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IGNORED

Munition "überkreuz" lagern?


Slasher

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Geschrieben

Hi, mein Muni Schrank ist im Augenblick nahezu voll. Jetzt hab ich aber ein super Angebot für .45er Munition entdeckt, wo ich gerne zuschlagen würde. Da die Munition da jetzt nicht mehr reinpassen würde, folgende Frage:

Ich habe zusätzlich zum Munischrank 2 Waffenschränke. Einen Klasse B für Kurzwaffen, einen Klasse A für Langwaffen. Darf ich nun die Kurzwaffenmunition im Langwaffenschrank lagern, und umgekehrt? Sie wären dann ja nicht zusammen gelagert. Aber trotzdem wären ja dann Waffen und Munition zusammen in einem Schrank, aber halt eben nicht die zusammenpassenden. Ist das einwandfrei oder ist Muni im Waffenschrank per se verboten, egal ob im übereinstimmenden Kaliber oder nicht?

Gruß

Geschrieben

Die Überkreuzlagerung, bzw. dein Fall mit KW-Mun im Langwaffenschrank A ist erlaubt (§13 Abs. 4 Satz 2 AWaffV und 36.2.6 Satz 2 der neuen WaffVwV).

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