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IGNORED

Austragung Waffe mit Wechselsystem, doppelte Kosten?


Leinad82

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kann mir bitte jemand bestätigen, dass bei Austragung einer Waffe inkl. Wechselsystem, die Gebühren laut WaffKostVo doppelt zu berechnen sind.

Ich habe in der WaffKostVo leider kein Wechselsystem gefunden, ist es wie eine ganze Waffe zu behandeln?

Geschrieben

Im Gegensatz zum Erwerb ist hinsichtlich der Eintragung des Überlassens die Gebühr pro überlassener Waffe zu entrichten.

Siehe Abschnitt II, Nr. 11, Buchstabe b in der WaffKostV.

Da das WS wie eine kompltte Schusswaffe behandelt wird (es wurde ja auch analog eingetragen), fällt die Gebühr gem. WaffKostV im geschilderten Fall zweifach an.

Geschrieben

Auch beim Erwerb ist jede Waffe einzeln zu berechnen, außer es handelt sich um Erbschaft, Kauf auf Jagdschein oder Wiedererwerb nach dem Abhandenkommen. Jedoch kann man sich mehrere Voreinträge (Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen) für den Einzelpreis holen.

Geschrieben
Wir auch: Voreintrag Grün 70 Euro, Munitionserwerb 25 Euro, Eintrag Waffenerwerb 20 Euro.

Zusammen schlappe 115 Euro :angry2:

Ja, die Waffensteuer 1.0. Die Waffensteuer 2.0 gibt es wohl bald in Bremen, wenn wir nichts dagegen unternehmen.

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