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IGNORED

Kenner des Waffenrechts vor 1939 gesucht


Gast

Empfohlene Beiträge

habe vor kurzem einen Waffenpaß von 1938 für meine Sammlung kaufen können, ausgestellt für verbotene Waffen, somit für Handfeuerwaffen unter 18cm.

Eingetragen ist allerdings die Erlaubniss zum Führen "aller gesetzlich erlaubten Jagdwaffen, mit Ausnahme des Waltherkarabiners" .

ich vermute das es sich bei dem Waltherkarabiner um das Modell 1 oder 2 handeln sollte, ein Halbautomat.

Gehörten Halbautomatische Langwaffen zu den verbotenen Waffen oder gibt es einen Grund warum explizit dieser ausgeschlossen wurde?

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Der Pass ist ausgestellt durch den Sicherheitsdirektor für Oberösterreich- also denke schon das ich bei Waffenrecht Österreich richtig bin.............abgesehen davon ist es kein Problem , lediglich eine Frage.

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habe vor kurzem einen Waffenpaß von 1938 für meine Sammlung kaufen können, ausgestellt für verbotene Waffen, somit für Handfeuerwaffen unter 18cm.

Eingetragen ist allerdings die Erlaubniss zum Führen "aller gesetzlich erlaubten Jagdwaffen, mit Ausnahme des Waltherkarabiners" .

ich vermute das es sich bei dem Waltherkarabiner um das Modell 1 oder 2 handeln sollte, ein Halbautomat.

Gehörten Halbautomatische Langwaffen zu den verbotenen Waffen oder gibt es einen Grund warum explizit dieser ausgeschlossen wurde?

Auf dem Dokument muss auch das Gesetz angeführt sein mit RGBL. Nr. .....

das braucht man um genau nachschgauen zu können.

Wenn du es hast gehe zu

RIS-Österreich

DVC

ISE

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  • 4 Wochen später...

Servus,

das österreichische Waffengesetz stammt von 1852. Alle Waffen unter 18 cm waren deshalb auch in der Zeit von 1918 bis 1938 verbotene Waffen. Der halbautomatische .22 lr Walther-Karabiner war ebenfalls eine verbotene Waffen auf Grund eines Erlasses.

lg

Oldheinz von Wien

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