Helmet Posted April 1, 2012 Posted April 1, 2012 Servus zusammen, ich (Bayer) habe in Österreich ein Sammlerwaffe gekauft. Gedacht ist nun, dem Verkäufer in A die Importerlaubnis eines mir bekannten, bayerischen Waffenhändlers zukommen zu lassen. Damit kann der Verkäufer dann in A zu seinem Amt gehen und die Exporterlaubnis einholen. Das sollte bis hierher problemlos ein. Stellt sich die Frage, wie die Waffe jetzt zum Händler in D gelangt. Laut Aussage des Verkäufers dürfen in A Waffen durch Privatpersonen generell nicht verschickt werden. Der Verkäufer fährt demnächst mit dem Auto nach Bayern, und hat Bedenken hinsichtlich der Rechtmässigkeit eines Transports. Hier bitte ich um Hilfestellung: - Die Exportgenehmigung sollte in A doch zum Transport berechtigen? - Ist die österreichsiche Genehmigung auch für den Transport zum Waffenhändler in Bayern gültig? - Es existiert zwar ein Abkommen zwischen Bayern und A, das die gegenseitige Anerkennung waffenbehördlichen Erlaubnisse beinhaltet. Wenn es dumm läuft, weiss das der kontrollierende Polizist in Bayern aber nicht und beschlagnahmt die Waffe. Ist die österreichische Exportgenehmigung so aussagekräftig, dass darin die Waffe und der Empfänger genannt sind und das Dokument unmissverständlich den Transport legitimiert? Besten Dank im Voraus und Grüsse aus Bayern, Helmet.
mühli Posted April 1, 2012 Posted April 1, 2012 Wieso nicht von Büma zu Büma versenden? Der Vekäufer gibt die Waffe dem Büma seines Vertrauens in Oesterreich, diese sendet sie dann zu deinem Büma des Vertrauens nach Bayern und du holst die Waffe ab. Die dafür notwendigen Papiere kann ja dein Büma des Vertrauens schon mal vorab senden bzw. faxen jenachdem. So habe ich es gemacht als ich meine STI 1911er von Deutschland via Schweiz importierte, also via Umweg deutscher Büma zu schweizerischem Büma die ich dann beim Schweizer Büma meines Vertraues abholte.
abo Posted April 1, 2012 Posted April 1, 2012 Wieso nicht von Büma zu Büma versenden? Der Vekäufer gibt die Waffe dem Büma seines Vertrauens in Oesterreich, diese sendet sie dann zu deinem Büma des Vertrauens nach Bayern und du holst die Waffe ab. Die dafür notwendigen Papiere kann ja dein Büma des Vertrauens schon mal vorab senden bzw. faxen jenachdem. hallo ganz so einfach ist es nicht da es keinen paketdienst in oesterreich gibt der waffen zum internationalen versand nach DE annimmt. aber grundsaetzlich ist Buema zu Buema schon der richtige tipp das ist der einfachere weg die haendler haben da andere versandmoeglichkeiten als private wo ist der verkaeufer denn her? von wien aus ist der transport recht einfach zu machen da gibt es einen haendler der das anbietet die exportgenehmigung fuer den verkaeufer und die importgenehmigung fuer den kaeufer fallen auch weg, die werden NICHT benoetigt (spart 59,- in AT und auch ein paar eier in DE) da da noch ein deutscher buema mitspielt bei der sache falls du keinen anderen weg findest schick mir eine PN dann schick ich dir die daten des haendlers in wien wenn es NICHT wien ist dann wird es etwas komplizierter selber darf der verkaeufer ueberigens nicht nach bayern fahren damit die exportgenehmigung befugt zum EXPORT, nicht aber zum besitz in DE waehrend des transportes sie ist also NICHT gueltig in bayern am weg zum buema und der staatsvertrag zwischen AT und bayern gilt nur fuer traditionelle schuetzenvereine die zusammen reisen, mit einem verantwortlichen der eine liste der mitgefuehrten waffen fuehrt ect ect, aber nicht fuer einzelreisende sportschuetzen der deutsche buechsner der der exportpartner des oesterreichers ist sitzt soweit ich weiss am chiemsee ... das ist evt eh ned so weit von dir entfernt..?
Helmet Posted April 1, 2012 Author Posted April 1, 2012 Danke Euch beiden. Das sind wichtige Informationen. Der Verkäufer ist in Kärnten. Ich werde ihn aber mal fragen, ob er nicht auch einen Büma oder Händler kennt, der sich dann evtl. mit meinem zusammentut. Wie funktionert denn den der Transport Wien-Chiemsee? Gruss, Helmet
abo Posted April 1, 2012 Posted April 1, 2012 Wie funktionert denn den der Transport Wien-Chiemsee? hmm kaernten ist doof dahin gibt es leider keinen gescheiten transportweg wien chiemsee klappt weil der dealer sowohl in wien als auch am chiemsee (also auch in tirol) einen laden betreibt und er daher sowieso jede woche hin- und herfaehrt der macht die export- bzw importantraege mit der behoerde klar und wenn die genehmigungen da sind wirft er die knarre in seinen transporter und ein paar stunden spaeter ist das ding angekommen ...
750 WLA Posted April 4, 2012 Posted April 4, 2012 .........Der Verkäufer fährt demnächst mit dem Auto nach Bayern, und hat Bedenken hinsichtlich der Rechtmässigkeit eines Transports. ........ Warum trefft ihr euch nicht an der "Grenze" und macht eine persönliche Übergabe? Grüße 750 WLA
Xandl Posted April 4, 2012 Posted April 4, 2012 Sag dem Kärntner er möge sich die AGB der Post durchlesen. Dort steht nicht, dass Waffen vom Transport ausgeschlossen sind. Wem die Post das Paket zum Weitertransport in D übergibt kann ihm egal sein. Wenn er das Gerät als einfaches Paket aufgibt, bekommt er sogar eine Nummer zur Sendungsverfolgung auf www.post.at. Die Aufgabeart wäre standard und er soll nicht draufschreiben, was drinnen ist, weil es hat niemanden zu interessieren. Alex
Helmet Posted April 4, 2012 Author Posted April 4, 2012 Und danke nochmal! Wir werden uns wohl an der Grenze treffen. Nach WaffG Paragraph 12, 1.1.b, könnte ich dort übernehmen und direkt zum Händler fahren. Eventuell kommt der Händler auch mit zur Grenze. Das mit dem Postversand habe ich nicht weiter erwogen. Mag sein, dass die Post per AGB transportiert, aber das österreichische Waffenrecht vorgeht? Gruss, Helmet.
Xandl Posted April 5, 2012 Posted April 5, 2012 Das österr. Waffenrecht geht nicht vor, außerdem kann dir dieses egal sein, wenn du dir etwas schicken lässt. Du bist kein Österreicher. Um das Rechtliche hier muss sich der Versender kümmern. Alex
abo Posted April 5, 2012 Posted April 5, 2012 Sag dem Kärntner er möge sich die AGB der Post durchlesen. Dort steht nicht, dass Waffen vom Transport ausgeschlossen sind. hi selbstverstaendlich sind waffen von internationalen transport ausgeschlossen schon seit jahren http://post.at/files/AGB_Paket_Internation...15_internet.pdf 1.5.1.9 seit 1.4.2012 gehen auch alle post pakete ueber die neuen roentgenanlagen in graz angeblich wird jedes paket ins ausland gescannt
abo Posted April 5, 2012 Posted April 5, 2012 Um das Rechtliche hier muss sich der Versender kümmern. hi leider wieder falsch der auftraggeber des transportes haftet zumindestens dann wenn nicht in der liefervereinbarung oder den AGBs der beteiligten was anderes festgelegt wurde
Helmet Posted April 5, 2012 Author Posted April 5, 2012 Unter einem fairen Handel verstehe ich auch eine beidseitig risikolose Abwicklung. Gruss, Helmet.
Xandl Posted April 6, 2012 Posted April 6, 2012 selbstverstaendlich sind waffen von internationalen transport ausgeschlossenschon seit jahren seit 1.4.2012 gehen auch alle post pakete ueber die neuen roentgenanlagen in graz angeblich wird jedes paket ins ausland gescannt Ich habe das noch nicht gelesen und ich habe es schon oft gemacht. Erst wieder vorige Woche die beschissene SVI nach Deutschland zur Reparatur geschickt. Die Ankunft wurde bestätigt. Alex
Xandl Posted April 6, 2012 Posted April 6, 2012 hileider wieder falsch der auftraggeber des transportes haftet Das ist mir bekannt. Es wird ja nicht der, der es schwieriger hat den Auftrag geben sondern der, dem es möglich ist. Und um das Rechtliche braucht sich ein Deutscher in Österreich nicht kümmern. Wenn er sagt schick mir doch und der Österreicher schickt, darf er davon ausgehen, dass der Ö alles richtig macht. Wer glaubst du hat Einfluss darauf, wem die Ö Post das Paket zur Verteilung in D gibt? Ich stelle mir das schon vor: Gang zur Post, bitte hier ist ein Paket nach Deutschland, ich möchte aber, dass ab der Grenze das Paket von XY weitertransportiert wird. Oder das Selbe mit einem Paket nach Portugal wegen Kostengründen auf dem Landweg.... in DE soll der, in CH der, in FR der und in ES der und schließlich in PT... Alex
abo Posted April 6, 2012 Posted April 6, 2012 Ich habe das noch nicht gelesen und ich habe es schon oft gemacht.Erst wieder vorige Woche die beschissene SVI nach Deutschland zur Reparatur geschickt. Die Ankunft wurde bestätigt. hi ja, wie gesagt mach wie du glaubst ist auch dein risiko und was meinst du mit dem transport in DE ..? WER da dann transportiert kann dem versender natuerlich voellig egal sein (soferne der versender ein unternehmen mit dem versand beauftragt hat dass auch waffen zum versand annimmt) das problem ist ja dabei vor allem die verbringungserlaubnis wenn es fuer die waffe (wie zb fuer deine STI zur reparatur) keine verbringungserlaubnis nach DE geben sollte ist der auftragnehmer der die waffe ueber die grenze bringt mit haftbar und darauf wollen sich die transporteure eben nicht einlassen daher der ausschluss von waffen (und ab 1.4.2012) auch von "waffenteilen" beim internationalen transport aber lass uns doch wissen ob die waffe wieder gut zurueckkommt aus DE angeblich ist ab 1.4. der versandweg von waffen international (ausgenommen spedition mit LKW) dicht waere interessant ob das wirklich stimmt ...
Promo Posted April 12, 2012 Posted April 12, 2012 Um es nochmals waffenrechtlich zu beantworten: das Waffengesetz sieht ausdrücklich KEIN Versandverbot von Schusswaffen vor. Laut Gewerberecht ist der Versandhandel mit Waffen verboten, dies ist aber auf Waffenhändler anzuwenden und nicht auf Privatpersonen.
abo Posted April 12, 2012 Posted April 12, 2012 ...das Waffengesetz sieht ausdrücklich KEIN Versandverbot von Schusswaffen vor.... hallo richtig das waffengesetz sieht auch ausdruecklich KEIN verbot des transportes einer schusswaffe in einem oben zugeknotetem nylon einkaufssackerl (aka "plastiktasche") vor, denn das ist ein geschlossenes behaeltnis aber ueber die bestimmung betreffend zugriffbereitschaft wird man evt trotzdem schwierigkeiten bekommen denn durch einen beherzten "aufriss" hat man die kanone ja doch auch in der hand bei versand sehe ich das genauso das WaffG sagt in den bestimmungen zur weitergabe und verwahrung recht deutlich dass einem verlust der waffe vorzubeugen ist. wenn nun A das paket mit der waffe abschickt und B spaeter angibt das paket war leer dann laesst sich weder der verbleib der waffe noch der schuldige feststellen ich kenne einige waffenbehoerden die in so einem fall den beiden beteiligten (vermutlich aber eher dem versender) zum vorwurf machen dass sie nicht dafuer gesorgt haben dass die waffe "sicher", also nachvollziehbar, transportiert wurde. ich behaupte nicht dass der versand von waffen in AT verboten waere ich sage nur dass es zu problemen fuehren kann
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