PetMan Posted November 27, 2011 Posted November 27, 2011 Hallo Foristi, meine Frage steht schon im Titel. Kann ich, hab 2 Langwaffen in 22lr eingetragen, auch 22 kurz erwerben und besitzen? Könnte einen größeren Posten derselben geschenkt bekommen. Ich geh davon aus das es rechtlich in Ordnung ist, kann das aber nicht im Netz verifizieren. Kann mir jemand da weiterhelfen ? Bei meinem 357er hab ich explizit 357Mag/38Spec. eingetragen. Wie verhält sich das mit 22lr/lfB und 22 Kurz. Schon mal danke für die Antworten. Greetz Peter
Turrican Posted November 27, 2011 Posted November 27, 2011 Wie verhält sich das mit 22lr/lfB und 22 Kurz. Gude.... Solange es um kalibergleiche und/oder schwächere Munition geht, ist die Sache wegen dem Besitz rechtlich unbedenklich!!! Umgekehrt aber das Gegenteil! Dazu lies dieses Schriftstück hier! Gruß Turrican
zum_zweiten Posted November 28, 2011 Posted November 28, 2011 Gude....Solange es um kalibergleiche und/oder schwächere Munition geht, ist die Sache wegen dem Besitz rechtlich unbedenklich!!! Umgekehrt aber das Gegenteil! Dazu lies dieses Schriftstück hier! Gruß Turrican Und bitte nicht vergessen, daß es sich bei "Patronen mit geringerer Hülsenlänge" um Hülsen mit Rand handeln muß - sonst kann das Abfeuern im wahrsten Sinne der Worte "nach hinten los"gehen
PetMan Posted November 28, 2011 Author Posted November 28, 2011 Thx , Turican, sowas habe ich Gesucht. Danke. @ zum zweiten: Da habe ich bei der 22kurz keine Bedenken.....................
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