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IGNORED

Erwerb von 22 Kurz...


PetMan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Foristi,

meine Frage steht schon im Titel. Kann ich, hab 2 Langwaffen in 22lr eingetragen, auch 22 kurz erwerben und besitzen? Könnte einen größeren Posten derselben geschenkt bekommen. Ich geh davon aus das es rechtlich in Ordnung ist, kann das aber nicht im Netz verifizieren. Kann mir jemand da weiterhelfen ?

Bei meinem 357er hab ich explizit 357Mag/38Spec. eingetragen. Wie verhält sich das mit 22lr/lfB und 22 Kurz.

Schon mal danke für die Antworten.

Greetz

Peter

Geschrieben
Wie verhält sich das mit 22lr/lfB und 22 Kurz.

Gude....

Solange es um kalibergleiche und/oder schwächere Munition geht, ist die Sache wegen dem Besitz rechtlich unbedenklich!!! Umgekehrt aber das Gegenteil!

Dazu lies dieses Schriftstück hier!

Gruß

Turrican

Geschrieben
Gude....

Solange es um kalibergleiche und/oder schwächere Munition geht, ist die Sache wegen dem Besitz rechtlich unbedenklich!!! Umgekehrt aber das Gegenteil!

Dazu lies dieses Schriftstück hier!

Gruß

Turrican

Und bitte nicht vergessen, daß es sich bei "Patronen mit geringerer Hülsenlänge" um Hülsen mit Rand handeln muß - sonst kann das Abfeuern im wahrsten Sinne der Worte "nach hinten los"gehen

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