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IGNORED

Waffenschein - welche Waffen werden genehmigt?


chute

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Geschrieben
Wie Du ganz richtig schreibst, muss man da differenzieren. Für einen international oder gar olympisch tätigen Sportschützen gelten sicherlich andere Maßstäbe bei der Frage nach einer Ersatzwaffe als für den 08/15-Hobby- und Freizeitschützen, der höchstens einmal im Vierteljahr auf den Stand geht.

Bei Ersterem kann ich ggf. die Notwendigkeit einer Ersatzwaffe nachvollziehen, bei Letzterem nicht, denn ob der bei der Vereinsmeisterschaft, die er vielleicht maximal mitschießt, mangels Ersatzwaffe statt dem vorletzten nur den letzten Platz belegt ...

Warum eigentlich? Der namenlose Schütze würde sich über einen 3. Platz in der Vereinsmeisterschafft möglicher Weise mehr freuen, als der Olympionike über seine 10. Medaille. Oder soll hier öffentliches Interesse mit persönlichem Bedürfnis vermengt werden?

bye knight

Geschrieben
Außerdem ist es völliger Unsinn, dass die Behörden die Verbandsbescheinigungen klaglos hinzunehmen hätten. Die Behörde prüft die Bescheinigungen formal und dazu gehört auch, ob die Waffe geeignet und erforderlich ist. Das ist schon alleine deswegen notwendig, weil bei den Verbänden auch nur Menschen arbeiten und Menschen machen bekanntlich Fehler.

Die Prüfung, die Du gerade der Behörde vorschlägst, ist aber zutiefst inhaltlich, und überhaupt nicht formal. Gerade weil ja der Staat die inhaltliche Prüfung des Bedürfnis' an die anerkannten Verbände delegiert hat, muss die Behörde ja geradezu eine einmal vorliegende Verbandsbescheinigung inhaltlich hinnehmen.

Formal zu prüfen wäre lediglich:

- Ist der Addressat/Inhaber der Bescheinigung identisch mit dem Antragsteller

- Ist die Bezeichnung der "bescheinigten" Waffe identisch mit dem beantragten Eintrag/Voreintrag

- Ist die Bescheinigung zeitnah erstellt, sind Stempel, Unterschriften usw. plausibel bzw. nicht erkennbar gefälscht...

Alle Anderen Prüfungen sind durch die Behörde gar nicht zu liefern. Schon gar nicht Eignung und Erfordernis. Was Du ja dann außerdem zumindest implizierst, ist ja gar nicht diese schon abstruse Prüfung. Sondern, ob denn die Waffe wirklich für den Wettkampfsport gebraucht wird (was ja, aufgrund der vorliegenden Bescheinigung zumindest dem Verband bereits plausibel war)

Ich gehe mit Dir konform, daß es schwieriger ist, eine Verbandsbescheinigung nach §14 (3), 1. , zu erhalten als nach 2. Hat man aber eine solche Bescheinigung, so wird es für die Behörde schwierig, weil sie als untere Behörde neue Aufgaben übernimmt, die durch Bundesgesetz nun anderen Kreisen vorbehalten sind.

Hier im Tröööt ging's ja um die Waffentypen beim Waffenschein. Und da prüft die Behörde selbst. Mir wäre plausibel, daß eine Haupt-Waffe und eine Ausweich-Waffe genehmigt würden. Aber das kommt mal wieder auf den befassten SB an. Weiter wären die klassischen Trage-Waffen sicher erste Wahl: kurze Revolver, flache kleine Pistolen, heutzutage mit Polymer-Griffstück.

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