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IGNORED

Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK


Janzfan

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vor 10 Stunden schrieb PetMan:

epp, so sollte das sein. Aber erwerben OHNE die rechtliche Grundlage, sprich Sportschütze im Sinne des Gesetzes , würde ich lassen.

Dito. Vielen Dank für die Hilfe.

 

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Erwerb ohne Erlaubnis wäre es natürlich nicht, da die alte gelbe WBK als unbefristete Erlaubnis so lange gülitg bleibt, bis sie widerrufen oder zurückgenommen wird (§ 58 Abs. 1 WaffG; § 43 Abs. 2 VwVfG).

 

Nur weil eine Erlaubnisvoraussetzung weggefallen ist, wird die Erlaubnis ja nicht automatisch ungültig. Sie müsste erst nach § 45 Abs. 2 WaffG aktiv von der Behörde widerrufen werden!

 

Allerdings könnte man mit einem Erwerb bei der Behörde schlafenden Hunde wecken, also eine Bedürfnisprüfung auslösen, die dann einen Widerruf der WBK zu Folge haben würde (wenn man denn tatsächlich in keinem Verein/Verband mehr Mitglied ist)...

Bearbeitet von tt22
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vor 1 Stunde schrieb tt22:

Erwerb ohne Erlaubnis wäre es natürlich nicht, da die alte gelbe WBK als unbefristete Erlaubnis so lange gülitg bleibt, bis sie widerrufen oder zurückgenommen wird (§ 58 Abs. 1 WaffG; § 43 Abs. 2 VwVfG).

Das stimmt, aber wenn die Behörde reagiert kann es zum Problem werden. Und nicht jede Behörde ist so kulant dem WBK Besitzer dann Zeit einzuräumen wieder Aktiv zu werden. Und wenn er ohne Vereins/Verbandsmitgliedschaft was neues kauft wird es noch enger. Daher mein Rat es zu lassen.......und schnell wieder irgendwo Mitglied werden

Bearbeitet von PetMan
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vor 23 Stunden schrieb JägermitHut:

Wenn jemand Repetierwaffen auf Gelb erwirbt. Dann den Jagdschein macht und den Schießsport aufgibt, muss er dann alle Waffen von Gelb auf Grün umschreiben lassen oder genügt die Bedürfnisänderung?

 

Wenn alles nach dem Willen des Gesetzgebers läuft, dann sieht es ja erst einmal so aus:

Der Sportverein meldet den Austritt an die Behörde, die prüft das fortbestehende sportliche Bedürfnis, verneint dies, leitet die Widerrufung der Erwerbserlaubnis nach §14 (6) WaffG ein und stellt das Bedürfnis zum fortgesetzten  Besitz der Waffen in Frage.

 

Der LWB macht daraufhin das jagdliche Bedürfnis geltend. Man könnte jetzt die gelbe WBK amtlich "verschönern", in dem man die Erwerbserlaubnis streicht und nur der Weiterbesitz möglich ist (hier Hinweis auf §13 anstelle §14), aber ob das wirklich gemacht wird entzieht sich meiner Kenntnis. Es steht zu vermuten, dass man lieber eine grüne WBK ausstellen möchte. 

 

Gerade für langjährige Mitglieder (10-Jahres-Regel) könnte die Fortführung der Mitgliedschaft im Sportverein die einfachste Lösung sein. Außer man hat darauf wirklich keine Lust mehr und sieht in keinster Weise mehr eine Zukunft im Sport. 

Bearbeitet von Gruger
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Mich kostet die Mitgliedschaft im Verein glaub 45 Euro p.a. .................ähnlich günstige Vereine wird es wohl überall geben . Da würde sich mir diese Frage gar nicht stellen, wenn ich die Waffen und die gelbe WBK halten wollte. Und für alle deren 1. EWB älter als 10 Jahre ist reicht das aus.......Und Waffen von Gelb auf den Jagdschein als Bedürfnisgrund nehmen ist sicher kein Problem, bei den KW geht das aber nicht so einfach. da gehen i.d.R. nur 2.....paar mehr hab ich dann schon..........Ich kenne Leute die sieht man nur noch zu den VM und den KM, die schiessen da ihre vom Gesetzgeber geforderten Wettkämpfe wenn sie Waffen über Grundkontingent haben . Da muss man nur Teilnehmen, nicht gewinnen.............und wem diese paar Termine im Jahr auch noch zu viel sind, der soll halt beten das die Behörde nie nachfragt oder abgeben. Das Gesetz ist halt so gestrickt......................

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