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IGNORED

BDMP Hessen- Recht oder vorauseilender Gehorsam?


olagri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das ist eben vom BDMP Hessen gekommen:

"Die übergeordnete Behörde (Regierungspräsidium) zieht in Erwägung, bei Nichterfüllung dieser Meldepflicht zukünftig ein Bußgeld zu verhängen."

Interessant.

Bitte deinen Verband doch einmal darum, den OWi-Tatbestand konkret zu benennen, der eine "Zuwiderhandlung" gegen § 36 III 1 WaffG (sofern das Schreiben tatsächlich auf diese Vorschrift rekurriert)

mit einem Bußgeld bedroht.

Wahlweise mag sich auch das Rp dazu erklären ...

Bitte die Antwort dann hier einstellen.

Geschrieben

Gibt das nicht bereits der §53 WaffG (1) 4. (Bussgeldvorschriften) vor?

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

.....

4. einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 2 oder § 18 Abs.

2 Satz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 3, § 36 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6, § 37 Abs. 1

Satz 2, § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt,

.....

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."

Man möge mich korrigieren.

Geschrieben
Gibt das nicht bereits der §53 WaffG (1) 4. (Bussgeldvorschriften) vor?

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

.....

4. einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 2 oder § 18 Abs.

2 Satz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 3, § 36 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6, § 37 Abs. 1

Satz 2, § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt,

.....

Was ist denn eine vollziehbare Anordnung? :confused:

Eine OW begehe ich doch erst dann, wenn ich ein Schreiben der Behörde, in dem der Nachweis angefordert wird, nicht beantworte.

Geschrieben
Eine OW begehe ich doch erst dann, wenn ich ein Schreiben der Behörde, in dem der Nachweis angefordert wird, nicht beantworte.

Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, wenngleich die Anordnung i.d.R. schriftlich erfolgen wird.

Du hast recht:

Die Verhängung eines Bußgeldes setzt voraus, dass die gesetzliche Pflicht aus § 36 III 1 WaffG zuvor durch Verwaltungsakt gegenüber LWB konkretisiert worden ist ("Ordne ich an, mir Nachweise über (...) bis zum (...) vorzulegen" oder so ähnlich) und LWB dieser Anordnung nicht nachgekommen ist.

Möglicherweise ist die Aussage des Rp verkürzt wiedergegeben worden.

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