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IGNORED

Hab´ ich was verpasst ?


harry tasker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

in der neuesten V0 auf der Seite 15 in der rechten Spalte steht in einem Leserbrief etwas von Waffengesetz 2011 und Munitionsaufbewahrung.

Dort werden als zugelassene Schränke solche der Kassen B und 1 genannt. Munition dürfe nicht darin aufbewahrt werden.

Genauere Erläuterungen seien im WaffG 2011 nach zulesen.

Nach meinem Wissensstand gilt das Waffen und Munition in Schränken der Klassen 0 und 1 nicht getrennt gelagert werden müssen.

Und das es ein WaffG 2011 gibt, ist mir auch neu.

Habe ich etwas verpasst oder hat der Autor dieser Zeilen etwas durcheinander gebracht ? :confused:

Grüsse und einen guten Rutsch in ein hoffentlich entspanntes neues Jahr :s75:

Carsten

Geschrieben
Das scheint mir alles etwas,

sagen wir mal,

unausgegoren.

Da sagst du was. Wer solche "Kameraden" hat braucht keine Feinde. Als würde dies Blockwartemaßnahmen jemanden davon abhalten einen Verstoß gegen das WaffG zu begehen. Und ich hatte immer gedacht solche Leute gäbe es nur im DSB.

BBF

Geschrieben

Hallo Leute,

habe den Artikel bzw. Leserbrief heute auch gelesen.

Da der Autor ausdrücklich um Rückmeldungen gebeten hat, habe ich ihm diesen Gefallen per E-Mail auch heute schon getan.

Meine Stellungnahme habe ich aus zwei Positionen heraus abgegeben:

1. Als SLG-Leiter

2. Als Sportschütze und Waffenbesitzer

Aus beiden Positionen heraus habe ich deutliche Argumente gegen die Umsetzung des Vorschlages vorgebracht, hier ein Auszug aus meiner E-Mail:

Hier meine ganz persönliche Begründung zu meiner Ablehnung (als SLG-Leiter und auch als Schütze / Waffenbesitzer):

1. Als SLG-Leiter

- werde ich mich nicht zum Büttel der Politiker und Behörden machen lassen (die Pflicht zur Kontrolle liegt bei den unteren Waffenbehörden und nicht in den Vereinen - dafür werden die Behörden auch durch unsere Steuergelder finanziert)

- bin ich hierzu weder ermächtigt noch befugt (weder Kraft Gesetzes noch Kraft der Verbandsregularien).

- könnte ich dies somit ohnehin nicht durchsetzen.

- würde ich in die Privatsphäre meiner SLG-Mitglieder eindringen und ihnen letzlich auch mein Mißtrauen aussprechen (somit die Vertrauensgrundlage eines jeden Vereins zerstören)

2. Als Waffenbesitzer und Sportschütze

- würde ich eine solche Kontrolle durch meinen Verein / Verband unter Hinweis auf die nicht vorhandene rechtliche / verbandsrechtliche Grundlage grundsätzlich und endgültig ablehnen und als "Gängelung" ansehen, wahrscheinlich sofort die SLG wechseln

- betrachte ich jede weitere Gängelung, Überprüfung oder sonstige Regulierung angesichts der ohnehin massiven Einschränkungen des Schießsportes als schlichtweg inakzeptabel und als weiteren, nicht hinnehmbaren Eingriff in meine Grund- und Bürgerrechte

Des weiteren habe ich auch beruflich bedingt in Sachen des Waffenrechts sehr viel mit den Innenministerien (Bund / Länder), Landeskriminalämtern und unteren Waffenbehörden zu tun. Gelernt habe ich u. a., dass man einem Ministerialbeamten nicht den kleinen Finger reichen darf, da er jedes Entgegenkommen als Präjudiz auffasst und in Folge einem "den ganzen Arm abreißt". Die von Dir vorgeschlagene Praxis würde schnell von den Ministerien verbindlich eingefordert unter Hinweis darauf, dass die Waffenbesitzer ja nun selbst beschlossen haben, ihre Grundrechte aufzugeben (z. B. Autonomie des Sports, Unverletzlichkeit der Wohnung etc.). Merke: Einmal aufgegebene Rechte erhält man vom Staat nie wieder zurück!

Vorwürfe habe ich aber keine erhoben, da ich davon ausgehe, dass der Autor durchaus die besten Absichten hat.

Grüße und Euch allen und einen guten Rutsch,

glockero

Geschrieben

Gut das die VO nach Weihnachten ins Haus gekommen ist. Echt nen Brüller aus Bayern :ridiculous: , das wäre was für den letzten Bundesdeligiertentag gewesen. Glockero hat aber eine gute Antwort gegeben. :respekt:

Guten Rutsch ins Neue allerseits :s75:

Trader

Geschrieben

@ BBF / Glockero

Die selben Gedanken gingen mir heute beim Lesen des Beitrages auch durch den Kopf. Danke. Ich sage dazu nur vorauseilender Gehorsam. Entweder ich weiß, wie ich meine Waffen aufbewahren muss oder ich ich bin Unzuverlässig.

Guten Rutsch

André

Geschrieben

Der Vorschlag zielte anscheinend darauf ab glaubhaft als BDMP darlegen zu können, das die Aufbewahrung bei den Mitliedern ordnungsgemäß ist.

Problem ist nur, das selbst wenn alles so gemacht werden würde, es lediglich beweisen würde, das die Möglichkeiten der Aufbewahrung da sind.

In Winnenden war doch auch der Tresor vorhanden, aber nicht benutzt. Also was soll der Kram?

Für mich wird damit nichts bewiesen. Statt dessen hat man noch ein Kontrollgremium mehr, was sich selbst dazu bestimmen will?

Also mehr Mitgliedsbeitrag und mehr Kontrolle. Das Jahr fängt geil an. Super! Anstatt sich mal um HA-Verbotsanträge und anderes elementare zu kümmern.

Die Aufbewahrung ist klar geregelt. Hält man sich dran, gibt es keinen Ärger und gut.

Wer sich nicht dran hält, hat selbst schuld. Aber wenn man sich auch ansonsten an alles hält und rechtstreu ist und dann trotzdem

eine kalte Enteignung droht, das nenne ich Problem.

Jedes "schwarze Schaf" aus den Schützenreihen soll gehen. Aber langsam glaube ich kriegen wir mehr Hunde und Wölfe als überhaupt Schafe da sind.

Und noch was. Wenn irgendein Idiot was rumliegen lässt und erwischt wird und dieser seine Rechtserklärung mit dem blabla abgegeben hatte.

Dann wird ohnehin die gesamte Liste angezweifelt. Bricht eine Säule, fällt das Haus.

Geschrieben
Der Vorschlag zielte anscheinend darauf ab glaubhaft als BDMP darlegen zu können, das die Aufbewahrung bei den Mitliedern ordnungsgemäß ist.

Problem ist nur, das selbst wenn alles so gemacht werden würde, es lediglich beweisen würde, das die Möglichkeiten der Aufbewahrung da sind.

In Winnenden war doch auch der Tresor vorhanden, aber nicht benutzt. Also was soll der Kram?

Für mich wird damit nichts bewiesen. Statt dessen hat man noch ein Kontrollgremium mehr, was sich selbst dazu bestimmen will?

Also mehr Mitgliedsbeitrag und mehr Kontrolle. Das Jahr fängt geil an. Super! Anstatt sich mal um HA-Verbotsanträge und anderes elementare zu kümmern.

Die Aufbewahrung ist klar geregelt. Hält man sich dran, gibt es keinen Ärger und gut.

Wer sich nicht dran hält, hat selbst schuld. Aber wenn man sich auch ansonsten an alles hält und rechtstreu ist und dann trotzdem

eine kalte Enteignung droht, das nenne ich Problem.

Jedes "schwarze Schaf" aus den Schützenreihen soll gehen. Aber langsam glaube ich kriegen wir mehr Hunde und Wölfe als überhaupt Schafe da sind.

Und noch was. Wenn irgendein Idiot was rumliegen lässt und erwischt wird und dieser seine Rechtserklärung mit dem blabla abgegeben hatte.

Dann wird ohnehin die gesamte Liste angezweifelt. Bricht eine Säule, fällt das Haus.

Hi,

genau meine Meinung.

Ich habe es dem Verfasser inhaltlich so ähnlich auch mitgeteilt

Nach seiner Antwort auf meine Mail, ist meiner Meinung nach die Sache vom Tisch.

Dennoch ist anzuerkennnen,

dass sich jemand mal Gedanken gemacht hat, :)

das man von Seiten des BDMP im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit noch etwas leisten könnte.

Grüße

Brommy

Geschrieben

Hallo Leute,

der Autor des Leserbriefes hat offenbar mehrere E-Mails zu seinem Vorschlag erhalten und den Kommentatoren per E-Mail geantwortet - somit habe ich dieses Antwortschreiben auch erhalten.

Daraus geht hervor, dass er die Kritik an seinem Vorschlag (die auch in diesem Forum deutlich wurde) aufgenommen und verstanden hat. Er betont auch nochmals seine Absichten, die durchaus gut gemeint waren. Ich schätze, der Vorschlag war ... sagen wir einmal "nicht durchdacht". Nach meinem Dafürhalten wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt.

Ich denke, die weitere Diskussion des Themas erübrigt sich damit.

DVC, glockero

Geschrieben
Ich denke, die weitere Diskussion des Themas erübrigt sich damit.

Warum ?

Die Absicht war löblich: "Lasst uns mal was Tun, um der Gesellschaft zu zeigen, daß wir die Guten sind." Das Problem bei dem Vorschlag ist eben zweierlei.

- Plötzlich gibt es einen weiteren selbsternannten Konrolletti, der Freiheit einschränkt

- Die Maßnahme kann nicht mit Sicherheit dafür sorgen, daß kein krimineller Mißbrauch von Legalwaffen geschieht.

Die Absicht ist nach wie vor sicherlich gut. Wir könnten ja in der weiteren Diskussion mal über sinnvolle, öffentlich wirksame Aktionen nachdenken. Ich geb' mal ein paar Beispiele:

- Schulungen/Broschüren/Info-Tage für JEDERMANN zum Thema "Waffen und Sicherheit" (§42a, Deko, Waffenfund, Erben, Aufbewahren)

- Beratung zur Aufbewahrung durch den Verband, dies als "Zeugenbeweis" analog den Jägern statt Amts-Kontrolle nach §36

- "Eddy-Eagle" Beratung an Schulen zu Kampfmitteln/Waffen

Meinungen und weitere Vorschläge ?

Geschrieben
Die Richtung gefällt mir schon deutlich besser ...

absolut 100% Zustimmung der in der V0 vorgeschlagene Weg ist definitiv der Falsche, wenn das Ziel war sich in der Öffentlichkeit besser darzustellen.

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