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IGNORED

Frage an Inhaber mit Waffenhandelslizenz


Kalfatermann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kurz mal eine Frage an die Wissenden:

Wenn der Verkäufer heute eine Langwaffe in die WBK des Käufers einträgt, bis wann muß er die Meldung des Verkaufs spätestens an seine Waffenbehörde abgegeben haben? Gelten da auch die 14 Tage?

Danke vorab.

Hintergrund:

Hab eine LW (bin 6 Tagen nach erwerb direkt zum Amt.) drin stehen und schon abstempeln lassen + Gebühr bezahlt. Jedoch lag die Gegenmeldung bei meiner Behörde noch nicht vor, woraufhin der nette Sachbearbeiter sagte, ich müsse dringenst die Gegenmeldung beibringen, da meine WBK sonst widerrufen und er meinen Kram in Sicherheitsverwahrung nehmen müsse.

:confused:

Ich finds ziemlich abenteuerlich was sich der gute Sachbearbeiter (Urlaubsvertretung) da denkt.

Geschrieben
da meine WBK sonst widerrufen und er meinen Kram in Sicherheitsverwahrung nehmen müsse.

Servus !

2 Wochen sind da angesagt !

Aber sag mal, hat der nen Schuss weg ? "Sicherheitsverwahrung" ? Der TICKT wohl nicht richtig !

Egal wie auch immer, aber ICH würde mir das nicht gefallen lassen.

Geschrieben

Das ist völlig aus der Luft gegriffen, was der Sachbearbeiter da vom Stapel lässt.

Du als Käufer hast keinerlei Einfluss auf die Meldung des Waffenhändlers. Du bist auch zu nichts verpflichtet - wenn der Händler sich verspätet oder sogar gar nicht meldet,

dann kriegt höchstens er Ärger. Du solltest davon gar nichts mitkriegen.

Geschrieben

Ja, das hab ich mir auch gedacht. Er hat mir sozusagen bis morgen Zeit gegeben um alles herbei zu schaffen. Mit dem Händler hab ich schon gesprochen und alles notwendige in die Wege geleitet. Morgen werd ich den Herrn anrufen und versuchen das vernünftig (=friedlich) zu klären.

Mich interessiert doch sehr, warum er da geich so krasse Sachen machen will und wie er diese Maßnahme begründet. Dabei hab ich meinen Part einwandfrei erfüllt.

Beim nächsten Einkauf werd ich jedenfalls die 14 Tage voll ausreizen :)

Geschrieben

Der die Frist versäumt, erhält einen Anhörungsbogen und befindet sich damit im Bußgeldverfahren.

In deinem Fall hätte der Händler Post bekommen.

Aber erst nach Ablauf der 14 Tage !!

Geschrieben
der nette Sachbearbeiter sagte, ich müsse dringenst die Gegenmeldung beibringen, da meine WBK sonst widerrufen und er meinen Kram in Sicherheitsverwahrung nehmen müsse.

Frage ihn mal, ob er sein fehlendes Fachwissen mit solchen Drohungen kompensieren möchte.

Du hast alles richtig gemacht. Kommt vom Händler keine Meldung, ist es nicht dein Problem.

Du brauchst deshalb auch nicht bei deinem Händler vorstellig werden.

Schnuffi

Geschrieben

Ich denke, ich hätte auf den Spruch des SB gar nicht reagiert. Hätte es drauf ankommen lassen, ob er die Drohung in die Tat umsetzt und wäre dann flugs zum Anwalt.

Ich bin wirklich nicht sehr streitbar, aber in diesem Fall wäre ich gegen den voll zu Felde gezogen.

Das ist der Gipfel der Unverschämtheit.

Du hast quasi die Arbeit Deines SB erledigt als Du die Verkaufsmeldung beim Händler eingefordert hast.

Gruß,

Wolfgang

Geschrieben

Wir müssen innerhalb 14 Arbeitstagen den Verkauf melden und du innerhalb der Zeit eintragen lassen.

Wenn dein Händler seine Aufgabe nicht gemacht hat ist das sein aber nicht dein Problem.

Geschrieben

Eben,

meine SB schaut zwar immer, ob die Gegenmeldung schon da ist, aber nur, damit sie diese gleich der Akte beilegen kann und sie nicht später nochmal rauskramen muss.

Wenn die Meldung nicht da ist, das sagt sie nur: "Na die kommt wohl noch."

Thats all.

Geschrieben
Eben,

meine SB schaut zwar immer, ob die Gegenmeldung schon da ist, aber nur, damit sie diese gleich der Akte beilegen kann und sie nicht später nochmal rauskramen muss.

Wenn die Meldung nicht da ist, das sagt sie nur: "Na die kommt wohl noch."

Thats all.

Davon bekomme ich bei meinem gar nichts mit....

Will ich auch gar nicht.

Geschrieben
Davon bekomme ich bei meinem gar nichts mit....

Will ich auch gar nicht.

Ich gehe halt oft persönlich hin. Man plaudert nett und dabei wird dann das "Amtsgeschäft" erledigt.

Geschrieben
Wir müssen innerhalb 14 Arbeitstagen den Verkauf melden und du innerhalb der Zeit eintragen lassen.

Wenn dein Händler seine Aufgabe nicht gemacht hat ist das sein aber nicht dein Problem.

Bei uns in D( Besser gesagt, in meinem Dunstkreis) gelten 2 Wochen(Kalenderwochen) und nicht 14 Arbeitstage, was fast 3 Kalenderwochen( je nachdem, ob Samstags ein Werktag ist) macht.

Von wo kommschte denn wech?

Geschrieben

Hallo,

war paar Tage unterwegs ...

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich bin eher der Typ der zunächst deeskaliert ...

Das Telefongespräch hat leider keine befriedigenden Antworten zu Tage fördern können. Da zwischenzeitlich die Gegenmeldung auch schon eingegangen ist, gab es aus Sicht des SB auch keinerlei Bedürfnis mehr sich zu begründen.

Geschrieben

Es kommt leider immer öfter vor, dass manche Behörden mit erfundenen Gesetzespassagen (mir persönlich passiert)versuchen die Waffenbesitzer zu verunsichern, oder sie gar zum Abgeben der Waffen drängen :gaga:

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