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IGNORED

Waffenversand Malta


MarcusGoebel

Empfohlene Beiträge

Hallo, habe für einen Bekannten eine .45 ACP Pistole bei Egun verkauft. Habe als Option kein Versand ins Ausland gewählt.

Nun ist der Höchsbietende aus Malta.

Kann ich die Auktion dem unterlegenen Bieter zum Kauf anbieten ?

Wenn das nicht geht, wie läuft der Waffenversand ins Ausland ?

Bis bald

Marcus

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Am besten, der Käufer nennt dir einen deutschen Waffenhändler, der den Export abwickelt. Dann bist du fein raus.

Alternativ kannst du das so abwickeln, wie bei eGun in der Hilfe beschrieben. Nenne aber dem Käufer die zusätzlichen Kosten, die der bürokratische Aufwand verursacht!

vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf

Da die EU-Waffenrichtlinien 91/477/EWG und 93/15/EWG nun von allen EU-Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze zu Waffenerwerb, -besitz und -verwahrung umgesetzt werden mußten, wurde damit auch der EU-weite Handel mit Waffen denkbar einfach.

Hier im Beispiel ein Verkauf von Deutschland nach Österreich:

Der Verkäufer schickt dem Käufer die für die Meldung der Waffe nötigen Daten (i.A. Waffentype, Muster, Waffennummer, Name, Adresse, Geburtsort und -datum, Telefon- und/oder Faxnummer, etc).

Der Käufer muss für genehmigungspflichtige Faustfeuerwaffen zunächst die Genehmigung bewilligen lassen (Formular "Antrag auf Genehmigung …").

Nun füllt er das für sein Land gültige Formular "Einwilligungserklärung gem. $37 Abs.3 WaffG 1996 zur Verbringung von Waffen/Munition in die Republik Österreich" (oder seinem Land entsprechend) aus. Unter Vorlage von Reisepass und waffenrechtlichem Dokument (Waffenpass, WBK, WEB) beantragt er den Import auf seiner Waffenbehörde (Die Gebühren belaufen sich dafür derzeit - August 2010 - in Österreich auf € 56,20).

Dieses Formular schickt er im Original (per Einschreiben) mit Kopien seines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenpass, WBK, WEB) und seines Reisepasses an den Verkäufer und bezahlt den Waffenpreis zuzüglich Behördengebühren des Verkäufers (s.u.) und Versandkosten.

Der Verkäufer füllt nun seinerseits das für sein Land gültige Formular "Erlaubnis nach §31 Abs.1 WaffG zum Verbringen von Schußwaffen/Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG aus der Bundesrepublik Deutschland" (oder seinem Land entsprechend) aus und beantragt mit diesen beiden Formularen und seinen Dokumenten, d.h. Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und waffenrechtliches Dokument (WP, WBK, WEB) den Export auf seiner Waffenbehörde. Auch das ist gebührenpflichtig, kostet derzeit in Deutschland € 15,- für Privatpersonen und € 65,- für Firmen.

Gleichzeitig kann er die Streichung der Waffe aus seinem waffenrechtlichen Dokument durchführen lassen. Er schickt nach Erhalt des Geldes die Waffe(n) und die Dokumente (die Originale gehören immer in das entsprechende Land, also das deutsche Formular bleibt in Deutschland, das österreichische Formular wird im Original der Sendung beigelegt) dem Käufer und verständigt ihn telefonisch/per E-Mail davon. Und vergißt nicht die Bewertung des Käufers auf eGun.

Der Käufer bestätigt (per Telefon/E-Mail) den Erhalt der Ware, lässt die Waffe(n) behördlich registrieren (und zahlt widerum die entsprechende Gebühr), und bewertet abschließend den Verkäufer auf eGun.

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Danke Peter für die Antwort, im Moment bin ich hier am platzen, wieso manche Leute nicht lesen können.

Bessere wäre es doch, ich bestimme einen deutschen Händler, der so etwas abwickelt, dann kann ich dem Händler die Pistole bringen und muss die nicht auch noch dorthin schicken ?

Habe Egun auch geschrieben, vielleicht klappt es ja mit dem unterlegenen Bieter.

Bis bald

Marcus

Edit: Sehe gerade der Käufer hat schon mehr Sachen ohne internationen Versand gekauft, vielleicht klappt es ja

http://www.egun.de/market/item.php?id=3874823

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Hallo, habe für einen Bekannten eine .45 ACP Pistole bei Egun verkauft. Habe als Option kein Versand ins Ausland gewählt.

Nun ist der Höchsbietende aus Malta.

Kann ich die Auktion dem unterlegenen Bieter zum Kauf anbieten ?

Wenn das nicht geht, wie läuft der Waffenversand ins Ausland ?

Bis bald

Marcus

So weit ich das weiß dürfen die Kameraden in Malta nicht mal Luftdruck einführen :bump: ! Ich würde da sehr vorsichtig sein, auch wenn da andere was hingeschickt haben ,heißt nicht das es legal war :shok: . Frage mal bei Waffen-Bock nach der macht Auslandsversand, der sollte es wissen und an Händler schicken reicht DHL. Grüße Enrico

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Hallo,

die Sache hat sich erledigt, er arbeitet mit einem deutschen Waffenhändler zusammen. Das hat mir ein Verkäufer mitgeteilt, der ihm auch eine Pistole Verkauft hat.

Enrico, dann könnte ich also mit DHL, ginge auch Hermes ? Die Pistole zu dem Waffenhändler schicken ? Dann braucht der Maltamann ja keine hohen Versandkosten bezahlen.

Bis bald

Marcus

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Hi,

Ich habe bis vor 1,5 Jahren in Malta gelebt für 13 Jahren.

Kurzwaffen sind in Malta absolut Tabu für normale Personen !!!!!!

Keine Chance sowas genehmigt zu bekommen bzw. zu importieren!

Ausnahmen sind nur Polizei und Militär...

Langwaffen dagegen kann man mit dem Perso überall kaufen und die werden auch problemlos in unbegrenzter Menge eingetragen!

Also sei bitte vorsichtig, checke den Waffenhändler, ob der seriös ist und bestehe auf Bezahlung, bevor du an den Händler versendest!

Wenn der Händler seriös ist, sollte er sich über das Waffengesetz in Malta schlau machen bevor er zustimmt.

Ich habe nichts mitbekommen, daß sich das maltesische Waffengesetz in den letzten 1,5 Jahren geändert hat...

Also einfach nur besonders vorsichtig sein...

Viele Grüße

Jürgen

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Hallo Jürgen, danke für die Warnung. Ich werde vorsichtig sein. Ob mein Käufer die Waffen auf deko umbauen läßt, bevor er sie nach Malta Importiert. Er hat eine 08 von 1916 und eine kleine Wehrmachtspistole gekauft...aber wer will als Sammler ne zerstörte 1911 aus der Neuzeit ?

Werde die Kreisverwaltung von dem Händler anrufen, ob er eine gültige Waffenhandelslizenz hat.

Bis bald

Marcus

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Werde die Kreisverwaltung von dem Händler anrufen, ob er eine gültige Waffenhandelslizenz hat.

Das ist der richtige Weg. Ich habe auch die beglaubigte kopie der Waffenhandelslizenz des Käufers (kein großer Händler, den man kennt) beim zuständigen Amt (das findet man im I-Net, nicht durch den Hinweis des Käufers) gecheckt, bevor ich die Waffe versendet habe.

Was der Waffenhändler dann mit der Waffe macht, die du ihm übergibst, kann dir nach Erhalt der Kohle eigentlich egal sein - kein vernünftiger Händler wird seine Lizenz so fahrlässig gefährden, indem er Waffen illegal exportiert.

Laß dir nur den Erhalt der Waffe vom Händler bestätigen, damit du bei der Austragung keine Probleme bekommst.

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Werde die Kreisverwaltung von dem Händler anrufen, ob er eine gültige Waffenhandelslizenz hat.

Moin,

die Frage ist eine andere:

Wird die Waffe auf den in Deutschland ansässigen Händler ausgetragen oder übernimmt der nur den Transport für dich?

Im zweiten Fall bist du nämlich der Verbringer/Exporteur und damit der waffenrechtlich Verantwortliche mit allen Konsequenzen.

Grüße

Robert

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Hallo Robert, danke für den Hinweis. werde am Montag mal mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

Waffenrechtlich bin ich aus dem Schneider, die Pistole ist einem Kollegen ohne Internet( ja die gibt es wirklich und wird nicht nur aus Garantieansprüchen vorgetäuscht)

Bis bald

Marcus

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Ich würde dem Käufer einfach mitteilen, dass die Auktion nichtig ist, da er sich nicht an die Bedingungen gehalten hat. Dann dem unterlegenen Bieter anbieten oder nochmals reinsetzen.

Ich glaube kaum, dass der aus Malta anreist und dich auf Vertragserfüllung verklagt.

Ich würde mich auf absolut keine rechtlichen Unsicherheiten einlassen.

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In diesem Zusammenhang würde mich mal grundsätzlich interessieren, warum sehr viele Händler Malta explizit als Versandadresse bei ihren Auktionen ausschliessen. Gibt's da rechtlich ein spezielles Thema, was auf andere europäische Staaten und Inseln nicht zutrifft?

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Hi Flens,

Les dir mal mein erstes Posting hier durch...

Dann weißt du, warum die meisten Händler Malta pauschal ausschließen.

Übrigens gilt das Verbot von Kurzwaffen auch für Dekowaffen!

Aber die Malteser sind stolz drauf, zur EU zu gehören...

Soviel zur EU-Gesetzgebung!

Fragt sich nur ob sich in Malta waffentechnisch was ändert (oder sogar vor kurzem was geändert hat) oder

ob sich der Rest von Europa Malta angleicht :contra:

Viele Grüße

Jürgen

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