, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
RifleLizer Posted August 21, 2012 Author Share Posted August 21, 2012 So langsam erhellt es sich... Eine berechtigte Erwerbsberechtigung ist für eine schießende Schußwaffe erforderlich. Gehe ich dann Recht in der Annahme, dass ich Falle einer unberechtigten Nichterwerbsberechtigung keine nichtschießende Schusswaffe, sonder nur eine schußunfähige Nichtschußwaffe berechtigt erwerben kann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Ist das sowas wie die "legitime Vergewaltigung" dieses einen amerikanischen Präsidentschaftskandidaten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JaegerAusBayern Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Ist das sowas wie die "legitime Vergewaltigung" dieses einen amerikanischen Präsidentschaftskandidaten? "Demokratische Senatorin zeigt sich "entsetzt"" Alleine schon DAFÜR isses gut ! Haben die Gutmenschen wieder was, um sich aufzuregen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Perrin Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Mit legitimer Vergewaltigung war folgendes gemeint: Jede Frau hat einen "geheimen Mechanismus" der verhindert, dass man Schwanger wird wenn man wirklich vergewaltigt wird. Der Umkehrschluß lautet: Jede Frau die durch eine Vergewaltigung schwanger wurde, wollte eigentlich Sex haben/vergewaltigt werden und darf deshalb nicht abtreiben. Ich bin beileibe kein Gutmensch. Aber bei so einer Schei** darf man ruhig entsetzt sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Aber bei so einer Schei** darf man ruhig entsetzt sein. Ich bin bei soviel in der Öffentlichkeit zur Schau gestellter biologischer Sachkenntnis maximal schwer erheitert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Senne Posted August 21, 2012 Share Posted August 21, 2012 Nachdem das Ausgangsthema schon reichlich dünn war und es jetzt ganz ins OT abgeglitten ist, mache ich hier mal entsprechend zu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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